Beschwerde- und Hinweismanagement im Bereich häuslicher Live-in-Betreuung

Kleine Anfrage
vom 10.08.2026

Kleine Anfrage 8282 vom 25. Juni 2026
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD
Drucksache 18/20234

Beschwerde- und Hinweismanagement im Bereich häuslicher Live-in-Betreuung

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Die Landesregierung weist in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 7945 darauf hin, dass Kon­trollen im Bereich der häuslichen Betreuung durch Live-in-Kräfte regelmäßig anlassbezogen erfolgen. Voraussetzung hierfür sind insbesondere Beschwerden oder Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße.

Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur Funktionsweise des Beschwerde- und Hin­weismanagements.

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 8282 mit Schreiben vom 4. August 2026 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Beschwerden oder Hinweise zu möglichen Verstößen im Bereich der Live-in-Betreuung sind seit 2021 bei den zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen eingegangen?

Die Landesregierung kann die erbetene Auskunft nicht erteilen, da eine differenzierte statisti­sche Erfassung zu Arbeitsschutzbeschwerden oder Hinweisen zu möglichen Verstößen im Arbeitsschutz konkret für die Live-In-Betreuung nicht erfolgt.

  1. Über welche Kanäle (z. B. Arbeitnehmer, Angehörige, Vermittlungsagenturen, sonstige Dritte) erfolgen diese Hinweise überwiegend?

Es besteht die Möglichkeit, sich auf unterschiedlichen Wegen bei der Arbeitsschutzverwaltung NRW zu beschweren: telefonisch, persönlich, schriftlich, per Fax, E-Mail bei der betreffenden Bezirksregierung, über das zentrale Internet-Formular auf der Homepage www.arbeits-schutz.nrw.de oder das zentrale Arbeitsschutzbeschwerde-Telefon in Nordrhein-Westfalen.

  1. Wie viele der eingegangenen Hinweise führten im genannten Zeitraum zu einer tatsächlichen behördlichen Prüfung oder Kontrolle?

Siehe Antwort auf Frage 1.

  1. In wie vielen Fällen wurden Verfahren aufgrund solcher Hinweise eingeleitet und wie viele davon wurden abgeschlossen?

Siehe Antwort auf Frage 1.

  1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass betroffene Betreu­ungskräfte tatsächlich Kenntnis von Beschwerde- und Meldewegen haben?

Die staatliche Arbeitsschutzverwaltung NRW bietet diverse, niederschwellige Möglichkeiten, Beschwerden oder Hinweise über mögliche Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften den Überwachungsbehörden zukommen zu lassen, siehe dazu Antwort auf Frage 2. Aus der Viel­zahl der Möglichkeiten muss die beschwerdeführende Person aktiv auswählen.

Betroffene Betreuungskräfte sowie Ratsuchende können sich bspw. an die Verbraucherzent­rale NRW e.V. wenden. Der dort angesiedelte Pflegewegweiser NRW bietet kostenlose recht­liche Beratung zu ausländischen Haushalts- und Betreuungskräften in Privathaushalten an. Ratsuchende werden insbesondere zu Beschäftigungsmodellen sowie zu ihren Rechten be­raten.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales fördert mit Mitteln des Europäischen So­zialfonds und des Landes vielfältige Beratungsangebote, um prekär Beschäftigte bei arbeits-und sozialrechtlichen Fragestellungen zu unterstützen. Gemeinsam bilden sie ein landeswei­tes Beratungsnetzwerk gegen Arbeitsausbeutung. Zum Netzwerk gehören unter anderem die 53 Beratungsstellen Arbeit und das Projekt Beratungszentrum gegen Arbeitsausbeutung und Menschenhandel (BEAM) bei Arbeit und Leben NRW.

Die Beratungsangebote stehen Beschäftigten jeder Herkunft oder Branche offen, also auch Live-In-Kräften. Die Ratsuchenden werden nicht nur an den festen Standorten beraten, son­dern auch aufsuchend und mobil informiert und unterstützt. Die Beratungsangebote kooperie­ren mit Kontrollbehörden und Strafverfolgungsbehörden.

Eine zentrale Beschwerdestelle speziell für den Bereich der Live-in-Betreuung besteht nicht. Je nach Art des Verstoßes kommen unterschiedlich zuständige Behörden in Betracht. Hin­weise auf Straftaten untersucht bspw. die Polizei.

 

MMD18-20807