Kleine Anfrage 5409
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Die bundesweite Meldestelle Antiziganismus verzeichnet rechnerisch eine NRW-Meldung pro Arbeitstag – Ist die zusätzliche Meldestelle in NRW überflüssig?
Wie aus einer aktuellen Unterrichtung durch den Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland hervorgeht, wurden der bundesweit agierenden Meldestelle MIA1 im Jahr 2023 insgesamt 1.223 antiziganistische Vorfälle gemeldet. Das sind anteilig auf NRW umgerechnet ca. 240 Vorfälle oder anders ausgedrückt: ein Vorfall pro Arbeitstag.2
Abgesehen von der generellen Einstellung zu der kürzlich in NRW eingerichteten zusätzlichen Meldestelle in diesem Themenfeld erscheint aufgrund der geringen Fallzahl eine Notwendigkeit dieser Meldestelle nicht gegeben zu sein. Das gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund bereits bestehender und aus Landesmitteln geförderter Einrichtungen, die einen derart geringen Arbeitsaufwand zusätzlich schultern könnten.
Von daher muss konstatiert werden, dass die Landesregierung scheinbar nicht sorgsam mit dem Geld der Steuerzahler umgegangen ist und weiter umgeht, dass folglich sowohl die Meldestelle an sich als auch die im Rahmen der Aufbauphase verursachten Kosten sich gegenüber dem Steuerzahler nicht rechtfertigen lassen.
Auch die Anzahl der im KPMD-PMK erfassten antiziganistischen Straftaten in NRW ist erfreulich gering. Wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Wolf (SPD) hervorgeht, wurden im Jahr 2024 lediglich 30 Straftaten erfasst, darunter 11 Beleidigungen (§ 185 StGB) und 13 Volksverhetzungsdelikte (§ 130 StGB). In der Kategorie ‚Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit‘ wurden zwei Körperverletzungen (§ 223 StGB) erfasst. In der Kategorie ‚Straftaten gegen die persönliche Freiheit‘ handelte es sich um eine Bedrohung (§ 241 StGB). Zusätzlich wurden noch zwei Delikte nach § 86a StGB und ein Delikt nach § 140 StGB erfasst.3 Noch nicht berücksichtigt ist in dieser Aufzählung die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren unter den 24 ermittelten Tatverdächtigen sowie die Anzahl der Verurteilungen. Hierzu lagen der Landesregierung keine Daten vor.
Zusammenfassend bilden aus unserer Sicht weder die Anzahl der Straftaten noch die Anzahl der Meldungen von Ereignissen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze (die folglich legal sind) eine Rechtfertigung dafür, in NRW zusätzliche finanzielle Ressourcen zu binden.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie rechtfertigt die Landesregierung vor dem Hintergrund der oben aufgeführten geringen Fallzahlen die Einrichtung der zusätzlichen Meldestelle Antiziganismus in NRW?
- Warum geht die Landesregierung an dieser Stelle nicht sorgsamer mit dem Geld der Steuerzahler um?
- Fühlt sich insbesondere die zuständige Ministerin, Josefine Paul, dem Grundsatz der Sparsamkeit verpflichtet, wenn es um das Geld der Steuerzahler geht?
- Inwiefern können die Bürger davon ausgehen, dass die Förderung bzw. die damit im Zusammenhang stehende Arbeit der Meldestelle Antiziganismus zeitnah eingestellt wird, wenn es zu ähnlich geringen Fallzahlen kommt wie bei der bundesweit agierenden Meldestelle MIA?
- Inwiefern existieren analog hierzu auch bei den weiteren neu eingerichteten NRW-Meldestellen unnötige Doppelstrukturen mit bundesweit agierenden Organisationen? (Bitte einzeln ausführen)
Enxhi Seli-Zacharias
1 https://www.antiziganismus-melden.de/
2 https://dserver.bundestag.de/btd/20/151/2015140.pdf; S. 15-16
3 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-13206.pdf