Brandgefahr durch Elektro- und Hybridfahrzeuge in Sammelgaragen – Mit einheitlichem Brandschutz der steigenden Gefahr begegnen

Antrag
vom 26.10.2021

Antragder AfD-Fraktion vom 26.10.2021

 

Brandgefahr durch Elektro- und Hybridfahrzeuge in Sammelgaragen Mit einheitlichem Brandschutz der steigenden Gefahr begegnen

I. Ausgangslage

Seit dem Jahre 1888 gibt es in Deutschland Elektroautos. Allerdings wurden die E-Autos vor etwa 100 Jahren durch die alltagstauglicheren Verbrenner ersetzt. Im Jahre 1938 fuhr nur noch lediglich ein Prozent der Autos elektrisch. Seit einigen Jahren werden der Kauf und Betrieb von E-Autos massiv direkt und indirekt subventioniert; die Zulassungszahlen dieser Fahrzeuge stiegen – auch infolgedessen – an. Aufgrund der Zunahme an entsprechenden Fahrzeugen rücken aber auch die speziellen Risiken der E-Autos verstärkt in den Fokus der Bevölkerung.

Neben den Umweltschäden beim Abbau von Kobalt und bei der Gewinnung von Lithium, der kurzen Reichweite von reinen Elektrofahrzeugen und der unzureichenden Ladeinfrastruktur werden immer wieder auch Sicherheitsbedenken ins Feld geführt. Im Fokus steht dabei die Brandgefahr.

Natürlich geraten auch konventionell angetriebene Fahrzeuge immer wieder in Brand. Bei ihnen ist es hauptsächlich dann der Fall, wenn durch Lecks Treibstoff oder Öl auf heiße Fahr­zeugteile gelangt. Dazu kommen Brände, die durch Defekte im Bereich des elektrischen Bord­netzes entstehen. Diese Brände sind, wenn sie frühzeitig bemerkt werden, relativ leicht und unkompliziert zu löschen.

Doch während diese konventionellen Fahrzeuge schon seit rund hundert Jahren – auch im Bereich der Sicherheit – immer weiter entwickelt wurden, haben Elektrofahrzeuge sehr lange ein Nischendasein geführt. Ihre Energiespeichertechnik beruhte auf den Bleiakkumulatoren aus der klassischen Automobilserienfertigung. Die neue Generation von Elektrofahrzeuge mit Li-Ionen-Akkumulatoren ist erst seit wenigen Jahren in der Serienfertigung und kämpft erkenn­bar noch mit massiven Problemen.

Rückrufaktionen sind bei den heute üblichen, verkürzten und kostenoptimierten Entwicklungs­zyklen neuer Fahrzeugmodelle leider keine Seltenheit mehr. Im Fall einer völlig neuen Tech­nologie mit geringem Marktanteil der Fahrzeuge sind sie aber ein alarmierendes Zeichen, vor allem, wenn in den meisten Fällen der gleiche Grund angegeben wird: Brandgefahr.

So häuft sich auch bei renommierten Automobilherstellern bereits eine große Zahl von Rück­rufaktionen, die vordergründig reine Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybride betreffen:

  • Mitte 2019 musste Audi weltweit 7.000 Fahrzeuge des Modells E-tron 55 Quattro zurück­rufen. In Deutschland waren 2.300 Fahrzeuge betroffen.1
  • Im November 2020 musste Ford weltweit 33.000 Kuga Plug-In-Hybride wegen Brandge­fahr beim Aufladen zurückrufen: Die Kunden durften ihre Fahrzeuge nicht mehr laden und die Batterien sollten bis März 2021 ausgetauscht werden.2
  • Tesla musste 2020 sein Model S nach mehreren tödlichen Brandunfällen softwaremäßig nachrüsten.3 Im Juli 2021 geriet erneut ein Tesla Model S Plaid in den USA plötzlich wäh­rend der Fahrt in Brand.4
  • Ende 2020 veranlasste BMW einen breitangelegten Rückruf von mehreren Plug-In-Hyb­rid-Modellen. Betroffen waren weltweit 26.700 Fahrzeuge der Modellreihen 2er Active Tourer, 3er, 3er Touring, 5er, 5er Touring, 7er, X1, X2, X3, X5 sowie der Mini Countryman;300 in Deutschland und 1.800 davon bereits beim Kunden.5
  • VW musste Anfang 2021 200 VW E-Up, Seat Mii electric und Skoda Citigo e iV zu-rückrufen.6 Im März 2021 geriet ein 300 km alter VW Golf 8 Plug-In-Hybrid während der Fahrt in Brand; die Insassen konnten sich retten.7
  • Im Februar 2021 rief Hyundai weltweit 82.000 Fahrzeuge der Typen Kona und Ioniq Elektro aus koreanischer Fertigung zurück: Gefahr von „Thermal Runaways“ (also Brand­gefahr durch Kurzschlüsse in der Batterie), Personenschäden nicht ausgeschlossen. Gleichzeitig traf es mehrere hundert Stadtbusse des Typs ELEC CITY. Seit 2018 sind allein beim Kona Elektro 14 Brände dokumentiert.8
  • Anfang Juli 2021 ruft Mercedes weltweit 1.463 Elektrofahrzeuge des Typs EQC des Bau­jahrs 2019 zurück, in Deutschland sind 136 Fahrzeuge betroffen: Probleme mit der Ak-kukastenabdichtung – Brandgefahr.9
  • General Motors musste im November 2020 69.000 Fahrzeuge der Typen Chevrolet Bolt EV und Opel Ampera-e zum zweiten Mal zurückrufen, nachdem erneut Bolt-Fahr­zeuge in Brand geraten waren. General Motors riet den Fahrzeugbesitzern in diesem Zusammenhang, ihre Fahrzeuge nicht über Nacht zu laden und nicht in Garagen zu par-ken.10 Mitte August 2021 erfolgte die erneute Erweiterung des Rückrufes auf nunmehr 142.000 Fahrzeuge.11
  • Auch bei dem Fahrzeugmodell Streetscooter gab es mindestens fünf Fahrzeugbrände.12 Im Juli 2020 rief die Deutsche Post 12.000 Streetscooter der Typen WORK und WORK L in die Werkstätten zurück. Grund: Gefahr von Rauch- und Hitzeentwicklung.13

