Brandschutz in Kliniken in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 07.05.2025

Kleine Anfrage 5554

des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD

Brandschutz in Kliniken in Nordrhein-Westfalen

Wie aus einem Bericht der Welt hervorgeht, kam es im Helios Klinikum in Uelzen zu einem Brand, welcher vier Menschenleben forderte sowie zahlreiche Patienten und Personal schwer verletzte1. Der Schaden wird auf mehr als 1 Million Euro geschätzt. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz Eugen Brysch kritisiert: „Sogar Möbelhäuser und Lagerhallen verfügen hierzulande über einen besseren Brandschutzstandard als Krankenhäuser“.

Aus den Bestimmungen des Bauordnungsrechts NRW, insbesondere der §§ 14 und 15 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), die die allgemeinen Anforderungen an den Brandschutz normieren, ergeben sich konkrete Verpflichtungen zur Gewährleistung des Brandschutzes in baulichen Anlagen, darunter auch Krankenhäusern und Kliniken.

Da Krankenhäuser Orte sind, an denen sich häufig Menschen in physisch vulnerablen Zuständen befinden und die daher besondere Schutzmaßnahmen erfordern, ist eine gründliche Überprüfung und gegebenenfalls eine umgehende Anpassung der vorhandenen Brandschutzkonzepte und -maßnahmen geboten.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Meldungen bzw. Berichte über Mängel im Brandschutz gab es in den letzten fünf Jahren in den Krankenhäusern und Kliniken in NRW?
  2. Wie hoch sind die Gesamtkosten, welche seit 2018 durch Brände in Kliniken entstanden sind? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ursache und Art der Einrichtung: öffentliche Krankenhäuser, private Kliniken, spezialisierte medizinische Einrichtungen)
  3. Welche wesentlichen Mängel im Bereich des Brandschutzes wurden in den letzten fünf Jahren bei staatlichen Kontrollen in Kliniken und Krankenhäusern in NRW festgestellt?
  4. Wie wurde auf diese in Frage drei genannten Mängel reagiert?
  1. Welche spezifischen Maßnahmen ergreift die Landesregierung NRW, um Brandschutzvorfälle in Krankenhäusern und Kliniken vorzubeugen?

Dr. Martin Vincentz

 

MMD18-13709

 

1 https://www.welt.de/vermischtes/article249366216/Uelzen-Vier-Tote-und-viele-Verletzte-nach-Brand-in-Helios-Klinikum.html


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 5554 mit Schreiben vom 10. Juni 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

  1. Wie viele Meldungen bzw. Berichte über Mängel im Brandschutz gab es in den letzten fünf Jahren in den Krankenhäusern und Kliniken in NRW?
  2. Wie hoch sind die Gesamtkosten, welche seit 2018 durch Brände in Kliniken ent­standen sind?
  3. Welche wesentlichen Mängel im Bereich des Brandschutzes wurden in den letzten fünf Jahren bei staatlichen Kontrollen in Kliniken und Krankenhäusern in NRW festgestellt?
  4. Wie wurde auf diese in Frage drei genannten Mängel reagiert?
  5. Welche spezifischen Maßnahmen ergreift die Landesregierung NRW, um Brand-schutzvorfälle in Krankenhäusern und Kliniken vorzubeugen?

Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Krankenhäuser unterliegen sowohl wiederkehrenden Prüfungen durch die Bauaufsichtsbehör­den (§ 10 PrüfVO NRW) als auch der Brandverhütungsschau durch die Gemeinden (§ 26 BHKG). Von der AGBF Bund gibt es zudem aus September 2023 eine „Fachempfehlung zu brandschutztechnischen Anforderungen an Krankenhäuser“. Wenn bei diesen Prüfungen Mängel festgestellt werden, dann sorgen die zuständigen Behörden dafür, dass diese Mängel beseitigt werden. Eine Meldepflicht besteht insoweit nicht. Es findet daher auch keine statisti­sche Erhebung statt. Der Landesregierung liegen daher keine Meldungen bzw. Berichte über entsprechende Feststellungen und/oder damit in Verbindung stehenden Ausgaben in dem an­gefragten Zeitraum vor.

 

MMD18-14298