Bürger brauchen ein Ende von der überzogenen CO2-Belastung an der Tankstelle – „Mineralölsteuer“ (Energiesteuer) halbieren!

Antrag
vom 22.06.2021

Antragder AfD-Fraktion vom 22.06.2021

 

Bürger brauchen ein Ende von der überzogenen CO2-Belastung an der Tankstelle – „Mineralölsteuer“ (Energiesteuer) halbieren!

I. Ausgangslage

Die Kanzlerkandidatin von Bündnis90/Die Grünen, Annalena Baerbock, hat jüngst die Anhebung des Benzinpreises um weitere 16 Cent pro Liter Motoren-Benzin gefordert.1

Laut Statistischen Bundesamts betrugen am 10. Juni 2021 die Abgaben pro Liter Benzin in der Qualität „Super E10“ bereits 95,8 Cent.2 Neben der verkaufspreisabhängigen Mehrwertsteuer und dem Erdölbevorratungsbeitrag entfallen davon 65,45 Cent auf die Energiesteuer.3 Dabei verursacht die Verbrennung eines Liters Benzin einen CO2 Ausstoß von ca. 2,37 kg.4 Daraus folgt, dass eine Tonne CO2, die aus der Verbrennung von Benzin entsteht, mit aktuell ca. 276 Euro Energiesteuer belastet ist. Einschließlich der hinzuzurechnenden Mehrwertsteuer auf die Energiesteuer ergibt sich sogar eine Belastung von etwa 328 Euro je Tonne CO2.5 Dieser Betrag liegt weit über dem vom Umweltbundesamt für die Zukunft maximal geforderten Wert von 180 Euro je Tonne CO2.6

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion von CDU/CSU im Deutschen Bundestag wie auch die sogenannten Aktivisten von „Fridays-for-Future“ haben ebenfalls langfristig einen CO2 Preis von 180 Euro pro Tonne gefordert.7 Aktuell beträgt die Belastung durch die CO2-Abgabe 25 Euro pro Tonne, also deutlich weniger als die völlig unrealistische und überzogene Maximalforderung von 180 Euro pro Tonne.

Deutschland liegt bei den Benzinpreisen im europäischen Vergleich im oberen Drittel.8 Aktuell werden Autofahrer in vielfacher Weise massiv mit staatlichen Abgaben und Steuern belastet. Das beginnt mit der KFZ-Steuer und geht über die Energiesteuer, die wiederum durch die Mehrwertsteuer noch doppelt besteuert wird, bis hin zur neuen CO2-Abgabe.

Allein die staatlichen Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer liegen aktuell bei jährlich 9,5 Milliarden Euro.9 Die staatlichen Einnahmen aus der Energiesteuer (umgangssprachlich Mineralölsteuer) liegen jährlich bei 37,6 Milliarden Euro.10

Im Gegenzug werden sogenannte E-Autos in Deutschland großzügig aus Steuermitteln subventioniert. Die Käufer eines neuen E-Autos erhalten Kaufprämien i.H.v. bis zu 9.000 Euro.11 Die Steuerzahler müssen zudem Kosten für die Installation von Elektro-Ladestationen („Wall-Box“) tragen. Denn der Käufer dieser Ladestation erhält eine staatliche Subvention von 900 Euro je Anlage. Außerdem sind E-Autos bis zu 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit, wenn sie zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 zugelassen werden.

Eine weitere Belastung unserer Autofahrer kam mit dem Jahreswechsel hinzu. Ende letzten Jahres wurde eine sogenannte CO2-Abgabe im Rahmen der Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes verabschiedet.12 Diese bewirkt, dass eine ausgestoßene Tonne CO2 im Jahr 2021 mit 25 Euro belastet wird. Diese neue Abgabe wird nun zusätzlich zu den bereits vorhandenen Steuern auf Treibstoffe erhoben.

Diese zusätzliche Belastung der auf Mobilität angewiesenen Bürger beträgt pro Liter Benzin ca. 7 Cent und pro Liter Diesel ca. 8 Cent.

Der Liter Benzin wird aktuell mit einer Energiesteuer von rund 65 Cent belegt, der Liter Diesel mit rund 47 Cent. Hinzu kommt noch der Erdölbevorratungsbeitrag von 0,27 Cent pro Liter Benzin und 0,3 Cent pro Liter Diesel.13

Mit diesen fixen Steuern und Abgaben wird der reine Produktpreis belegt, wobei auf die Summe aus beidem noch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent erhoben wird: Es erfolgt also eine “Besteuerung der Steuer“.

Das bedeutet, dass auf den Liter Benzin aktuell selbst bei einem Produktpreis von 0 Cent bereits ca. 86 Cent Steuern an Steuern gezahlt werden. Für Diesel beträgt dieser Wert ca. 65 Cent.

