Kleine Anfrage 1760des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz vom 21.11.2018
Beschäftigungssituation in Pflegeberufen in NRW
Die Situation der Pflege in NRW ist nach wie vor kritisch. Zwar wurde seitens der Bundesregierung mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) und dem Terminservice-und Versorgungsgesetz (TSVG) darauf reagiert, trotzdem erfährt der Zweig im Gesundheitswesen nach wie vor wenig unterstützende Anreize. So werden noch immer fehlendes Personal in Gesundheits- und Pflegeberufen, geringe Gehälter und schlechte Arbeitsbedingungen beklagt. Und tatsächlich steht den großen Herausforderungen für das Pflegepersonal geringe Wertschätzung gegenüber. Das Gesundheitswesen gehört zu den Branchen mit den meisten weiblichen Niedriglohnbeschäftigten. Die Belastungen werden immer größer, die Gehälter immer geringer.
Schon jetzt fehlen bis zu 70.000 Pflegekräfte in Deutschland – der Bedarf an Pflegevollkräften könnte bis zum Jahre 2025 laut einer Studie des Statischen Bundesamtes und des Bundesinstitutes für Berufsbildung, Afentakis/Maier 2010, sogar noch stark ansteigen. In diesem Fall wäre eine Lücke von rund 140.000 Pflegekräften zu erwarten. Eine von der Prognos AG (2012) für die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft erstellte Studie, welche die unterschiedlichen Deckungsbeiträge von wirtschaftspolitischen Maßnahmen quantifiziert, kommt zu dem Ergebnis, dass eine erhöhte Attraktivität des Pflegeberufes und verstärkte Umschulungen zu Pflegehelfern einen großen Beitrag zur Vermeidung eines Arbeitskräftemangels leisten können.
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Frauen und Männer arbeiten in Nordrhein-Westfalen aktuell im Gesundheits-und Pflegebereich (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
2. Wie hoch sind die aktuell durchschnittlichen Monats- und Stundenlöhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gesundheits- und Pflegebranche (bitte nach Geschlecht differenzieren)?
3. Wie viele Erwerbstätige befinden sich in der Branche in Vollzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung? (Bitte die Entwicklung des jeweiligen Anteils seit 2005 bis 2018 darstellen.)
4. Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten in der Branche in Leiharbeit?
5. Wie hoch ist die Lohndifferenz zu Beschäftigten in regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen?
Dr. Martin Vincentz
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 27.12.2018
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1760 mit Schreiben vom 27. Dezember 2018 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Kleine Anfrage 1760 geht in den Vorbemerkungen auf Fachkräfte in den Pflegeberufen ein. Gleichwohl werden in die Fragen ohne eindeutige Eingrenzung alle Personen einbezogen, die im Gesundheits- und Pflegebereich beschäftigt sind. Gerade für den Bereich Gesundheit könnten aber auch z.B. niedergelassene Ärzte und Apotheker einbezogen werden.
Zur Beantwortung wurde daher die statistische Eingrenzung der Bundesagentur für Arbeit für den Gesundheits- und Pflegebereich herangezogen. Zusätzlich wurden, soweit möglich, die Pflegeberufe separat ausgewiesen.
1. Wie viele Frauen und Männer arbeiten in Nordrhein-Westfalen aktuell im Gesundheits- und Pflegebereich (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Gesundheits- und Pflegebranche in Nordrhein-Westfalen liegen Daten der Bundesagentur für Arbeit vor, die nach Geschlechtern unterteilt sind und den Zeitverlauf von 2013 bis 2018 darstellen (siehe Anlage 1).
Für die Untergruppe der Berufe der Pflege wurde die folgende Tabelle zugefügt, die alle Beschäftigten der Berufe der Pflege in den ambulanten und vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie den allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern ausweist. Eine Unterteilung nach Geschlecht wird ebenfalls vorgenommen.
Pflegebeschäftigte Altenpflege (ambulant, teil-/vollstationäre Einrichtungen) und in allgemeinen/sonstigen. Krankenhäusern insgesamt in Nordrhein-Westfalen 2015 | |||
Anzahl | Anteil Frauen | Anteil Männer | |
Pflegebeschäftigte gesamt | 217.001 | ||
davon | |||
Staatlich anerkannte(r) Altenpfleger/innen | 74.901 | 60.682 | 14.219 |
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen | 104.877 | 87.507 | 17.370 |
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen | 12.123 | 11.787 | 336 |
Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten/innen | 11.896 | 10.266 | 1.630 |
Staatlich anerkannte(r) Altenpflegehelfer/innen | 13.204 | 11.579 | 1.625 |
Quelle: IT.NRW Erhebung an den Schulen des Gesundheitswesens mit Pflegestatistik 2015
2. Wie hoch sind die aktuell durchschnittlichen Monats- und Stundenlöhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gesundheits- und Pflegebranche (bitte nach Geschlecht differenzieren)?
Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Frauen und Männer in der Gesundheit- und Pflege-branche in Nordrhein-Westfalen wird in Anlage 2 dargestellt.
Für die Untergruppe der Berufe der Pflege wurde die folgende Tabelle zugefügt, die den Monatslohn der Beschäftigten Frauen und Männer der Berufe der Pflege ausweist.
Pflegebeschäftigte NRW 2017 | Monatslohn Männer | Monatslohn Frauen | Ø Monats-lohn | |||
Staatlich anerkannte(r) Altenpfleger/innen |
2.990 | € | 2.888 | € | 2.917 | € |
Staatlich anerkannte(r) Altenpflegehelfer/innen |
2.262 | € | 2.201 | € | 2.215 | € |
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen | 3.728 | € | 3.393 | € | 3.419 | € |
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen |
3.728 | € | 3.393 | € | 3.469 | € |
Gesundheits- und Krankenpflegeassistenten/innen |
2.789 | € | 2.695 | € | 2.723 | € |
Quelle: Entgeltatlas Bundesagentur für Arbeit
Entsprechende Daten zu den Stundenlöhnen liegen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales aktuell nicht vor.
3. Wie viele Erwerbstätige befinden sich in der Branche in Vollzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung? (Bitte die Entwicklung des jeweiligen Anteils seit 2005 bis 2018 darstellen.)
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Gesundheits- und Pflegebranche in Nordrhein-Westfalen liegen Daten der Bundes-agentur für Arbeit vor, die auch den Anteil vollzeitbeschäftigter Personen ausweisen (siehe Anlage 3).
Dargestellt wird der Zeitverlauf von 2007 bis 2018. Durch eine Revision der Datengewinnung liegen leider keine älteren Daten vor, die ver-gleichbar wären. Die Teilzeitbeschäftigung ergibt sich jeweils aus der Differenz der Gesamtzahl der Beschäftigten zu den Vollzeit-beschäftigten.
Für Pflegebeschäftigte in Krankenhäusern zeigt folgende Tabelle die Anteile vollzeitbeschäftigter Mitarbeitender für das Jahr 2016. Für die Pflegenden in der ambulanten und stationären Altenpflege liegen aktuell lediglich Daten aus dem Jahr 2013 vor, die der Landesberichterstattung Gesundheitsberufe Nordrhein-Westfalen 2015 entnommen wurden. Die Teilzeitbeschäftigung ergibt sich aus der prozentualen Differenz zu den Angaben der Vollzeitbeschäftigten.
Anteil Vollzeit Beschäftigter in den allgemeinen Krankenhäusern | 2016 | |
Gesundheits- und Krankenpflege | 51,7 | % |
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege | 40,9 | % |
Krankenpflegeassistenz | 45,4 | % |
Anteil Vollzeit Beschäftigter in ambulanten Einrichtungen | 2013 | |
Altenpflege | 34,5 | % |
Altenpflegehilfe | 29,0 | % |
Gesundheits- und Krankenpflege | 33,6 | % |
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege | 29,0 | % |
Krankenpflegeassistenz | 26,8 | % |
Anteil Vollzeit Beschäftigter in teil/stationären Einrichtungen | 2013 | |
Altenpflege | 38,2 | % |
Altenpflegehilfe | 24,2 | % |
Gesundheits- und Krankenpflege | 37,6 | % |
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege | 30,5 | % |
Krankenpflegeassistenz | 27,0 | % |
Quelle: Krankenhausstatistik 2015/2016; Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2015
4. Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten in der Branche in Leiharbeit?
Zur Beantwortung der Frage 4 wird auf die Anlage 1 verwiesen. Ausgewiesen sind die Beschäftigten aus der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) als jeweilige Untergruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Gesundheits- und Pflegebranche in Nordrhein-Westfalen (Spalten: darunter ANÜ).
5. Wie hoch ist die Lohndifferenz zu Beschäftigten in regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen?
Zur Beantwortung der Frage 5 wird auf die Anlage 2 verwiesen. Ausgewiesen sind die Bruttoarbeitsentgelte der Beschäftigten aus der Arbeitnehmerüberlassung, soweit Werte vorgelegen haben (Spalte: Sozial-versicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte darunter ANÜ). Die jeweilige Lohndifferenz ist in der Spalte 4 abzulesen.
Darüber hinaus gehende Daten liegen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hierzu nicht vor.