Der deutschen Nationalhymne gebührt eine gesetzliche Normierung in der historisch überlieferten Form

Antrag
vom 08.03.2018

Antrag der Fraktion der AfD vom 8.3.2018

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I. Ausgangslage

Laut aktuellen Medienberichten spricht sich die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem Rundbrief für eine Änderung der deutschen Nationalhymne dahingehend aus, dass die Worte „Vaterland“ und „brüderlich“ gegen „Heimatland“ und „couragiert“ ausgetauscht werden sollen, um diese geschlechterneutral auszugestalten.1 Auslöser waren hierfür die Änderungen der Nationalhymnen Kanadas und Österreich, welche eine geschlechterneutrale Umformulierung in ihrem jeweiligen Texte vornahmen.2 In Kanada wurde hierbei die Textzeile „True patriot’s love in all thy sons command” in „True patriot’s love in all of us command“ abgeändert. In Österreich wurde die Strophe „Heimat bist du großer Söhne“ abgeändert zu „Heimat großer Töchter und Söhne“. Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sprach sich indes am 05.03.2018 durch ihren Regierungssprecher Steffen Seibert gegen eine Änderung der deutschen Nationalhymne aus;3 ihr schloss sich der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier laut Saarbrücker Zeitung vom 06.03.2018 an.4

Die dritte Strophe des Liedes der Deutschen wurde im gegenseitigen Briefwechsel des Bundespräsidenten Dr. Richard von Weizsäcker vom 19.08.1991 mit dem Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl vom 23.08.1991 im Zuge der Wiedervereinigung zur Nationalhymne Deutschlands erklärt.5 August Heinrich Hoffmann von Fallersleben dichtete am 26.08.1841 auf Helgoland „Das Lied der Deutschen“, auch verkürzt als „Deutschlandlied“ bezeichnet, als Reaktion auf damalige linksrheinische Gebietsansprüche Frankreichs. Es reiht sich damit in eine Vielzahl von Liedern der damaligen deutschen Nationalbewegung ein. Größere Bedeutung erlangte das Lied erst durch den Mythos von Langemarck im Ersten Weltkrieg.

Am 10.08.1922, dem Vorabend des Verfassungstages der Weimarer Republik, proklamierte der sozialdemokratische Reichspräsident Friedrich Ebert das Lied der Deutschen zur Nationalhymne des Deutschen Reiches. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde lediglich die erste Strophe gesungen, sodann folgte das nationalsozialistische Horst-Wessel-Lied; das Singen der zweiten und dritten Strophe galt unter den Nationalsozialisten als verpönt. Im Briefwechsel des Bundeskanzlers Dr. Konrad Adenauer vom 29.04.1952 mit dem Bundespräsidenten Dr. Theodor Heuss vom 02.05.1952 wurde das Deutschlandlied zur Nationalhymne der jungen Bundesrepublik Deutschlands erklärt.6

Der Zweck jeder Nationalhymne ist es, die würdige Repräsentation des Staates zu besonderen Anlässen, beispielsweise bei Staatsempfängen, Sportereignissen oder besonderen staatlichen Ereignissen, zu gewährleisten. Die vermehrt wahrnehmbare Emotionalität in der aktuell geführten Debatte zeigt auch auf, dass die deutsche Nationalhymne hierbei nicht nur als rein nationales Erkennungszeichen zu internationalen Anlässen dient, sondern auch weitergehend als Träger eines nationalen Gefühls verstanden wird, das eine Verbundenheit der deutschen Staatsbürger untereinander schafft und daher die nationale und kulturelle Identität entscheidend mitprägt.

Es ist daher an der Zeit, die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben in ihrer historischen Überlieferung vom 26. August 1841 als deutsche Nationalhymne gesetzlich zu normieren. Mit diesem Akt würdigt die Legislative nicht nur den historischen Kontext der Hymne und die damit einhergehende geschichtliche Verantwortung in gerechter Art und Weise, sondern stellt auch explizit die gebührende Gewichtigkeit des Sinns und Zwecks der deutschen Nationalhymne fest und verankert diese in der Normenhierarchie der Bundesrepublik Deutschland

II. Der Landtag stellt daher fest:

Die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben ist in ihrer historischen Überlieferung vom 26. August 1841 die deutsche Nationalhymne. Ihr gebührt ein besonderer gesetzlicher Schutz.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

1. Im Bundesrat eine Gesetzesinitiative einzubringen, um die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben in ihrer historischen Überlieferung vom 26. August 1841 als die deutsche Nationalhymne zu normieren und deren Verwendung zu offiziellen Anlässen festzulegen.

2. Die Verwendung der dritten Strophe des Liedes der Deutschen von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben in ihrer historischen Überlieferung vom 26. August 1841 zu offiziellen Anlässen des Landes Nordrhein-Westfalen zu normieren.

1http://www.deutschlandfunk.de/nationalhymne-lieber-heimatland-als-vaterland.2849.de.html?drn:news_id=858127 (abgerufen am 08.03.2018). https://www.focus.de/politik/deutschland/heimatland-statt-vaterland-frauenbeauftragte-der-bundesregierung-will-nationalhym ne-aendern_id_8556706.html (abgerufen am 08.03.2018)

2https://www.welt.de/politik/deutschland/article174166978/Vaterland-Frauenbeauftragte-will-Nationalhym ne-an-mehreren-Stellen-aendern.html (abgerufen am 08.03.2018).

3https://www.focus.de/politik/deutschland/aenderung-der-nationalhym ne-merkel-will-vaterland-in-nationalhym ne-beibehalten_id_8566788.html (abgerufen am 08.03.2018).

4https://www.saarbruecker-zeitung.de/politik/themen/ein-staatsoberhaupt-und-viele-klare-worte_aid-7796401 (abgerufen am 08.03.2018).

5 http://www.gesetze-im-internet.de/nhbrfbek/BJNR021350991.html (abgerufen am 08.03.2018).

6https://www.protokoll-inland.de/SharedDocs/Downloads/PI/DE/Allgemeines/briefwechsel1952.html (abgerufen am 08.03.2018).

Markus Wagner

Thomas Röckemann

Andreas Keith

und Fraktion