Datenerhebung im Zusammenhang mit dem EU-Freizügigkeitsrecht im Ausländerzentralregister

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 307
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 09.08.2022

 

Datenerhebung im Zusammenhang mit dem EU-Freizügigkeitsrecht im Ausländerzentralregister

Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 441 hervorgeht, werden wichtige Parameter im Ausländerzentralregister (AZR) nicht erfasst. In der konkreten Fragestellung ging es um die Anzahl der Fälle, in denen die EU-Freizügigkeit aberkannt wurde, sowie um die Anzahl der verhängten Wiedereinreisesperren.

In beiden Fällen verweist die Landesregierung auf eine fehlende Datenerfassung im AZR. Zudem erfolge – nach Aussage der Landesregierung – keine sonstige standardisierte Erfassung solcher Daten.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Über das Ausländerzentralregister (AZR) werden den Verwaltungs- und Sicherheitsbehörden des Bundes, der Länder und Kommunen umfassende sowie einheitliche Informationen zur Verfügung gestellt.2 Auf welche Daten bzw. Parameter, die im Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit stehen, kann das Land NRW zugreifen? (Bitte alle abfragbaren Parameter aufführen)
  2. Welche zusätzlichen Daten bzw. Parameter werden im Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit auf Landesebene erfasst? (Bitte alle abfragbaren Parameter aufführen)
  3. Welche zusätzlichen Daten bzw. Parameter werden im Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit auf kommunaler Ebene erfasst, hier insbesondere durch die kommunalen Ausländerbehörden? (Bitte alle abfragbaren Parameter aufführen)
  4. Wie viele Unionsbürger wurden gemäß der geltenden Rechtslage im Jahre 2021 und im ersten Halbjahr 2022 aus NRW abgeschoben bzw. ausgewiesen? (Bitte differenziert nach Jahr, Anzahl und Herkunftsland auflisten)
  5. Welche Gründe lagen in diesen Fällen für die Abschiebungen bzw. Ausweisungen vor? (Bitte nach Jahr, Anzahl, Herkunftsland und Grund der Abschiebung bzw. Ausweisung differenziert auflisten)

Enxhi Seli-Zacharias

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Lt.-Drucksache 18/352

2 Vgl. https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/flyer-
auslaenderzentralregister.pdf? blob=publicationFile&v=10


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 307 mit Schreiben vom 9. September 2022 namens der Landesregierung be­antwortet.

  1. Über das Ausländerzentralregister (AZR) werden den Verwaltungs- und Sicher­heitsbehörden des Bundes, der Länder und Kommunen umfassende sowie ein­heitliche Informationen zur Verfügung gestellt. Auf welche Daten bzw. Parameter, die im Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit stehen, kann das Land NRW zu­greifen? (Bitte alle abfragbaren Parameter aufführen)

Das Land Nordrhein-Westfalen kann ausschließlich auf Daten gemäß § 3 Abs. 4 Ausländer-zentralregistergesetz (AZRG) im AZR zugreifen.

  1. Welche zusätzlichen Daten bzw. Parameter werden im Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit auf Landesebene erfasst? (Bitte alle abfragbaren Parameter auffüh­ren)

Die entsprechenden Informationen liegen der Landesregierung nicht vor und können in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht erhoben werden.

  1. Welche zusätzlichen Daten bzw. Parameter werden im Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit auf kommunaler Ebene erfasst, hier insbesondere durch die kommu­nalen Ausländerbehörden? (Bitte alle abfragbaren Parameter aufführen)

Neben den Daten im AZR werden im Rahmen der EU-Freizügigkeit folgende Daten auf kom­munaler Ebene2 erfasst:

–  Meldeadresse und

–  bei minderjährigen EU-Bürgern die Daten der gesetzlichen Vertreter.

  1. Wie viele Unionsbürger wurden gemäß der geltenden Rechtslage im Jahre 2021 und im ersten Halbjahr 2022 aus NRW abgeschoben bzw. ausgewiesen? (Bitte dif­ferenziert nach Jahr, Anzahl und Herkunftsland auflisten)
  2. Welche Gründe lagen in diesen Fällen für die Abschiebungen bzw. Ausweisungen vor? (Bitte nach Jahr, Anzahl, Herkunftsland und Grund der Abschiebung bzw. Ausweisung differenziert auflisten)

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Die Anzahl der aus Nordrhein-Westfalen zurückgeführten Personen mit Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates ist jeweils für die Jahre 2021 und 2022 (Januar – Juni) in der nach­stehenden Tabelle aufgeschlüsselt.

Eine statistische Erhebung zur Anzahl ausgewiesener Personen sowie zu den Gründen der Abschiebung und Ausweisung liegt nicht vor.

Staats-angehörigkeit Jan – Dez 2021 Jan – Jun 2022
Rumänien 68 29
Polen 40 20
Bulgarien 13 6
Litauen 8 1
Kroatien 8 0
Italien 6 1
Niederlande 6 4
Lettland 4 5
Schweden 3 1
Ungarn 3 2
Estland 2 0
Frankreich 2 1
Griechenland 1 1
Slowenien 1 0
Slowakische Republik 1 0
Spanien 1 0
Gesamt 167 71

Tabelle 1: Zahl zurückgeführter Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates

 

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