Budgetanpassungen für Dienstwagen auch in Nordrhein-Westfalen?

Kleine Anfrage
vom 29.01.2024

Kleine Anfrage 3212

der Abgeordneten Klaus Esser und Christian Loose AfD

Budgetanpassungen für Dienstwagen auch in Nordrhein-Westfalen?

Gemäß Presseberichten dürfen ab 2024 Minister, Staatssekretäre und ranghohe Beamte deutlich mehr Geld für neue Dienstwagen ausgeben.1 Was zunächst nur für Bundesminister gilt, die einen Dienstwagen für maximal 105.000 Euro zuzüglich der Kosten für Funk, Sondersignale/Blaulicht sowie Standheizung bestellen dürfen, könnte erfahrungsgemäß auch in den Ländern Begehrlichkeiten nach sich ziehen. Galt für 2023 noch eine Preisobergrenze von 83.000 Euro, lag diese vor fünf Jahren nur bei 59.800 Euro. Ähnliche Anpassungen wurden auch für Staatsminister, parlamentarische Staatssekretäre sowie Beamte veranlasst und damit das Budget für Dienst-Autos deutlich angehoben.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Dienstwagen wurden 2023 von der Landesregierung angeschafft? (Bitte für den Ministerpräsidenten, Landesminister, den parlamentarischen Staatssekretär, hochrangige Beamte sowie die Landesvertretungen NRW in Berlin und Brüssel einzeln auflisten und die jeweiligen Kosten ausweisen)
  2. Welche Dienstwagen beabsichtigt die Landesregierung in 2024 anzuschaffen? (Bitte für den Ministerpräsidenten, Landesminister, den parlamentarischen Staatssekretär, hochrangige Beamte sowie die Landesvertretungen NRW in Berlin und Brüssel einzeln auflisten und die jeweiligen Kosten ausweisen)
  3. Welche Kosten entstanden der Landesregierung seit 2022 für Dienstreisen? (Bitte für den Ministerpräsidenten, Landesminister, den parlamentarischen Staatssekretär, hochrangige Beamte sowie die Landesvertretungen NRW in Berlin und Brüssel einzeln auflisten und die jeweiligen Kosten ausweisen)
  4. Plant die Landesregierung ebenfalls eine Budgetanpassung für Dienstwagen im eigenen Landesbestand?
  5. In welchem Verhältnis steht die Dienstwagennutzung von Mitgliedern der Landesregierung sowie hochrangiger Beamter im Landesdienst zur Nutzung anderer Verkehrsmittel? (Bitte prozentuale Nutzungsdarstellung)

Klaus Esser
Christian Loose

 

MMD18-7879

 

1 https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/dienstwagen-preise-ab-2024-mehr-budget-fuer-minister-und-beamte/


Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 3212 mit Schreiben vom 11. März 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen üb­rigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche Dienstwagen wurden 2023 von der Landesregierung angeschafft? (Bitte für den Ministerpräsidenten, Landesminister, den parlamentarischen Staatssekre­tär, hochrangige Beamte sowie die Landesvertretungen NRW in Berlin und Brüs­sel einzeln auflisten und die jeweiligen Kosten ausweisen)

Die Dienstwagen für die Mitglieder der Landesregierung (gem. Anlage 1) werden im Land Nordrhein-Westfalen nicht gekauft, sondern geleast und liegen mit den Leasingraten in den durch den Kabinettbeschluss vom 24.01.2023 festgelegten Leasing-Höchstgrenzen.

Die Landesregierung kann die erbetene Auskunft zu den Kosten nicht erteilen, da hierzu grundrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter entgegenstehen. An­gaben zu Anschaffungs- und Leasingkosten betreffen bereits für sich genommen vertrauliche Informationen zwischen den Marktteilnehmern. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Lis­tenpreis werden Rückschlüsse auf die interne Kalkulation der Fahrzeughersteller möglich. An deren Geheimhaltung besteht ein schutzwürdiges Interesse der jeweiligen Anbieter. Zudem würde eine Offenlegung die Position der Landesregierung als Vertragspartner für Leasingver-träge schwächen und günstige Preisabsprachen zu Lasten des Steuerzahlers in Zukunft er­heblich erschweren (fiskalisches Interesse des Landes als Marktteilnehmer).

  1. Welche Dienstwagen beabsichtigt die Landesregierung in 2024 anzuschaffen? (Bitte für den Ministerpräsidenten, Landesminister, den parlamentarischen Staats­sekretär, hochrangige Beamte sowie die Landesvertretungen NRW in Berlin und Brüssel einzeln auflisten und die jeweiligen Kosten ausweisen)

Die dienstwagenberechtigten Personen verfügen bei der Beschaffung der persönlich zugewie­senen Dienstwagen über ein Mitspracherecht innerhalb der Vorgaben des Kabinettbeschlus-ses. Daher kann von Seiten der Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Aussage zu den zukünftig gewünschten Fahrzeugmodellen getroffen werden.

  1. Welche Kosten entstanden der Landesregierung seit 2022 für Dienstreisen? (Bitte für den Ministerpräsidenten, Landesminister, den parlamentarischen Staatssekre­tär, hochrangige Beamte sowie die Landesvertretungen NRW in Berlin und Brüs­sel einzeln auflisten und die jeweiligen Kosten ausweisen)
  2. In welchem Verhältnis steht die Dienstwagennutzung von Mitgliedern der Landes­regierung sowie hochrangiger Beamter im Landesdienst zur Nutzung anderer Ver­kehrsmittel? (Bitte prozentuale Nutzungsdarstellung)

Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 5 hier zusammen beantwortet:

Auf Grund der Komplexität der Auswertung sämtlicher Dienstreisen der Mitglieder der Landes­regierung und der höheren Beamtinnen und Beamten seit 2022 kann innerhalb der Antwortfrist einer kleinen Anfrage hierzu keine Auswertung erfolgen.

  1. Plant die Landesregierung ebenfalls eine Budgetanpassung für Dienstwagen im eigenen Landesbestand?

Die Landesregierung plant keine Änderung der Beschaffungsvorgaben.

 

     
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MMD18-8450