Deutsche Bahn AG lässt Bochumer Bahnkunden im Jahr 2025 insgesamt 4 Monate im Regen stehen – Gibt es wirklich keine besseren Ersatzmaßnahmen während der Bauphasen oder sind die Bahnkunden der Deutschen Bahn AG egal?

Kleine Anfrage
vom 13.03.2025

Kleine Anfrage 5272

der Abgeordneten Christian Loose und Klaus Esser AfD

Deutsche Bahn AG lässt Bochumer Bahnkunden im Jahr 2025 insgesamt 4 Monate im Regen stehen Gibt es wirklich keine besseren Ersatzmaßnahmen während der Bauphasen oder sind die Bahnkunden der Deutschen Bahn AG egal?

Baumaßnahmen zur Verbesserung und Instandsetzung der Bahn-Infrastruktur sind selbstverständlich regelmäßig erforderlich. Das kann im schlimmsten Fall auch zu temporären Sperrungen eines Streckenabschnitts führen, wenn es keine geeigneten Alternativen gibt. In diesen Fällen sollte aber das Ziel sein, die Beeinträchtigungen für die Bahnkunden zu minimieren, insbesondere, wenn von Seiten der jeweiligen Landesregierung doch angeblich die Verkehrswende angestrebt wird und die Bürger von der Nutzung von Bus & Bahn überzeugt werden sollen. Möglich sind hierbei Ersatzhaltepunkte oder auch ein effektiver Schienenersatzverkehr.

Was den Bahnreisenden in Bochum im Jahr 2025 zugemutet wird, ist allerdings weit davon entfernt, die Auswirkungen von Baumaßnahmen auf Bahnkunden zu minimieren.

So kommt es zwischen dem 26.02.2025 und dem 25.04.2025 (und für zwei weitere Monate im Herbst) zu erheblichen Einschränkungen am Bochumer Hauptbahnhof:

  • Alle Fernzüge (ICE/IC/EC/FLIX) werden umgeleitet und steuern Bochum Hbf nicht an.
  • Die Linie RRX 1 wird über Herne (Ersatzhalt) umgeleitet.
  • Die Linie RRX 6 verkehrt nicht zwischen Essen und Dortmund (auch nicht als Umleitung mit Ersatzhalt in Herne)
  • Die Linie RRX 11 verkehrt nur von Düsseldorf nach Oberhausen (für Bahnkunden aus Bochum uninteressant) und von Dortmund nach Kassel
  • Die Linie RE 16 fällt zwischen Bochum und Hagen aus.
  • Die RB 40 fällt zwischen Bochum und Witten aus
  • Die Linien RE 41 und RE 46 (nach Gelsenkirchen bzw. Haltern) beginnen bzw. enden bereits am Bahnhof Bochum West

Angesteuert werden soll der Bochumer Hauptbahnhof während der Bauphasen nur durch die S1 – das aber auch nur von Montag bis Freitag. Dabei ist keine Taktverdichtung während der Bauphase vorgesehen – warum auch? So verkehren nach wie vor pro Stunde 2 von 4 Zügen der Linie S1 nur zwischen Dortmund und Essen und nicht über den gesamten Linienweg der S1 bis Solingen (oder zumindest bis Düsseldorf).

An den Wochenenden soll es keinerlei Zugverkehr am Bochumer Hauptbahnhof geben. Der angebotene Schienenersatzverkehr ist mehr als bescheiden. Wenige Abfahrten pro Stunde – vermutlich permanent verspätet – können als Ersatzmaßnahme qualitativ und insbesondere quantitativ nicht überzeugen.

