Clan-Strukturen, extremistische Bestrebungen und Sicherheitsgefahren unter Migran-ten aus den palästinensischen Autonomiegebieten in Nordrhein-Westfalen – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 23.05.2025

Kleine Anfrage 5644

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Clan-Strukturen, extremistische Bestrebungen und Sicherheitsgefahren unter Migran-ten aus den palästinensischen Autonomiegebieten in Nordrhein-Westfalen – Nachfrage

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 27. Januar 2025, Drucksache 18/12638, auf unsere Kleine Anfrage vom 11. November 2024, Drucksache 18/11385, wurde Frage 1

„Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen über die Existenz von Clan-Strukturen vor, die aus den palästinensischen Autonomiegebieten stammen und in Nord­rhein-Westfalen möglicherweise sicherheitsgefährdende Aktivitäten entfalten?“1

wie folgt beantwortet:

„Im Zusammenhang mit der Erstellung des jährlichen Lagebildes „Clankriminalität“ werden ausschließlich Daten zu kriminellen Angehörigen türkisch-arabischstämmiger Großfamilien, soweit diese Bezüge zur Bevölkerungsgruppe der Mhallamiye oder zum Libanon aufweisen, erhoben. Ein Rückschluss, ob diese Personen aus den palästinensischen Autonomiegebieten stammen, ist anhand der Datenlage nicht möglich. Insofern liegen hier keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.“2

Frage 2

„Wie viele Personen aus den palästinensischen Autonomiegebieten, insbesondere aus dem Gazastreifen, sind seit 2015 nach Nordrhein-Westfalen eingereist?“3

hat die Landesregierung folgendermaßen beantwortet:

„Das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Registerbehörde geführte Ausländer-zentralregister als maßgebliche Datenbank liefert keine Verlaufszahlen zu Einreisen von Dritt­staatsangehörigen. Entsprechend liegen der Landesregierung keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen obliegt die Kontrolle aus dem Ausland einreisender Personen der Bundespolizei. Zum Stichtag 30.09.2024 waren in Nordrhein-Westfalen laut Ausländer-zentralregister insgesamt 850 Personen aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) registriert.“4

Auf Frage 3

„Welche Informationen liegen der Landesregierung darüber vor, ob Personen aus dem Gaza­streifen, die seit 2015 nach Nordrhein-Westfalen eingereist sind, Kontakte zur Hamas bzw. deren Netzwerken hatten oder haben?“5

antwortete die Landesregierung:

„Im Rahmen der polizeilichen statistischen Erfassung findet kein Monitoring hinsichtlich etwa­iger Kontakte oder Netzwerkverbindungen von Personen aus dem Gazastreifen, die nach Deutschland eingereist sind, statt.“6

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5644 mit Schreiben vom 27. Juni 2025 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Aus welchen Gründen sind Rückschlüsse im jährlichen Lagebild „Clankriminali-tät“ darüber, ob kriminelle Angehörige türkisch-arabischstämmiger Großfamilien aus den palästinensischen Autonomiegebieten stammen, anhand der Datenlage nicht möglich?

Zur Erstellung des Lagebildes Clankriminalität NRW werden statistische Daten zur Staatsan­gehörigkeit der Tatverdächtigen erhoben. Ein Rückschluss, ob die erfassten Personen aus palästinensischen Autonomiegebieten stammen, ist anhand dessen nicht möglich.

  1. Aus welchen Gründen liegen der Landesregierung keine Verlaufszahlen zu Ein­reisen von Drittstaatsangehörigen nach Nordrhein-Westfalen, insbesondere aus dem Gazastreifen seit 2015, vor?
  2. Für wann hat die Landesregierung geplant, Verlaufszahlen zu Einreisen von Dritt­staatsangehörigen nach Nordrhein-Westfalen, insbesondere aus dem Gazastrei­fen seit 2015, zu erheben?

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung erhebt keine Zahlen zur Einreise im Sinne der Fragestellung und plant auch keine eigenen Erhebungen im Sinne der Fragestellung, da die Führung des Ausländerzentral-registers und Einreisekontrollen in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Hierzu wird im Übri­gen auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4751 (LT-Drs. 18/12638) zu Frage 2 verwiesen.

  1. Aus welchen Gründen findet im Rahmen der polizeilichen statistischen Erfassung kein Monitoring hinsichtlich etwaiger Kontakte bzw. Netzverbindungen von Per­sonen aus dem Gazastreifen, die nach Deutschland eingereist sind, statt?

Der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gewährleistet die einheitliche und systematische Erhebung der gesamten Daten zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) im Bundesgebiet und im Ausland, soweit hierzu in Deutschland ein Ermittlungsverfahren geführt wird.

Eine anlasslose Erfassung in polizeilichen Datensystemen von Personen, die nach Deutsch­land einreisen, erfolgt nicht.

  1. Für wann hat die Landesregierung geplant, ein Monitoring hinsichtlich etwaiger Kontakte oder Netzverbindungen von Personen aus dem Gazastreifen, die nach Deutschland eingereist sind, einzuführen?

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz beobachtet in Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags aus § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen Per­sonenzusammenschlüsse und Einzelpersonen, bei denen jedenfalls tatsächliche Anhalts­punkte den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen begründen. Dies umfasst u.a. die dem Phänomenbereich des Islamismus zugehörigen Strukturen. Ein über die Aufgabenerfül­lung des Verfassungsschutzes hinausgehendes Monitoring hinsichtlich etwaiger Kontakte oder Netzverbindungen von Personen aus dem Gazastreifen, die nach Deutschland eingereist sind, findet durch die Landesregierung nicht statt und ist auch nicht geplant. Ergänzend wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4751 (LT-Drs. 18/12638) zu Frage 4 verwiesen.

 

MMD18-14475

 

1 Antwort der Landesregierung vom 27. Januar 2025, Drucksache 18/12638.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.

5 Ebenda.

6 Ebenda.