Coronaimpfschäden – wie viele anerkannte Fälle gibt es in Nordrhein-Westfalen?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1121
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz vom 23.01.2023

Coronaimpfschäden wie viele anerkannte Fälle gibt es in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen sind bis zum Ende des Jahres 2022 831 Anträge auf Ausgleich von Impfschäden durch die Corona-Schutzimpfung eingegangen.1 Die Anträge wurden entweder direkt durch die geimpften Personen oder seitens der Hinterbliebenen eingereicht, weil sie vermuteten, dass die Impfung gegen das Coronavirus zu einem Gesundheitsschaden oder – wie in zwei Fällen – zum Tod geführt habe. Das teilte eine Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums mit.2 Seitens der Antragssteller würden vor allem neurologische Schäden mit der Impfung in Verbindung gebracht, Hirnvenen-Thrombosen etwa, aber auch Schlaganfälle, Herzinfarkte und das Guillain-Barré-Syndrom, eine seltene Nervenerkrankung. Weiterhin heißt es, bis zum Ende des Jahres 2022 seien in Nordrhein-Westfalen 36 Anträge, darunter zwei Todesfälle, anerkannt worden. 93 wurden abgelehnt, 675 seien noch in der Bearbeitung und 27 hätten sich auf andere Weise erledigt.3

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Anträge auf Ausgleich von Impfschäden sind zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser kleinen Anfrage eingegangen, anerkannt, abgelehnt oder in Bearbeitung?
  2. Wie viele Anträge auf Ausgleich von Impfschäden haben sich „auf andere Weise erledigt“? (Bitte detaillierte Begründung angeben.)
  3. Welche Diagnosen liegen den anerkannten Anträgen auf Impfschäden zugrunde und welche Entschädigungsleistung wurde den jeweiligen Betroffenen zugestanden?
  4. Wie hoch sind die dem Land tatsächlich entstandenen und geschätzten Kosten im Zuge weiterer Behandlungen der entstandenen Impfschäden?
  5. Wie oft wurde seitens der Antragssteller Berufung bei einem negativen Bescheid eingelegt?

Dr. Martin Vincentz

 

Anfrage als PDF

 

1 Htt ps:// w w w . s u e d d e u t s c h e . d e / g e s u n dheit/gesundheit-duesseldorf-831-antragsteller-machen-impfschaeden-geltend-in-nrw-dpa . u r n – n e wsml-dpa-com-20090101-221230-99-57362

2 Ebd.

3 Htt ps:// w w w . z e i t . d e / n e w s / 2 0 2 2 – 1 2 / 3 0 / 831-antragsteller-machen-impfschaeden-geltend-in-nrw


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1121 mit Schreiben vom 21. Februar 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Anträge auf Ausgleich von Impfschäden sind zum Zeitpunkt der Bear­beitung dieser kleinen Anfrage eingegangen, anerkannt, abgelehnt oder in Bear­beitung?

Zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Kleinen Anfrage sind 894 Anträge auf Versorgung we­gen eines Impfschadens nach § 60 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei den Landschaftsverbän­den Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) eingegangen. Hiervon sind 41 Anträge an­erkannt und 127 Anträge abgelehnt worden. 695 Anträge befinden sich in Bearbeitung.

  1. Wie viele Anträge auf Ausgleich von Impfschäden haben sich „auf andere Weise erledigt“? (Bitte detaillierte Begründung angeben.)

31 Anträge haben sich „auf andere Weise“ erledigt.

Die Gründe für die Erledigung sind: Antragsrücknahme, fehlende Einreichung eines Antrages, Abgabe des Antrags an anderen Landschaftsverband, Abgabe des Antrags an ein anderes Bundesland.

  1. Welche Diagnosen liegen den anerkannten Anträgen auf Impfschäden zugrunde und welche Entschädigungsleistung wurde den jeweiligen Betroffenen zugestan­den?

Es wurden verschiedene Gesundheitsstörungen von leichten allergischen Reaktionen bis hin zu schweren neurologischen Erkrankungen geltend gemacht. Den Anträgen liegen im wesent­lichen folgende Diagnosen zugrunde:

Schmerzen im Oberarm, systemische und lokale Impfreaktion im Bereich des Arms, Narkolepsie, Guillain-Barre-Syndrom, Polyneuropathie, Myokarditis, Perimyokarditis, Thrombosen, Thrombozytopenie, anaphylaktischer Schock, Sinusvenenthrombose, Lungenembolie, Ver­sterben.

In Einzelfällen wurden den Betroffenen diejenigen Leistungen des Infektionsschutzgesetzes gewährt, die individuell in Betracht kommen. Dies kann von einer Krankenbehandlungsmaßnahme bis zu Leistungen bei Pflegebedürftigkeit bzw. Hinterbliebenenversorgung gehen und hängt von den Bedarfen des Betroffenen ab.

  1. Wie hoch sind die dem Land tatsächlich entstandenen und geschätzten Kosten im Zuge weiterer Behandlungen der entstandenen Impfschäden?

Die Kosten schädigungsbedingt notwendiger Behandlungen können nicht beziffert werden.

  1. Wie oft wurde seitens der Antragssteller Berufung bei einem negativen Bescheid eingelegt?

In 42 Fällen wurde gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch erhoben.

 

Antwort als PDF