So gibt es in Richtung Dortmund und Witten jeweils lediglich 2 Ersatzbusse pro Stunde. Nach Essen sind es 4 Busse pro Stunde. Es ist absehbar, dass insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen (ggf. mit Rollstuhl) und Personen mit Kinderwagen, Fahrrad oder Hund vor unlösbare Probleme gestellt werden. Es ist auch mehr als fraglich, wie z. B. der Verkehr bei Heimspielen des VfL Bochum oder anderen Großereignissen an den Wochenenden abgewickelt werden soll. Kritisch ist insbesondere auch die Erreichbarkeit der Flughäfen Düsseldorf und Dortmund, erst recht bei frühen Check-in-Zeiten. Von daher hätte alles unternommen werden müssen, um mindestens den S-Bahn-Verkehr durchgehend aufrechtzuerhalten und den Takt nach Möglichkeit zu verdichten.

Ebenso scheint die Prüfung ausgeblieben zu sein, ob es möglich ist, nacheinander an den Fernbahnsteigen zu arbeiten, um mindestens den Verkehr über jeweils zwei Fernbahngleise aufrechtzuerhalten (im weiteren Verlauf nach Essen dann mit einer Umleitung über Wattenscheid-Höntrop).

Ebenfalls wenig nachvollziehbar ist, dass die Züge der S1 an den Wochenenden (sollte ein Halt an Bochum Hbf tatsächlich nicht möglich sein) nicht wenigstens zwischen Dortmund und Bochum-Langendreer West sowie zwischen Bochum-Ehrenfeld und Essen bzw. Solingen verkehren.

Merkwürdig ist auch, warum von der Alternativroute Bochum Hbf–Wanne-Eickel Hbf– Gelsenkirchen bzw. Bochum Hbf–Recklinghausen Hbf–Haltern nicht verstärkt Gebrauch gemacht wird. Diese Linien müssen die Baustelle an der Wittener Straße nicht passieren. Sie beginnen nun nicht nur erst am Bahnhof Bochum West; zusätzlich wird an den Wochenenden der Verkehr – trotz bestehender massiver Einschränkungen für Kunden – auf den üblichen Wochenendtakt zurückgefahren (ganz so als ob nichts wäre).

Zusammenfassend sind die vorgesehenen Ersatzmaßnahmen für Bahnkunden, die von und nach Bochum reisen bzw. pendeln müssen, untragbar, wobei wir über einen Zeitraum von insgesamt 4 Monaten reden. Das gilt insbesondere in Richtung Essen, Dortmund und Hagen. Die Bochumer Bahnkunden werden im Jahr 2025 über 4 Monate sprichwörtlich im Regen stehen gelassen, da nicht nur die Baumaßnahmen den Verkehr behindern, sondern auch die wenig kreativen Ersatzmaßnahmen nicht mehr als die Note „Mangelhaft“ verdienen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Warum muss an den Wochenenden – anders als von Montag bis Freitag – der Verkehr am Bochumer Hauptbahnhof, nach Kenntnis der Landesregierung, komplett eingestellt werden und im Zusammenhang damit auch die Abschnitte der S1, die Bochum Hbf nicht berühren, also Dortmund Hbf–Bochum-Langendreer West und Bochum-Ehrenfeld– Essen bzw. –Solingen?
  2. Warum wird die S1, nach Kenntnis der Landesregierung, während der Bauphase nicht mit zusätzlichen Zügen verstärkt, beispielsweise auch mit einer Regionalzug-Garnitur mit den Halten Dortmund, Bochum, Wattenscheid-Höntrop, Essen, Mülheim (Ruhr), Duisburg, Düsseldorf Flughafen und Düsseldorf?
  3. Warum war es, nach Kenntnis der Landesregierung, nicht möglich, während der zwei Bauphasen den Bahnsteig mit den Gleisen 1 und 2 (Züge nach Haltern und Gelsenkirchen) und jeweils einen Bahnsteig der Fernbahn (3/4 bzw. 5/6) am Bochumer Hauptbahnhof offenzuhalten und einzelne Züge zwischen Bochum und Essen über Wattenscheid- Höntrop umzuleiten?
  4. Was wird die Landesregierung kurzfristig unternehmen, um in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG, den privaten Bahnunternehmen, dem VRR und den kommunalen Verkehrsbetrieben den derzeit minimalen Schienenersatzverkehr an den Wochenenden mit Bussen zwischen Bochum und Dortmund, Essen bzw. Witten massiv zu verstärken?
  5. Was wird die Landesregierung in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG, den privaten Bahnunternehmen, dem VRR und den kommunalen Verkehrsbetrieben unternehmen, um insbesondere während der zweiten Bauphase im Herbst die Ersatzmaßnahmen zu optimieren und somit die Zumutungen für die Bahnkunden in Bochum (und an allen weiteren Haltepunkten zwischen Dortmund und Essen) zu minimieren, beispielsweise auch durch eine Verkürzung der Bauphase?