Grund für die Mehrzahl der Rückrufe: Brandgefahr. Das verstärkt nicht das Vertrauen in eine neue Technologie, die von Politikern der Parteien CDU, FDP, Grüne und SPD massiv in den Markt gedrängt werden soll. Die Brandgefahr bei Elektro- und Hybridfahrzeugen wird vom ADAC und von Feuerwehrverbänden bisher als mit dem von konventionell angetriebenen Fahrzeugen vergleichbar eingestuft.14 Der IIHS-Report der US-Versicherer ergab für Fahr­zeuge der Modelljahre 2016 bis 2018 allerdings ein anderes Bild: Das Tesla Model X schnitt bei nicht unfallbedingten Brandschäden signifikant schlechter ab als der Porsche Cayenne mit Verbrennungsmotor, das Tesla Model S wiederum schlechter als eine Mercedes E-Klasse mit Verbrennungsmotor. Elektrofahrzeuge können also offenbar innerhalb ihrer Fahrzeugklasse durchaus ein erhöhtes Brandrisiko aufweisen.15

Hinzu kommen spektakuläre Brände, in die Elektrofahrzeuge verwickelt waren. So brannte am 1. April 2021 bei der Rheinbahn in Düsseldorf eine Halle mit 38 Bussen, darunter acht Elekt­robusse, und am 5. Juni 2021 bei der ÜSTRA in Hannover eine Depothalle mit 5 Elektrobus­sen, 2 Hybridbussen und einem Dieselbus ab. Bis heute ist die Brandursache in beiden Fällen ungeklärt.16,17

So ist es nicht verwunderlich, dass die Städte Kulmbach und Leonberg unter diesen Rahmen­bedingungen nervös auf den Brand eines allerdings konventionell angetriebenen Fahrzeugs reagierten und einzelne Tiefgaragen für reine Elektrofahrzeuge sowie Hybrid-Fahrzeuge erst einmal sperrten. Die Besorgnis der Städte ist verständlich, denn schließlich war die Tiefgarage in Kulmbach nach dem Brand fünf Monate gesperrt und es entstand ein Schaden von über 273.000 Euro.18 Der ADAC sah im Zusammenhang mit möglichen weiteren Parkhausschlie-ßungen für Elektrofahrzeuge die Gefahr „eines fatalen Rückschlags der Elektromobilität in Deutschland“.21Zuletzt zeigte aber ein Hilferuf des Deutschen Feuerwehrverbandes, dass das Löschen von Elektrofahrzeugen offenbar ganz so problemlos dann doch nicht ist: Der Verband wünscht sich von den Automobilherstellern die Entsendung von Experten zu Brandereignissen wie bei Chemieunfällen, die Kostenübernahme für Sonderausstattungen der Feuerwehren und bundeseinheitliche Regelungen.19

Die Brandschutzeinrichtungen in Garagen sind historisch bedingt erst einmal auf benzin-, die­sel- und gasgetriebene Fahrzeuge abgestimmt. Elektrofahrzeuge müssen im Brandfall be­kanntlich aber anders gelöscht werden: mittels wesentlich längerer Kühlung und mit viel Lösch-wasser.20

