Das Nachbarland Belgien plant allein reisenden männlichen Migranten keine Unterkunft mehr anzubieten. Wie gedenkt die Landesregierung einer Sekundärmigration nach NRW entgegenzuwirken?

Kleine Anfrage
vom 07.09.2023

Kleine Anfrage 2508

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Markus Wagner AfD

Das Nachbarland Belgien plant allein reisenden männlichen Migranten keine Unterkunft mehr anzubieten. Wie gedenkt die Landesregierung einer Sekundärmigration nach NRW entgegenzuwirken?

Wie aus einem Bericht von Tichys Einblick hervorgeht, soll allein reisenden männlichen Migranten und Asylbewerbern im Nachbarland Belgien kein Platz mehr in staatlichen Heimen zugewiesen werden. Grund dafür seien erschöpfte Unterbringungskapazitäten, die eine Priorisierung u. a. von Familien mit Kindern erforderlich machten.1

Vor diesem Hintergrund steht zu befürchten, dass die betroffenen Personen über die nicht notifizierte EU-Binnengrenze nach Deutschland (und somit NRW) „weiterreisen“ werden. Da sich die Bundesinnenministerin konsequent gegen durchaus mögliche und längst notwendige Grenzschutzmaßnahen sperrt, ist im Zuge der Sekundärmigration eine hohe Anzahl illegaler Einreisen über die NRW-Westgrenze zu erwarten. Vor dem Hintergrund ausgereizter Kapazitäten, auch hierzulande, ist diese Entwicklung fatal.

Wie weiterhin berichtet wird, stiegen die Anträge in Belgien schon letztes Jahr um fast 50 Prozent. Dieses Jahr nahm die illegale Migration in der EU weiter zu. Belgien befindet sich somit in einer vergleichbaren Lage wie Deutschland.

In Belgien stammen bis zu 70 Prozent der Anträge von allein reisenden Männern. Um zu verhindern, dass Familien mit Kindern im Winter ohne Dach über dem Kopf bleiben, werden die allein reisenden Männer nun ausgeschlossen.2 Das führe dazu, dass alleinreisende Männer vermehrt unter freiem Himmel übernachten. Abwanderungsbewegungen aus Belgien – insbesondere nach Deutschland – sind daher zu erwarten.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Inwiefern gab es im Zusammenhang mit einer möglichen vermehrten Sekundärmigration über die NRW-Westgrenze nach Deutschland, wovon insbesondere NRW betroffen wäre, bereits erste Gespräche der Landesregierung mit den zuständigen Stellen in Belgien?
  2. Inwiefern plant die Landesregierung sich auf Bundesebene für eine Notifizierung der deutschen EU-Binnengrenze zu Belgien sowie im Bereich der Provinz Limburg zu den Niederlanden einzusetzen, für den Fall, dass ein Anstieg illegaler Grenzübertritte in diesen Grenzabschnitten festgestellt wird?
  3. Wie viele illegale Einreisen nach Nordrhein-Westfalen wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit 2022 über die deutsch-belgische bzw. die deutsch-niederländische Grenze festgestellt? (Bitte differenziert nach Monat und Anzahl listen)
  4. Inwiefern gedenkt die Landesregierung eine vermehrte Anzahl illegaler Einreisen aus Belgien bzw. im Transit über die Niederlande hinzunehmen und diese Personen in NRW unterzubringen bzw. nach der Registrierung auf andere Bundesländer zu verteilen?
  5. Inwiefern gibt es in diesem Zusammenhang Planungen zum Einsatz der Landespolizei an der deutsch-belgischen bzw. deutsch-niederländischen Grenze, analog zum Vorgehen in Bayern?

Enxhi Seli-Zacharias
Markus Wagner

 

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1 Vgl. https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/belgien-maennliche-migranten/

2 Ebd.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2508 mit Schreiben vom 23. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaan­gelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Inwiefern gab es im Zusammenhang mit einer möglichen vermehrten Sekundär­migration über die NRW-Westgrenze nach Deutschland, wovon insbesondere NRW betroffen wäre, bereits erste Gespräche der Landesregierung mit den zu­ständigen Stellen in Belgien?

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über derartige Gespräche vor.

  1. Inwiefern plant die Landesregierung sich auf Bundesebene für eine Notifizierung der deutschen EU-Binnengrenze zu Belgien, sowie im Bereich der Provinz Lim­burg zu den Niederlanden einzusetzen, für den Fall, dass ein Anstieg illegaler Grenzübertritte in diesen Grenzabschnitten festgestellt wird?

Solche Planungen liegen nicht vor.

  1. Wie viele illegale Einreisen nach Nordrhein-Westfalen wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit 2022 über die deutsch-belgische bzw. die deutsch-nieder­ländische Grenze festgestellt? (Bitte differenziert nach Monat und Anzahl listen)

Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor.

Darüber hinaus wird zur Beantwortung dieser Frage auf die Antwort auf Frage 1 der Kleinen

Anfrage 1118, LT-Drs. 18/2650 verwiesen.

  1. Inwiefern gedenkt die Landesregierung eine vermehrte Anzahl illegaler Einreisen aus Belgien bzw. im Transit über die Niederlande hinzunehmen und diese Perso­nen in NRW unterzubringen bzw. nach der Registrierung auf andere Bundesländer zu verteilen?

Angesichts der Antwort auf die Frage 3 ist die Frage 4 spekulativer Natur, zu deren Beantwor­tung die Landesregierung keine Willensbildung betrieben hat.

  1. Inwiefern gibt es in diesem Zusammenhang Planungen zum Einsatz der Landes­polizei an der deutsch-belgischen bzw. deutsch-niederländischen Grenze, analog zum Vorgehen in Bayern?

Zur Beantwortung wird auf die Antwort auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage 1972, LT-Drs. 18/4703 verwiesen.

 

MMD18-6478