Chatprotokolle der „Letzten Generation“: Sind die Öko-Aktivisten in Wirklichkeit Klimaterroristen, wenn sie Sprengstoff besorgen wollen und über Morde diskutieren?

Kleine Anfrage
vom 28.07.2023

Kleine Anfrage 2202

der Abgeordneten Klaus Esser, Christian Loose und Markus Wagner AfD

Chatprotokolle der „Letzten Generation“: Sind die Öko-Aktivisten in Wirklichkeit Klimaterroristen, wenn sie Sprengstoff besorgen wollen und über Morde diskutieren?

Während der Proteste um die Räumung des Weilers Lützerath in unmittelbarer Nähe des nordrhein-westfälischen RWE-Tagebaus eskalierte die Stimmung innerhalb der „Letzten Generation“. In einer Chat-Gruppe der „Aktivisten“ wurden Mordphantasien und Pläne zu schwersten Straftaten geäußert.1 Schon im vergangenen Jahr hatte die AfD-Fraktion NRW diverse Anfragen rund um die extremistischen Aktivitäten der sogenannten „Klimaaktivisten“ eingebracht.2 Die Antworten waren – wie immer – einsilbig und beschwichtigend.

Erst vor wenigen Tagen hatten sich Mitglieder der „Letzten Generation“ mit Gewalt Zutritt zum Flughafen Düsseldorf verschafft, wurden aber nach kürzester Zeit wieder auf freien Fuß gesetzt. Revidiert die Landesregierung ihre Haltung zur „Letzten Generation“ oder bleibt sie bei ihrer Fehleinschätzung einer massiven Bedrohungslage und setzt den Kuschelkurs mit den Öko-Terroristen fort?

Daher fragen wir die Landesregierung:

  1. Was plant die Landesregierung, um die terroristischen Bestrebungen der „Letzten Generation“, die den gesellschaftlichen Frieden, unsere Wirtschaft und Verkehrsinfrastruktur bedrohen, in den Griff zu bekommen?
  2. Welche Erkenntnisse zur Förderung bzw. zum Unterstützernetzwerk der „Letzten Generation“ hat die Landesregierung im Sommer 2023?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die dokumentierten Chat-Protokolle der „Letzten Generation“?
  4. Zu welchem Ergebnis ist der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen bisher gelangt, ob es sich bei der „Letzten Generation“, um einen Prüf-, Verdachts- oder gesicherten Fall von Linksextremismus handelt?
  5. Zu welchem Ergebnis ist die Prüfung der „Letzten Generation“ bezüglich des Verdachts der Bildung einer kriminellen/terroristischen Vereinigung bisher gelangt?

Klaus Esser
Christian Loose
Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 https:// www .tichyseinblick.de/gastbeitrag/letzte-generation-mitglieder-wollten-sprengstoff-beschaffen/

2 Siehe Drucksache 18/2222, Drucksache 18/911 oder Drucksache 18/597


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2202 mit Schreiben vom 29. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Kli­maschutz und Energie sowie dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Was plant die Landesregierung, um die terroristischen Bestrebungen der „Letzten Generation“, die den gesellschaftlichen Frieden, unsere Wirtschaft und Verkehrs­infrastruktur bedrohen, in den Griff zu bekommen?

Zur Gruppierung der „Letzten Generation“ liegen der Landesregierung derzeit keine Anhalts­punkte zu terroristischen Bestrebungen vor. Bekanntgewordene Straftaten der „Letzten Gene­ration“ werden durch die Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht und konsequent ver­folgt. Die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen behalten die Lage laufend im Blick.

  1. Welche Erkenntnisse zur Förderung bzw. zum Unterstützernetzwerk der „Letzten Generation“ hat die Landesregierung im Sommer 2023?

Die Gruppierung „Letzte Generation“ ist sowohl regional und bundesweit als auch international mit weiteren Klimaschutzgruppierungen vernetzt. Darüberhinausgehende Erkenntnisse liegen dem Ministerium des Innern nicht vor.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die dokumentierten Chat-Protokolle der „Letz­ten Generation“?

Die erwähnten Chats sind der Landesregierung und mithin der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt. Bislang können die Beiträge und Aussagen weder verifiziert, noch falsifi­ziert werden. Die veröffentlichte Darstellung wird in Ermangelung korrespondierender Informa­tionen derzeit als eher unglaubhaft eingeschätzt. Gleichwohl wurden die in Rede stehenden Chatprotokolle der Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Würdigung vorgelegt.

Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz sind für die Prüfung eines strafrechtlichen Anfangsverdachts, für den stets sämtliche Umstände des jeweiligen Einzelfalls von Bedeutung sind, ausschließlich die inhaltlich unabhängigen und dem Legalitätsprinzip verpflichteten Staatsanwaltschaften zuständig. Ihnen und nicht dem Ministerium der Justiz obliegt insoweit die Entscheidungshoheit.

  1. Zu welchem Ergebnis ist der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen bisher gelangt, ob es sich bei der „Letzten Generation“, um einen Prüf-, Verdachts- oder gesicherten Fall von Linksextremismus handelt?

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz unterrichtet die Öffentlichkeit gemäß § 5 Abs. 7 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen über Akteure, für die zumindest hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung vorliegen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Be­richterstattung durch den Verfassungsschutz sind im vorliegenden Fall nicht gegeben.

  1. Zu welchem Ergebnis ist die Prüfung der „Letzten Generation“ bezüglich des Ver­dachts der Bildung einer kriminellen/terroristischen Vereinigung bisher gelangt?

Der Landesregierung sind keine Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der „Letzten Genera­tion“ gemäß § 129 Strafgesetzbuch (Bildung krimineller Vereinigungen) oder gemäß § 129a Strafgesetzbuch (Bildung terroristischer Vereinigungen) in Nordrhein-Westfalen bekannt. Des Weiteren verweise ich hinsichtlich der Prüfung eines strafrechtlichen Anfangsverdachts auf die Antwort zu Frage 3.

 

Antwort als PDF