Der WDR klärt auf: So bekommen Sie Ihre Zweitfrau nach Deutschland

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 368
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Sven Tritschler vom 24.08.2022

 

Der WDR klärt auf: So bekommen Sie Ihre Zweitfrau nach Deutschland

Mit dem Portal „WDRforyou“ bietet der WDR nach eigener Auskunft ein „Programm für Geflüchtete, Menschen, die neu hier sind, und alle Interessierten“ an. So wird auf dem Portal u.a. in deutscher und arabischer Sprache gezeigt, wie Menschen, die in Vielehe leben, Frau, Zweitfrau und Kinder nach Deutschland bekommen.

Es wird empfohlen, dass der Mann mit einer seiner Ehefrauen und einem Teil seiner Kindern „einreist“ und hier „Schutz“ sucht. Der Trick dabei ist, dass die Kinder nicht von der Ehefrau sein dürfen, mit der er einreist. Vielmehr sollte die nachzuholende Zweit- Dritt- oder Viertfrau die Mutter zumindest eines der Kinder sein.

Auf Grundlage des Kindeswohls sei in dieser Konstellation dann die „Familienzusammenführung“ mit der echten Mutter möglich.1

Eine entsprechende Handlungsempfehlung ist in einem Video des Gebührensenders frei zugänglich.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wann wurde besagtes Video erstellt bzw. veröffentlicht?
  2. Inwiefern gehört – nach Ansicht der Landesregierung – eine Handlungsempfehlung zur Umsetzung der Vielehe in Deutschland zum Programmauftrag des WDR?
  3. Welche Kosten werden durch den Betrieb des Portals „WDRforyou“ jährlich verursacht? (Bitte differenziert nach Personal- und Sachkosten auflisten)
  4. Wie viele derart gelagerte „Familienzusammenführungen“ in NRW sind der Landesregierung bekannt? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland auflisten)
  5. Mit welchen Mitteln wird die Landesregierung zukünftig gegen die – auf diesem Weg praktisch erfolgte – Umgehung des Verbots der Zweitehe vorgehen?

Enxhi Seli-Zacharias
Sven Tritschler

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. https://exxpress.at/gebuehrensender-erklaert-wie-man-seine-zweitfrau-aus-dem-ausland-holen-kann/


Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 368 mit Schreiben vom 23. September 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und In­tegration und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wann wurde besagtes Video erstellt bzw. veröffentlicht?

Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.

Auf  Nachfrage teilte der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) mit, dass am 29. Januar 2018der Livestream des weiterhin unter h t t p s : / / w w w .facebook. com/WDR foryou/videos/ 1 4 2 3 8 4 7 0 74 3 91 343 abrufbaren Beitrags von „WDRforyou“ veröffentlicht wurde.

  1. Inwiefern gehört – nach Ansicht der Landesregierung – eine Handlungsempfeh­lung zur Umsetzung der Vielehe in Deutschland zum Programmauftrag des WDR?

Der Auftrag des WDR ist im WDR-Gesetz in Verbindung mit dem Medienstaatsvertrag gesetz­lich bestimmt. Die konkrete Ausgestaltung seiner Angebote liegt in seiner verfassungsrechtlich geschützten Programmautonomie.

  1. Welche Kosten werden durch den Betrieb des Portals „WDRforyou“ jährlich ver­ursacht (Bitte differenziert nach Personal- und Sachkosten auflisten)?

Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor.

Auf Nachfrage teilte der WDR mit, dass jährlich ca. 350.000 EUR aus dem Programmetat für die Berichterstattung im Angebot „WDRforyou“ veranschlagt werden.

  1. Wie viele derart gelagerte „Familienzusammenführungen“ in NRW sind der Lan­desregierung bekannt? (Bitte differenziert nach Anzahl und Herkunftsland auflis­ten)

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat mir mitgeteilt, dass der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, da eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgt.

  1. Mit welchen Mitteln wird die Landesregierung zukünftig gegen die – auf diesem Weg praktisch erfolgte – Umgehung des Verbots der Zweitehe vorgehen?

Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat mir hierzu folgende Information zur Verfügung gestellt: „Die in der Kleinen Anfrage zugrundeliegende Fallkonstellation des Familiennachzugs betrifft rechtssystematisch den Nachzug eines erziehungsberechtigten Elternteils (Mutter) zu einem oder mehreren im Bundesgebiet leben­den Kindern, die zuvor mit dem anderen Elternteil (Vater) in das Bundesgebiet eingereist sind. Die hierfür vom Gesetzgeber im Aufenthaltsrecht vorgesehen gesetzlichen Möglichkeiten ha­ben insbesondere auch das Wohl der betroffenen Kinder im Blick. Vor dem Hintergrund der geltenden Rechtslage sieht die Landesregierung kein Handlungserfordernis.

Das Ministerium des Innern hat mir ergänzend mitgeteilt: „Die Polizei Nordrhein-Westfalen lei­tet ein Ermittlungsverfahren ein, sofern ein Sachverhalt zur Doppelehe bekannt wird und ein Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Die Thematik ‚Vielehen‘ wird zudem durch polizeiliche Informationsangebote im Rahmen der Polizeilichen Kriminalprävention im Kontext von Vorträ­gen zu Zwangsverheiratung und arrangierten Ehen mit behandelt.“

 

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