Besserer Opfer- und Zeugenschutz wird zum „Opfer“ parteipolitischer Posse der Altparteien

Rede
vom 18.10.2018

Thomas Röckemann, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, versuchte in der Plenarsitzung des nordrhein-westfälischen Landtags am 10.10.2018 erneut die anderen Fraktionen dazu zu bewegen, dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion für einen besseren Opfer- und Zeugenschutz bei Untersuchungsausschüssen des Landtags zuzustimmen.
Eine ähnliche Regelung gebe es bereits auf Bundes- und Landesebenen anderer Bundesländer und diene den „schutzwürdigen Bedürfnissen von Opfern und Zeugen“, so Röckemann. Jedoch scheinen die Altparteien ihre altbekannte „Posse“ gegen die AfD weiterführen zu wollen und werden einen sinnvollen Gesetzesentwurf ablehnen, nur weil er von der AfD stammt.