Kleine Anfrage 2561
des Abgeordneten Klaus Esser AfD
Dauerbaustelle und Asbestsanierung im Rathaustunnel: Fragen zur Vorerkundung, Schadstoffkataster, Sanierungsverzögerungen und Kosten
Die Sanierung des Rathaustunnels in Lüdenscheid in der Verantwortung von Straßen.NRW wird sich bis 2027 hinziehen.1 Seit 2013 ist der Tunnel eine Dauerbaustelle. Die Sanierungskosten gehen in die Millionen. Einem Ingenieurbüro aus Bochum wurde die Gesamtplanung der Tunnelsanierung übertragen.2 Die Asbestsanierung der ersten Tunnelröhre ist seit August 2021 fertiggestellt. Im Anschluss an die erfolgte Asbestsanierung wurde die bauliche Tunnelinstandsetzung weitergeführt und im Oktober 2022 fertiggestellt. Es war geplant, die Betriebstechnik im November 2022 einzubauen. Leider stellte das beauftragte Unternehmen zunächst jede Tätigkeit ein. Erst im April 2023 mündeten permanente, intensive Verhandlungen über die Fortführung der Arbeiten durch das beauftragte Unternehmen in eine verbindliche Vereinbarung.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Warum wurde bei der Vorerkundung durch das Bochumer Ingenieurbüro kein Asbest gefunden, obwohl „Vorerkundung“ eine der Hauptkompetenzen des beauftragten Ingenieurbüros ist?3
- Kann das Vorerkundungs-Gutachten des Bochumer Ingenieurbüros dem NRW-Verkehrsausschuss zeitnah vorgelegt werden?
- Welche Firma war mit dem Einbau der Betriebstechnik im November 2022 beauftragt, die durch das beauftragte Unternehmen nicht geleistet bzw. erst im April 2023 fortgesetzt wurde?4
- Liegt ein Schadstoffkataster für den Rathaustunnel in Lüdenscheid vor? (Bitte als Anlage der Antwort auf diese Frage beifügen)
- Mit welchen Sanierungskosten wird bis zur voraussichtlichen Fertigstellung der Dauerbaustelle Rathaustunnel 2027 gerechnet?
Klaus Esser
3 https://www.imm-bochum.de/de/kompetenz.html
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2561 mit Schreiben vom 19. Oktober 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat Anfang 2014 u. a. die ausgewiesene Ortsdurchfahrt der
L 530 in Lüdenscheid in die Baulast des Landes von der Stadt Lüdenscheid gem. § 44 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen. Eine Verwendung von asbesthaltigen Baumaterialien in diesem Ausmaß wie hier im Lüdenscheider Rathaustunnel ist deutschlandweit einzigartig. Auch der Stadt Lüdenscheid, die den Tunnel errichtet hat, lagen offensichtlich keine Informationen über eine Asbestbelastung vor, die sie mit den Bestandsunterlagen des Tunnels übergeben hat.
- Warum wurde bei der Vorerkundung durch das Bochumer Ingenieurbüro kein Asbest gefunden, obwohl „Vorerkundung“ eine der Hauptkompetenzen des beauftragten Ingenieurbüros ist?
Die Vorerkundung wurde durch das Ingenieurbüro gemäß den vertraglich vereinbarten Leistungen durchgeführt. Eine Untersuchung auf Asbestbelastung war nicht Gegenstand des Vertrages, da aus den Bestandsunterlagen der Stadt Lüdenscheid zum Rathaustunnel keine Hinweise auf Asbest hervorgingen (vgl. Vorbemerkung).
- Kann das Vorerkundungs-Gutachten des Bochumer Ingenieurbüros dem NRW-Verkehrsausschuss zeitnah vorgelegt werden?
Ja.
- Welche Firma war mit dem Einbau der Betriebstechnik im November 2022 beauftragt, die durch das beauftragte Unternehmen nicht geleistet bzw. erst im April 2023 fortgesetzt wurde?
Die Sanierung des Rathaustunnel Lüdenscheid wurde an eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) vergeben. Innerhalb der ARGE ist die Firma Actemium für die betriebstechnische Ausstattung des Tunnels zuständig.
- Liegt ein Schadstoffkataster für den Rathaustunnel in Lüdenscheid vor? (Bitte als Anlage der Antwort auf diese Frage beifügen)
Bei der Sanierung von Bauwerken wird die Aufstellung eines Schadstoffkatasters nur beauftragt, sofern im Vorfeld ein Verdacht auf Schadstoffbelastung vorliegt. Das war beim Rathaustunnel nicht der Fall (vgl. Vorbemerkung).
- Mit welchen Sanierungskosten wird bis zur voraussichtlichen Fertigstellung der Dauerbaustelle Rathaustunnel 2027 gerechnet?
Der Gesamtbetrag der Sanierungskosten kann nicht benannt werden, da die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist.