Berufseinstieg direkt nach der Schule fördern.

Kleine Anfrage
vom 10.07.2018

Kleine Anfrage 1257der Abgeordneten Iris Dworeck-Danielowski und Dr. Martin Vincentz vom 04.07.2018

 

Berufseinstieg direkt nach der Schule fördern.

Bezüglich Ihrer Antworten auf unsere kleine Anfrage 17/1355 stellen sich uns folgende  weiterführende Fragen.

1. Welche weiteren Maßnahmen möchte die Landesregierung ergreifen, um das Interesse  für weniger beliebte Ausbildungsberufe – wie zum Beispiel Bäcker oder Fleischer – zu  wecken oder zu fördern?

2. Welche speziellen Punkte im KAoA können intensiviert, gestrichen oder ersetzt werden?

3. Auf welchen Grundlagen werden diese Entscheidungen getroffen?

4. Wie genau möchte die Landesregierung an allen weiterführenden Schulen die  ökonomische Bildung stärken?

5. Wie genau möchte die Landesregierung unsere Kinder und Jugendlichen bestmöglich  bei gelingenden Bildungsbiografien unterstützen?

Iris Dworeck-Danielowski

Dr. Martin Vincentz

 

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Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 31.07.2018

 

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1257 mit Schreiben vom 31. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet.

1. Welche weiteren Maßnahmen möchte die Landesregierung ergreifen, um das Inte­resse für weniger beliebte Ausbildungsberufe wie zum Beispiel Bäcker oder Flei­scher zu wecken oder zu fördern?

Um Themen der Attraktivitätssteigerung von Ausbildung und Berufen kümmern sich vorrangig Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Kammern und deren Branchenverbände. Sie sind nah an den jeweiligen Problemen und Bedürfnissen.

Es muss allerdings auch anerkannt werden, dass die Berufswahlentscheidung junger Men­schen einer Vielzahl von Einflüssen unterliegt.

Die Meinung von Eltern und Freunden über Berufsfelder oder Branchen spielt für junge Men­schen häufig eine entscheidende Rolle.

Aus diesem Grund führt die Landesregierung zusammen mit den Partnern im Ausbildungs­konsens den systematischen Berufs- und Studienorientierungsansatz von „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ fort, um Jugendliche und deren Eltern frühzeitig möglichst differen­ziert über die vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten und Karrierewege zu informieren.

Mit dem Beschluss des Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen am 12. April 2018 betont das gemeinsame Gremium von Sozialpartnern und Landesregierung die Gleichwertigkeit be­ruflicher und akademischer Bildung mit vielfältigen Entwicklungsperspektiven auf jedem Bil­dungsweg. So tragen insbesondere beruflich gebildete Fachkräfte zur Zukunfts- und Standort­sicherung in Nordrhein-Westfalen bei.

2. Welche speziellen Punkte im KAoA können intensiviert, gestrichen oder ersetzt werden?

Die Landesregierung betrachtet KAoA als lernendes System, wobei die praxistaugliche Ge­staltung bei der Umsetzung der verschiedenen Standardelemente einen hohen Stellenwert besitzt.

Der Arbeitskreis Ausbildungskonsens sowie das Steuerungsgremium KAoA haben sich 2017 und 2018 intensiv mit dem Thema „Praxistauglichere Gestaltung von KAoA“ beschäftigt.

Dabei wurden auf der Grundlage von Rückmeldungen der Kommunen, Kammern, Sozialpart­ner, Bezirksregierungen und weiterer Partner Anpassungen an verschiedenen Standardele­menten vorgenommen, um eine praxistauglichere Weiterentwicklung von KAoA zu gewähr­leisten. Exemplarisch können neben anderen die Weiterentwicklung der Beruflichen Orientie­rung in der Sekundarstufe II, die Bereitstellung eines Datenpakets zum Übergangsmanage­ment sowie Anpassungen der Standardelemente Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung so­wie Praxiskurse genannt werden.

3. Auf welchen Grundlagen werden diese Entscheidungen getroffen?

Das Spitzengremium Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen begleitet die Umsetzung von „Kein Anschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf in NRW (KAoA)“. Sie wird auf Arbeitsebene durch den Arbeitskreis Ausbildungskonsens NRW, seine Unterarbeitsgruppen sowie das Steuerungsgremium KAoA ausgestaltet. In die Entscheidungsfindung dieser Gre­mien fließen Rückmeldungen von Kommunen, Kammern, Unternehmen, Bezirksregierungen sowie weiterer Umsetzungspartner ein.

4. Wie genau möchte die Landesregierung an allen weiterführenden Schulen die öko­nomische Bildung stärken?

Die Entscheidung darüber, wie die Fächerstruktur im Zusammenhang mit der Stärkung der ökonomischen Bildung an den Schulen mit Sekundarstufe I weiterentwickelt wird, erfolgt durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI), die mit Zustimmung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags erfolgt.

An einer entsprechenden Novellierung im Kontext der Umstellung auf den neunjährigen Bil­dungsgang am Gymnasium wird derzeit gearbeitet. In diesem Zusammenhang laufen bereits die Lehrplanentwicklungsverfahren für die Gymnasien.

Eine Entscheidung über die Weiterentwicklung der ökonomischen Bildung bzw. über die Ein­führung eines Schulfaches Wirtschaft an den anderen Schulformen, sowohl was die Fä­cherstruktur als auch die Überarbeitung von Lehrplänen angeht, ist in Vorbereitung.

5. Wie genau möchte die Landesregierung unsere Kinder und Jugendlichen bestmög­lich bei gelingenden Bildungsbiografien unterstützen?

Die Unterstützung umfasst vielfältige Maßnahmen, die über die gesamte Bildungsbiografie wirksam werden. Es ist zentraler Bestandteil der Kinder-, Jugend- und Bildungspolitik des Lan­des Nordrhein-Westfalen, Kinder und Jugendliche frühzeitig und bestmöglich bei ihren Bil­dungsbiografien zu unterstützen. Dies beginnt bereits bei Angeboten der frühkindlichen Bil­dung, setzt sich über die schulische Bildung sowie außerschulische Angebote der Jugendar­beit und Angebote der Jugend- sowie Schulsozialarbeit fort. Kinder und Jugendliche aus ein­kommensschwachen Familien erhalten zudem durch das Bildungs- und Teilhabepaket ge­zielte Unterstützung.

Die Rücknahme von Stellenkürzungen und der Wegfall von kw-Vermerken, die von der Vor­gängerregierung im Schulbereich veranlasst worden waren, zählen ebenfalls zu den konkreten Unterstützungsmaßnahmen der Landesregierung.

 

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