Für einen typischen Pendler bedeutet dies eine Steuerbelastung von mehr als 1.000 Euro pro Jahr.14 Der Produktpreis für das Benzin und die damit verbundenen Steuern, die Versicherung für das Auto, dessen Finanzierung und andere Kosten sind noch nicht mit eingerechnet.

Das zeigt die hohe Belastung der individuellen Mobilität, unabhängig vom Produktpreis für das Benzin und anderen Faktoren, in Deutschland auf. Dabei sind viele Menschen auf das Auto schlichtweg angewiesen – allein schon, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Gerade im ländlichen Raum ist für unsere Bürger die Nutzung eines Autos für das alltägliche Leben unabdingbar. Eine noch höhere Belastung mit Steuern gleich welchen Namens ist deshalb unangebracht.

II. Der Landtag stellt fest:

  • Der Landtag lehnt jede Erhöhung der Benzin- und Dieselpreise durch weitere Steuer- oder Abgabenerhöhungen ab.
  • Die Steuern und Abgaben auf Benzin und Diesel ergeben einen Preis pro Tonne CO2, der massiv über dem vom Bundesumweltamt maximal geforderten Wert von 180 Euro liegt.
  • Höhere Verbrauchssteuern – insbesondere auf den Energieverbrauch – belasten kleine und mittlere Einkommen überproportional.
  • Der Staat darf die Notwendigkeit des Autofahrens nicht zur Einnahmenmaximierung missbrauchen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  • sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine Halbierung der Steuersätze gem. § 2 Energiesteuergesetz auf Benzin und Diesel/Gasöl einzusetzen;
  • sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine Abschaffung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe einzusetzen, da der Verbrauch von Brennstoffen über die Energiesteuer bereits massiv besteuert wird;
  • sich auf Bundesebene für eine dauerhafte Erhöhung der Pendlerpauschale auf 0,4 Euro pro km ab dem ersten gefahrenen Kilometer einzusetzen;
  • die direkte und indirekte Subventionierung der E-Mobilität aufgrund des marktverzerrenden Eingriffs in NRW umgehend einzustellen und sich auch auf Bundesebene für die Einstellung der Subventionierung einzusetzen.

Christian Loose
Herbert Strotebeck
Nic Vogel
Andreas Keith
Markus Wagner

und Fraktion

 

Antrag als PDF

 

1 https://www.avd.de/wissen/infothek/rund-um-den-kraftstoff/staatlicher-anteil-an-den-krafstoffkosten Abgerufen am 16.06.2021 um 11:39 Uhr.

2 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/29999/umfrage/zusammensetzung-des-benzinpreises-aus-steuern-und-kosten/ Abgerufen am 04.06.2021.

3 Gem. § 2 Abs. 1 Nummer 1 b Energiesteuergesetz.

4 https://www.helmholtz.de/erde-und-umwelt/wie-viel-co2-steckt-in-einem-liter-benzin/, abgerufen am 14.06.2021.

5 654,50 Euro pro 1.000 Liter Benzin Energiesteuer geteilt durch 2,37 kg CO2 pro Liter Benzin ergeben 0,27616 Euro pro kg CO2 bzw. rund 276 Euro pro Tonne CO2. Erhöht man die 276 Euro pro Tonne um die Umsatzsteuer von 19% ergibt sich ein Betrag von 328 Euro pro Tonne emittiertem CO2.

6 https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/324668/co2-preis-auf-heiz-und-kraftstoffe#:~:text=Die%20High%2DLevel%20Commission%20on,Emissionen%20auf%20180%2 0Euro%20anzusetzen. Abgerufen am 04.06.2021.

7 https://www.wiwo.de/politik/deutschland/unions-fraktionsvize-180-euro-co2-preis-grenze-bis-2030/25063458.html abgerufen am 04.06.2021.

8 https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/ausland/spritpreise-ausland/

9 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/222264/umfrage/einnahmen-aus-der-kfz-steuer-in-deutschland/ abgerufen am 09.06.2021

10 https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/steuereinnahmen.html#:~:text=Innerhalb%20der%20Gemeinschaftsteuern%20waren%20die,(% E2%80%937%2C5%20%25), abgerufen am 09.06.2021

11 https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/energiewende/kaufpraemie-fuer-elektroautos-erhoeht-369482

12 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw41-de-brennstoffemissionshandelsgesetz-795992, abgerufen am 09.06.2021

13 https://www.avd.de/wissen/infothek/rund-um-den-kraftstoff/staatlicher-anteil-an-den-krafstoffkosten, abgerufen am 16.06.2021.

14 Beispielhaft kann ein Pendler angenommen werden, der 50 km von der Arbeit entfernt wohnt und inkl. privater Fahrten mehr als 20.000 km pro Jahr fährt und ein Auto mit einem Verbrauch von 7 Litern pro 100 km nutzt.