Das neue Personenstandsgesetz: Wie frei sind wir wirklich?

Kleine Anfrage
vom 11.11.2019

Kleine Anfrage 3155des Abgeordneten Thomas Röckemann vom 11.11.2019

 

Das neue Personenstandsgesetz: Wie frei sind wir wirklich?

Mit Einführung des neuen Personenstandsgesetzes steht es Eltern nach § 22 PStG frei, ihr Kind ohne Angabe eines Geschlechtes in das Geburtenregister einzutragen.

Ebenso besteht nach § 45b PStG für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung die Möglichkeit, gegenüber dem Standesamt zu erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 III PStG vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wieviele Kinder wurden im Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen geboren?

2. Wieviele dieser im Jahr 2019 geborene Kinder wurden im Geburtenregister ohne Geschlecht eingetragen?

3. Wieviele dieser im Jahr 2019 geborene Kinder wurden im Geburtenregister mit dem Geschlechtsmerkmal „divers eingetragen?

4. Bei wievielen Personen in Nordrhein-Westfalen wurde eine beantragte Änderung ihres Geschlechtes durchgeführt?

Thomas Röckemann

 

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Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 09.12.2019

 

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3155 mit Schreiben vom 9. Dezember 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Zu den Fragen 1 bis 3 können aus der bei IT.NRW – Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen – geführten Geburtsstatistik nur vorläufige Ergebnisse für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.08.2019 mitgeteilt werden.

1. Wieviele Kinder wurden im Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen geboren?

Lebendgeborene insgesamt: 112 605
Totgeborene insgesamt: 455

2. Wieviele dieser im Jahr 2019 geborene Kinder wurden im Geburtenregister ohne Geschlecht eingetragen?

3. Wieviele dieser im Jahr 2019 geborene Kinder wurden im Geburtenregister mit dem Geschlechtsmerkmal „divers“ eingetragen?

Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet, weil die Merkmalsausprägungen „ohne Angabe des Geschlechts“ sowie „divers“ im Rahmen der Geburtenstatistik nicht separat, sondern nur zusammengefasst geführt werden.

Lebendgeborene ohne Angabe des Geschlechts/divers: 1
Totgeborene ohne Angabe des Geschlechts/divers: 5

4. Bei wievielen Personen in Nordrhein-Westfalen wurde eine beantragte Änderung ihres Geschlechtes durchgeführt?

Wie eine im Sommer dieses Jahres erfolgte Einzelabfrage bei den 397 Standesämtern des Landes ergeben hat, sind im Zeitraum 01.01.2019 bis 15.06.2019 in Nordrhein-Westfalen 106 Erklärungen zur Geschlechtsangabe nach § 45b PStG beurkundet worden. Aktuellere Daten zur Durchführung von Änderungen des Geschlechts einer Person können innerhalb der für die Beantwortung einer kleinen Anfrage gesetzten Frist nicht erhoben werden. Eine amtliche Statistik hierüber wird seitens IT.NRW nicht geführt.

 

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