In Kulmbach wurde vorgeschlagen, die Stellflächen für Elektrofahrzeuge in Abstimmung mit der Feuerwehr in der Nähe der Ein- und Ausfahrten zu platzieren. Mittlerweile sind alle Gara­gen in beiden Städten wieder für Elektrofahrzeuge freigegeben, nachdem jeweils für 92.000 Euro Teleskoplader und Löschdecken angeschafft bzw. angemietet wurden.21,22

Eine Studie des Schweizer UVEK aus dem Jahre 2018 schildert die speziellen Gefahren be­sonders durch die entstehenden Giftstoffe bei Batteriebränden in geschlossenen Räumen wie Garagen. Sie fordern daher spezielle Löschanlagen und Messgeräte, die austretende Gase frühzeitig melden bzw. die Löschsysteme selbständig aktivieren können.23

II. Der Landtag stellt fest:

  • Besonders in geschlossenen Garagenanlagen liegt für die Nutzer auf Grund geringerer Fluchtmöglichkeiten und einer behinderten Luftzirkulation ein wesentlich erhöhtes Risiko­potential gegenüber offenen Parkflächen vor.
  • Technologiebedingt sind elektrisch angetriebene Fahrzeuge anders und aufwändiger zu löschen als konventionell angetriebene Fahrzeuge. Dieser Tatsache muss bei Garagen jeder Größe baulich und brandschutzseitig Rechnung getragen werden.
  • Es hat in der Vergangenheit wiederholt Brände von Elektrofahrzeugen gegeben, die er­hebliche Schäden und leider teilweise auch Verletzte und Todesfälle zur Folge hatten.
  • Die Erfahrungen mit Bränden bei E-Fahrzeugen sind bei der Automobilindustrie, den Feu­erwehren, den Abnahmebehörden, der Politik und bei den Nutzern noch sehr begrenzt.
  • Die bestehenden Hoch- und Tiefgaragen sind nicht optimal auf die Aufnahme von Elekt­rofahrzeugen abgestimmt. Bei der Stellplatzauslegung und beim Brandschutz müssen da­her landesweit oder besser noch bundesweit einheitliche Anpassungen vorgenommen werden.
  • Die Sonderbauverordnung (SBauVO) des Landes Nordrhein-Westfalen, die auch Vorga­ben zu Garagen umfasst, ist in ihrem letzten Stand vom 15. November 2019 in ihrer letzten Fassung noch zu stark auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ausgerichtet.24

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • die betroffenen Ressorts zu beauftragen, zusammen mit Fachgremien aus den Bereichen Brandschutz, Automobilindustrie, Immobilienwirtschaft, Kommunen und Umweltschutzbe­hörden ein gemeinsames und flächendeckendes Konzept für alle Arten und Größen von Garagen zu erarbeiten, das den spezifischen Anforderungen für ein schnelles Löschen von Elektrofahrzeugen gerecht wird, und dafür zu sorgen, dass Garagen und Parkhäuser, welche die festgelegten Vorschriften nicht erfüllen können, für das Abstellen von Elektro­fahrzeugen gesperrt werden;
  • zu prüfen, wie in anderen Bundesländern und Staaten mit diesem Thema umgegangen wird und wie Garagen ausgebaut werden müssen, um ihre Benutzer vor zusätzlichen Brandgefahren durch Elektrofahrzeuge zu schützen;
  • die Landesbauordnung (BauO NRW)25 sowie die Sonderbauverordnung (SBauVO) des Landes Nordrhein-Westfalen, die spezifizierende Vorgaben zu Garagen umfasst, in ihrem letzten Stand hinsichtlich notwendiger Änderungen zu prüfen und sie zur Erhöhung der Sicherheit bei durch Elektrofahrzeuge ausgelösten Brandgeschehnissen entsprechend anzupassen.

Nic Peter Vogel
Christian Loose
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

Antrag als PDF

 

1 Vgl. https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/elektroauto-brandgefahr-rueckruf-fuer-den-neuen-audi-e-tron/24443278.html, abgerufen am 25.08.2021 um 10.12 Uhr.

2 Vgl. https://www.auto-motor-und-sport.de/neuheiten/rueckruf-fuer-ford-kuga-phev-brandgefahr-nicht-mehr-laden/, abgerufen am 26.08.2021 um 10.16 Uhr.

3 Vgl. https://www.focus.de/auto/ratgeber/sicherheit/wegen-brandgefahr-erste-stadt-sperrt-tiefgarage-fuer-elektroautos_id_12982445.html, abgerufen am 26.08.2021 um 10.19 Uhr.

4 Vgl. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/model-s-plaid-neues-tesla-auto-faengt-feuer-17419491.html, abgerufen am 26.08.2021 um 10.21 Uhr.

5 Vgl. https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/bmw-plugin-hybride-auslieferungsstopp-rueckruf-nicht-laden/, abgerufen am 26.08.2021 um 10.26 Uhr.