Christian Loose
Klaus Esser

 

MMD18-13091


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5272 mit Schrei­ben vom 25. April 2025 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Der Landesregierung obliegt bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit Eisenbahnbetriebs­anlagen der Deutsche Bahn AG (DB AG) keine originäre Zuständigkeit, vielmehr liegt diese kraft Gesetzes beim Bund. Daher ist der Landesregierung ein unmittelbarer Einfluss auf die Entscheidungsfindung bei der DB AG verwehrt, darunter fallen auch die Bauarbeiten am Hauptbahnhof in Bochum, für den die DB InfraGO AG zuständig ist.

Nach dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen oblie­gen zudem die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) den kommunalen SPNV-Aufgabenträgern, d. h. dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR), dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und dem Zweckverband go.Rheinland. Dazu schließen die Aufgabenträger mit den Verkehrsunternehmen des SPNV Verkehrsverträge ab und bestellen auch – im Falle von Baumaßnahmen – Ersatzverkehrsleis­tungen.

Aus diesem Grunde wurden die DB InfraGO AG und der zuständige Zweckverband VRR um Stellungnahmen zur aktuellen Situation am Hauptbahnhof in Bochum gebeten.

  1. Warum muss an den Wochenenden – anders als von Montag bis Freitag – der Ver­kehr am Bochumer Hauptbahnhof, nach Kenntnis der Landesregierung, komplett eingestellt werden und im Zusammenhang damit auch die Abschnitte der S1, die Bochum Hbf nicht berühren, also Dortmund Hbf – Bochum-Langendreer West und Bochum-Ehrenfeld – Essen bzw. – Solingen?

Die DB InfraGO AG teilt hierzu in ihrer Stellungnahme vom 27.03.2025 mit, dass eine Sperrung der S-Bahn von Dortmund-Kley bis Essen-Steele an Wochenenden der Vorbereitung für den Rhein-Ruhr-Express (RRX) diene, z. B. für Oberleitungsarbeiten und Kabeltiefbau oder für Schienenwechsel. Im gesperrten Bereich lägen auch die Haltepunkte Bochum-Langendreer West und Bochum-Ehrenfeld.

  1. Warum wird die S1, nach Kenntnis der Landesregierung, während der Bauphase nicht mit zusätzlichen Zügen verstärkt, beispielsweise auch mit einer Regional­zug-Garnitur mit den Halten Dortmund, Bochum, Wattenscheid-Höntrop, Essen, Mülheim (Ruhr), Duisburg, Düsseldorf Flughafen und Düsseldorf?

Die DB InfraGO AG teilt hierzu in ihrer Stellungnahme vom 27.03.2025 mit, dass der Abschnitt Essen-Steele – Essen Hbf – Essen West im S-Bahnsystem die Linien S 1, S 3, S 9 und die RE 49, (ab Essen Hbf zusätzlich noch die RE 14) bündle. Um zusätzliche Kapazitäten für Sonderzüge zu schaffen, müssten Mengenkürzungen bei den oben genannten Linien vorge­nommen werden.

Ergänzend wurde seitens der Aufgabenträger mitgeteilt, dass die Variante, eine RE-Linie über die S-Bahngleise zu führen, geprüft worden sei, letztlich sei diese aber nicht umsetzbar gewe­sen. Zudem würde dann der schnellere Regionalexpress hinter der S-Bahn fahren und durch diese ausgebremst.

  1. Warum war es, nach Kenntnis der Landesregierung, nicht möglich, während der zwei Bauphasen den Bahnsteig mit den Gleisen 1 und 2 (Züge nach Haltern und Gelsenkirchen) und jeweils einen Bahnsteig der Fernbahn (3/4 bzw. 5/6) am Bo­chumer Hauptbahnhof offenzuhalten und einzelne Züge zwischen Bochum und Essen über Wattenscheid- Höntrop umzuleiten?

Die DB InfraGO AG teilt hierzu in ihrer Stellungnahme vom 27.03.2025 mit, dass die Gleise 1 und 2 in Bochum Hbf ebenfalls nicht anfahrbar seien, da auch Bautätigkeiten zwischen Bo­chum Hbf und Bochum West stattfänden, und zwar sowohl Oberleitungsarbeiten als auch Ka-beltiefbauarbeiten mit Gleisquerungen. Somit seien auch Arbeiten auf der Strecke Bochum Hbf – Wattenscheid-Höntrop – Essen-Steele gebündelt.

  1. Was wird die Landesregierung kurzfristig unternehmen, um in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG, den privaten Bahnunternehmen, dem VRR und den kom­munalen Verkehrsbetrieben den derzeit minimalen Schienenersatzverkehr an den Wochenenden mit Bussen zwischen Bochum und Dortmund, Essen bzw. Witten massiv zu verstärken?

Der VRR teilt in seiner Stellungahme vom 21.03.2025 mit, dass die eingesetzten Kapazitäten des Schienenersatzverkehrs ausreichend dimensioniert seien. Es längen keine Erkenntnisse vor, dass zu irgendwelchen Zeiten Personen hätten zurückgelassen werden müssen, weil das Angebot zu gering gewesen sei. Selbst die An- und Abreise von und zu den Spielen des BVB 09 Borussia Dortmund oder des VfL Bochum seien bisher problemlos verlaufen.

Aus diesem Grunde bestehen derzeit keine Pläne, den Schienenersatzverkehr über das jet­zige, vom VRR organisierte Maß hinaus auszuweiten, da es sich derzeit als ausreichend er­weist. Es finden allerdings regelmäßige Austauschrunden statt, so dass neue Herausforderun­gen frühzeitig erkannt werden können.

  1. Was wird die Landesregierung in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG, den privaten Bahnunternehmen, dem VRR und den kommunalen Verkehrsbetrieben unternehmen, um insbesondere während der zweiten Bauphase im Herbst die Er­satzmaßnahmen zu optimieren und somit die Zumutungen für die Bahnkunden in Bochum (und an allen weiteren Haltepunkten zwischen Dortmund und Essen) zu minimieren, beispielsweise auch durch eine Verkürzung der Bauphase?

Im Nachgang zur derzeitigen Bauphase wird es – inbesondere im Hinblick auf die Bauphase im Herbst – eine Nachbesprechung geben, in der geprüft wird, ob sich die derzeitigen Maß­nahmen als ausreichend dargestellt haben oder wo noch Verbesserungspotentiale bestehen. Einschränkungen wird es geben, das lässt sich bei der Vielzahl der erforderlichen Baumaß­nahmen nicht vermeiden. Durch die Bündelung vieler Einzelmaßnahmen in diesem Bauvorha­ben werden die Einschränkungen allerdings so weit wie möglich reduziert.

Zur Frage der Verkürzung der Bauphase teilte die DB InfraGO AG in ihrer Stellungnahme vom 27.03.2025 mit, dass eine zeitliche Anpassung, d. h. Kürzung von vorhandenen Sperrpausen, nicht umgesetzt werden könne, da im Bauablauf eine Vielzahl an gewerkeübergreifenden Ab­hängigkeiten bestünden. Die Herausnahme von Einzelmaßnahmen würde durch den Pla­nungsvorlauf nicht zu einer Veränderung des Sperrpausenumfanges führen.

 

MMD18-13590