„Bereitstellung von Fördermitteln für Kältehilfen bei Wohnungs- und Obdachlosigkeit“

Kleine Anfrage
vom 12.07.2024

Kleine Anfrage 4121

des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD

„Bereitstellung von Fördermitteln für Kältehilfen bei Wohnungs- und Obdachlosigkeit“

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Winter beschlossen, 900.000 Euro für Kältehilfen bereitzustellen. Diese finanzielle Unterstützung zielt darauf ab, obdachlosen Menschen und anderen Bedürftigen in der kalten Jahreszeit Hilfe zu leisten. Die Mittel sollen an Wohlfahrtsverbände, kirchliche Organisationen und andere Träger von Kältehilfeprojekten vergeben werden, um deren Angebote zu erweitern und zu verbessern. Zu den unterstützten Maßnahmen gehören unter anderem Notunterkünfte, Wärmestuben, mobile Hilfeleistungen und die Verteilung von warmen Mahlzeiten und Kleidung. Dieses Engagement soll dazu beitragen, die gesundheitlichen Risiken für obdachlose Menschen bei extrem niedrigen Temperaturen zu vermindern und ihre Versorgung sicherzustellen.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche genauen Projekte bzw. Organisationen haben Fördermittel erhalten? (Bitte aufschlüsseln nach Projekten bzw. Organisationen und Höhe der Fördermittel, die jeweils bewilligt wurden)
  2. Inwieweit gab es Projekte bzw. Organisationen deren Fördermittelantrag abgelehnt wurde?
  3. Welche Richtlinien bzw. Kriterien bestehen für die Genehmigung der Förderanträge im Rahmen der Kältehilfeprojekte?
  4. Wie sollen die erreichten Ziele der Fördermaßnahmen für die Kältehilfen evaluiert werden?
  5. Welche langfristigen Strategien verfolgt die Landesregierung, um die Ursachen der Obdachlosigkeit zu bekämpfen?

Dr. Martin Vincentz

 

MMD18-9968

 

1 https://www.mags.nrw/land-stellt-900000-euro-fuer-kaeltehilfen-bereit


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4121 mit Schreiben vom 9. August 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche genauen Projekte bzw. Organisationen haben Fördermittel erhalten? (Bitte aufschlüsseln nach Projekten bzw. Organisationen und Höhe der Fördermittel, die jeweils bewilligt wurden)

Insgesamt haben über 150 freie Träger und Initiativen der Wohnungslosenhilfe in Nordrhein-Westfalen die finanzielle Unterstützung erhalten. Eine genaue Übersicht einschließlich der Höhe der erhaltenen Fördermittel kann der tabellarischen Anlage entnommen werden. Im Zuge eines unbürokratischen Verfahrens wurden die Fördergelder nach einer landesweiten Bedarfsabfrage an die haupt- und ehrenamtlichen Träger und Initiativen der Wohnungslosen-hilfe verteilt. Die Verteilung der Fördergelder erfolgte zentral über den Caritasverband im Diö-zesanverband Köln.

  1. Inwieweit gab es Projekte bzw. Organisationen deren Fördermittelantrag abge­lehnt wurde?

Jeder Träger bzw. jede Initiative, die einen Bedarf angemeldet hat, wurde bei der Vergabe der Fördermittel berücksichtigt.

  1. Welche Richtlinien bzw. Kriterien bestehen für die Genehmigung der Förderan­träge im Rahmen der Kältehilfeprojekte?

Die Zuwendung der Finanzierung der Kältehilfen wurde auf der Grundlage des § 44 der Lan-deshaushaltsordnung beantragt und bewilligt.

  1. Wie sollen die erreichten Ziele der Fördermaßnahmen für die Kältehilfen evaluiert werden?

Die Kältehilfe zählt zu den Soforthilfen. Durch eine unmittelbare Verteilung der angeschafften Hilfsmittel an die bedürftigen Menschen vor Ort wurde die beabsichtigte Wirkung erreicht. Ziel ist es, dass die Hilfen schnell und unkompliziert bei den Menschen ankommen.

  1. Welche langfristigen Strategien verfolgt die Landesregierung, um die Ursachen der Obdachlosigkeit zu bekämpfen?

Die Bekämpfung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist eine ordnungsrechtliche Aufgabe der Kommunen. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe seit 2019 mit der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“. Ein zentraler Baustein der Landesiniti-ative sind die sogenannten „Kümmerer”-Projekte, die seit 2022 flächendeckend in ganz Nord­rhein-Westfalen finanziert werden können. In diesen Projekten kümmern sich Sozialarbeiterin­nen und Sozialarbeiter sowie Immobilienfachleute um die Verhinderung von Wohnungslosig­keit, die Beendigung von Wohnungslosigkeit und die Verbesserung von Lebenslagen woh­nungsloser und obdachloser Menschen. Seit Beginn der Landesinitiative konnten insgesamt über 11.300 Menschen in Wohnraum vermittelt werden.

 

MMD18-10264