6 Vgl. https://rp-online.de/leben/auto/vw-up-volkswagen-ruft-elektroautos-zurueck-brandgefahr_aid-55579797, abgerufen am 26.08.2021 um 10.28 Uhr.

7 Vgl. https://www.bild.de/auto/mobilitaet-reisen-motorrad/mobilitaet-und-mehr/feuerwehreinsatz-in-hessen-vw-golf-gte-waehrend-der-fahrt-explodiert-75374204.bild.html, abgerufen am 27.08.2021 um 10.42 Uhr.

8 Vgl. https://www.auto-motor-und-sport.de/elektroauto/hyundai-kona-ioniq-elektro-rueckruf-wegen-brandgefahr/, abgerufen am 27.08.2021 um 10.46 Uhr.

9 Vgl. https://www.auto-motor-und-sport.de/tech-zukunft/alternative-antriebe/rueckruf-mercedes-benz-eqc-brandgefahr-bei-neuem-elektroauto/, abgerufen am 27.08.2021 um 10.51 Uhr.

10 Vgl. https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/autohersteller-gm-ruft-69-000-e-autos-we-gen-brandgefahr-erneut-zurueck/27449298.html?ticket=ST-557765-9qkdMfWWXJSpInk3jgnD-ap4, abgerufen am 27.08.2021 um 10.53 Uhr.

11 Vgl. https://www.spiegel.de/auto/elektroauto-braende-feuerwehrverband-verlangt-hilfe-von-konzer-nen-a-2fb11dff-0002-0001-0000-000178959720, abgerufen am 31.08.2021 um 11.14 Uhr.

12 Vgl. https://www.focus.de/auto/elektroauto/dhl-transporter-streetscooter-elektroauto-brennt-bei-der-post-es-war-bereits-der-dritte-zwischenfall_id_11537171.html, abgerufen am 27.08.2021 um 11.01 Uhr.

13 Vgl. https://www.merkur.de/verbraucher/streetscooter-elektrotransporter-rueckruf-deutsche-post-brandgefahr-werkstatt-zr-13830964.html, abgerufen am 27.08.2021 um 11.05 Uhr.

14 Vgl. https://www.wohnen-im-eigentum.de/artikel/e-autos-und-deren-brandgefahr-tiefgaragen, abge­rufen am 01.08.2021 um 11.08 Uhr.

15 Vgl. https://www.iihs.org/media/c93b98d8-6a7d-44a1-810e-4468ec539e05/uIu4tg/HLDI%20Rese-arch/Fire%20losses/HLDI_FireLosses_1218.pdf, abgerufen am 27.08.2021 um 11.11 Uhr.

16 Vgl. https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-loeste-ein-e-bus-das-feuer-im-rhein-bahn-depot-aus_aid-57208011, abgerufen am 26.08.2021 um 12.31 Uhr.

17 Vgl. https://www.focus.de/auto/ratgeber/sicherheit/braende-elektrische-busse-e-busse-nach-gross-brand-vorsichtshalber-stillgelegt_id_13371120.html, abgerufen am 27.08.2021 um 12.35 Uhr.

18 Vgl. https://www.br.de/nachrichten/bayern/nach-brand-kulmbacher-tiefgarage-bleibt-geschlos-sen,SG8Py5h, abgerufen am 27.08.2021 um 12.41 Uhr.

19 Vgl. https://www.spiegel.de/auto/elektroauto-braende-feuerwehrverband-verlangt-hilfe-von-konzer-nen-a-2fb11dff-0002-0001-0000-000178959720, abgerufen am 31.08.2021 um 11.14 Uhr.

20 Vgl. https://www.deutschlandfunk.de/brandrisiko-elektroauto-wenn-der-akku-brennt-hilft-nur-sehr.676.de.html?dram:article_id=484297, abgerufen am 27.08.2021 um 12.45 Uhr.

21 Vgl. https://efahrer.chip.de/news/stadt-blamierte-sich-mit-tiefgaragen-verbot-fuer-e-autos-nun-ist-es-vorbei_104849, abgerufen am 27.08.2021 um 12.48 Uhr.

22 Vgl. https://www.electrive.net/2021/05/04/kulmbach-oeffnet-tiefgaragen-fuer-elektroautos/, abgeru­fen am 27.08.2021 um 12.50 Uhr.

23 Vgl. https://www.focus.de/auto/ratgeber/sicherheit/wegen-brandgefahr-erste-stadt-sperrt-tiefgarage-fuer-elektroautos_id_12982445.html, abgerufen am 27.08.2021 um 12.53 Uhr.

24 Vgl. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4620100107092033646, abgerufen am 29.08.2021 um 11.35 Uhr.

25 Vgl. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19609&sg=0, Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Ausgabe 2021 Nr. 48 vom 1.7.2021 Seite 821 bis 832, abgerufen am 29.08.2021 um 12.50 Uhr.