Besteht der Maßnahmenplan der Landesregierung im Bereich Migration (bundespolitische Maßnahmen) nur aus heißer Luft? Wann sollen den Ankündigungen konkrete Taten folgen?

Kleine Anfrage
vom 26.09.2024

Kleine Anfrage 4563

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Besteht der Maßnahmenplan der Landesregierung im Bereich Migration (bundespolitische Maßnahmen) nur aus heißer Luft? Wann sollen den Ankündigungen konkrete Taten folgen?

Nachdem die angekündigten landespolitischen Initiativen im Bereich Migration des im Nachgang des Terroranschlags von Solingen angekündigten Maßnahmenplans der Landesregierung schon eher bescheiden ausfallen, enthalten die 12 bundespolitischen Maßnahmen überwiegend unverbindliche Ankündigungen, ohne jeglichen Zeitrahmen. Meist soll es sich dabei um Bundesratsinitiativen handeln:

  • (1) Verbesserte Dublin-Rücknahme-Modalitäten
  • (5) Überprüfung der Lageeinschätzungen für Herkunftsländer durch die Bundesregierung
  • (6) Beschleunigte Asylverfahren für Herkunftsstaaten mit Anerkennungsquote unter fünf Prozent
  • (8) Schwelle Ausweisungsinteresse absenken für besonders schwere Straftaten
  • (9) Aufhebung der in §62b AufenthG normierten zeitlichen Begrenzung des Gewahrsams und Verlängerung zur Sicherstellung einer bereits feststehenden Ausreise
  • (10) 73 AufenthG: Schaffung der Möglichkeit für die Bundespolizei, bei Gericht selbst einen Antrag auf Ausreisegewahrsam stellen zu dürfen, sowie
  • (13) Schaffen einer bundesweiten, behördenübergreifend nutzbaren Datenbank zu Identitäten und Aufenthaltsorten und Vernetzung von Behörden

In mehreren weiteren Fällen will man sich mit einer Bitte bzw. Aufforderung an die Bunderegierung richten. Eine mögliche Umsetzung ist folglich ungewiss.

  • (2) Durchführung von Dublin-Rücküberstellungen durch den Bund (Aufforderung)
  • (3) Einrichtung einer bundesweiten Storno-Plattform für Flugbuchungen (Prüfauftrag)
  • (4) Humanitäre Asylverfahren an der EU-Außengrenze (Aufforderung / keine alleinige Zuständigkeit des Bundes)
  • (7) weitere Rücknahmeabkommen (Aufforderung) sowie
  • (11) Abschiebung von Straftätern mit syrischer und afghanischer Staatsangehörigkeit (Aufforderung)

In allen genannten Fällen kann die Landesregierung – ohne Wohlwollen der Bundesregierung bzw. der anderen Länder – folglich wenig bewirken.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wann sollen die genannten mindestens 7 Bundesratsinitiativen auf den Weg gebracht werden? (Bitte einzeln ausführen und einen Zeitplan nennen)
  2. Welche Bundesländer haben bei den einzelnen Bundesratsinitiativen bereits ihre Zustimmung bzw. Bereitschaft zur Teilnahme signalisiert? (Bitte einzeln ausführen)
  3. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand mit dem Bund in Bezug auf die genannten 5 Initiativen unterhalb der Ebene einer Bundesratsinitiative? (Bitte im Detail ausführen und einen ungefähren Zeitplan nennen)
  4. Die Landesregierung formuliert erneut das Ziel einer gerechten Verteilung aller Personen, die eine Bleibeperspektive haben, innerhalb der EU im Nachgang eines Grenzverfahrens an den EU-Außengrenzen. Dieses Konzept ist erkennbar längst gescheitert, da sich zahlreiche Länder hierzu nicht überzeugen lassen. Ungarn und die Niederlande streben nach Dänemark gar ein Opt-Out an. Warum hält die Landesregierung trotzdem an diesem Konzept fest?
  5. Inwiefern wird sich die Landesregierung im Nachgang des Syrien-Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 16.07.2024 für Widerrufsverfahren bei grundsätzlich allen seit 2015 eingereisten Syrern einsetzen, die über kein dauerhaftes Bleiberecht verfügen?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-10827


Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 4563 mit Schreiben vom 15. Oktober 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wann sollen die genannten mindestens 7 Bundesratsinitiativen auf den Weg gebracht werden? (Bitte einzeln ausführen und einen Zeitplan nennen)

Die Landesregierung hat sämtliche im Maßnahmenpaket „Nordrhein-Westfalen nach Solin­gen: Sicherheit, Migration, Prävention – den Worten Taten folgen lassen“ enthaltene Forde­rungen gegenüber der Bundesregierung im Bereich der Migrationspolitik bereits in das Bun­desratsverfahren eingebracht: Sie haben Eingang in den Entschließungsantrag „Ordnung, Steuerung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik“ (BR-Drs. 464/24) gefunden, der am 27. September 2024 im Plenum des Bundesrates vorgeschlagen wurde. Ich darf inso­weit auf die Vorlage 18/3068 der Landesregierung vom 24. September 2024 verweisen. Die Initiative wurde den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

  1. Welche Bundesländer haben bei den einzelnen Bundesratsinitiativen bereits ihre Zustimmung bzw. Bereitschaft zur Teilnahme signalisiert? (Bitte einzeln ausfüh­ren)

Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben sich der Bundesratsinitiative als Mitan-tragsteller angeschlossen. Welche Länder dem Entschließungsantrag letztlich zustimmen wer­den, steht erst nach der auf die Ausschussberatungen folgende Abstimmung im Plenum des Bundesrates fest.

  1. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand mit dem Bund in Bezug auf die genannten 5 Initiativen unterhalb der Ebene einer Bundesratsinitiative? (Bitte im Detail aus­führen und einen ungefähren Zeitplan nennen)

Alle im Maßnahmenpaket der Landesregierung enthaltenen Forderungen an die Bundesregie­rung sind in der in der Antwort auf Frage 1 genannten Bundesratsinitiative enthalten.

  1. Die Landesregierung formuliert erneut das Ziel einer gerechten Verteilung aller Personen, die eine Bleibeperspektive haben, innerhalb der EU im Nachgang eines Grenzverfahrens an den EU-Außengrenzen. Dieses Konzept ist erkennbar längst gescheitert, da sich zahlreiche Länder hierzu nicht überzeugen lassen. Ungarn und die Niederlande streben nach Dänemark gar ein Opt-Out an. Warum hält die Landesregierung trotzdem an diesem Konzept fest?

Die Landesregierung hält das Konzept rechtssicherer und humanitärer Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen mit dem Ziel einer gerechten Verteilung derjenigen Personen, die eine Blei-beperspektive haben, innerhalb der EU nicht für gescheitert. Die Bundesregierung ist aufgefordert, ambitioniert alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Konzept ge­meinsam mit der EU-Kommission und den anderen EU-Mitgliedsstaaten effektiv umzusetzen.

  1. Inwiefern wird sich die Landesregierung im Nachgang des Syrien-Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 16.07.2024 für Widerrufsverfahren bei grundsätzlich allen seit 2015 eingereisten Syrern einsetzen, die über kein dauer­haftes Bleiberecht verfügen?

Mit der in der Antwort auf Frage 1 genannten Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung aufgefordert, ihre Lageeinschätzung und asylrechtliche Entscheidungspraxis für alle Länder regelmäßig kritisch zu prüfen. Dabei soll sie auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 2024, das die Sicherheitslage in Syrien zum Ge­genstand hat, berücksichtigen. Die hierzu auf der Bundesebene einzuleitenden Schritte – ins­besondere die Klärung der Frage, ob bei syrischen Flüchtlingen der Widerruf der Zuerkennung subsidiären Schutzes in Betracht kommt – sind Voraussetzung für ein daran anknüpfendes weiteres Vorgehen auf Landesebene.

 

MMD18-11052