Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUÄ) in Corona-Zeiten

Kleine Anfrage
vom 12.04.2021

Kleine Anfrage 5273des Abgeordneten Dr. Christian Blex vom 12.04.2021

 

Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUÄ) in Corona-Zeiten

Seit April 2020 testen die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUÄ) in NRW Proben auf das Corona-Virus. Am 02. Oktober 2020 hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW eine Pressemitteilung über den Stand der Corona-Testungen veröffentlicht. Ministerin Heinen-Esser und Minister Laumann haben sich bei CVUA-MEL in Münster über die Arbeit informiert.

Es ist die originäre Aufgabe der CVUÄ, Proben aus den Bereichen der Lebensmittel-, der Futtermittel- und der Veterinärüberwachung sowie Bedarfsgegenstände zu unter-suchen. Die Testung von Proben auf Hinweise von SARS-CoV-2 gehört nicht zum ursprünglichen Aufgabenportfolio der CVUÄ. Jede Abweichung von den eigentlichen Aufgaben ist zumindest mit einem gewissen Umstellungsaufwand verbunden. So müssen etwa entsprechende Laborgeräte und -materialien für die Durchführung dieser neuen Aufgabe beschafft werden.

Laut eines Zeitungsberichts ist es im Oktober 2020 in einem Labor in Augsburg zu einer größeren Panne gekommen. Es wurden zahlreiche Corona-Tests wegen nicht kompatibler Materialien versehentlich falsch-positiv ausgewertet.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Proben wurden in den vier Standorten der CVUÄ seit dem April 2020 untersucht? (Bitte die Zahlen für jeden Monat angeben)
  2. Welche Rolle nimmt das LANUV bei der Corona-Diagnostik der CVUÄ ein?
  3. Was bezahlt das Land für die Corona-Diagnostik der CVUÄ?
  4. Welche Nachteile sind durch den Umstieg von der Tierseuchendiagnostik auf die Corona-Diagnostik in NRW entstanden?
  5. Was wäre nötig, damit die CVUÄ auch Wolfsnachweise überprüfen könnten?

Dr. Christian Blex

 

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Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5273 mit Schreiben vom 6. Mai 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Mit Schreiben vom 26.03.2020 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) auf Staatssekretärsebene um labortechnische Unterstützung bei den Untersuchun­gen auf das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 gebeten. Mit Erlass vom 31.03.2020 ist diese Bitte an die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA-MEL), Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL), Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) so­wie Westfalen (CVUA-Westfalen) weitergegeben worden.

Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUÄ) verfügen über große Erfahrung in der Virusdiagnostik im tiermedizinischen Bereich und sind entsprechend akkreditiert. Die ein­gesetzte Analysentechnik entspricht derjenigen, die zur Virusdiagnostik im humanmedizini-schen Bereich eingesetzt wird. Seit Mitte April 2020 haben sich die CVUÄ an den Untersu­chungen auf SARS-CoV-2 beteiligt.

1. Wie viele Proben wurden in den vier Standorten der CVUÄ seit dem April 2020 untersucht? (Bitte die Zahlen für jeden Monat angeben)

Die CVUÄ sind Anstalten des öffentlichen Rechts und werden gemeinsam vom Land und den Kommunen im jeweiligen Regierungsbezirk getragen. Aufgrund der Unterstützungsbitte des MAGS haben die CVUÄ ihren Trägerkommunen die Untersuchung von Humanproben auf das neuartige Corona-Virus angeboten. Dieses Angebot wurde von den Kommunen in unter­schiedlichem Maße wahrgenommen. Während im Regierungsbezirk Münster die Untersu­chung der Abstrichproben zentral von der Bezirksregierung koordiniert und das CVUA-MEL von Beginn an in die Überlegungen einbezogen wurde, haben in den anderen Regierungsbe­zirken die kommunalen Gesundheitsämter überwiegend die privaten medizinischen Labore beauftragt, mit denen sie auch ansonsten im Gesundheitsbereich zusammenarbeiten. Eine Berichtspflicht dem MULNV gegenüber gab und gibt es nicht. Daher liegen hier keine exakten monatlichen Zahlen vor. In der Tabelle sind deshalb zusätzlich zu den Jahreszahlen nur die durchschnittlichen Zahlen pro vollem Monat für den Zeitraum, in dem Untersuchungen durch­geführt wurden, angegeben.

Die Untersuchungszahlen für 2020 und 2021 (Stand: 16.04.2021) sind wie folgt:

Untersuchungsamt Probenzahlen                                                                                       
2020 pro Monat 2021 pro Monat
CVUA-MEL 63.232 (65%) Ø 7.439 19.436 (89,0%) Ø 5.553
CVUA-RRW 20.501 (21%) Ø 2.412 1.373 (6,3%) Ø 392
CVUA-OWL 10.636 (11%) Ø 1.251 1.028 (4,7%) Ø 294
CVUA-Westfalen* 2.957 (3%) Ø 1.479* 0 (0%)

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*Das CVUA-Westfalen hat in 2020 nur zwei Monate lang untersucht.

2. Welche Rolle nimmt das LANUV bei der Corona-Diagnostik der CVUÄ ein?

Das LANUV ist in die Coronauntersuchungen nicht involviert.

3. Was bezahlt das Land für die Corona-Diagnostik der CVUÄ?

Dem Land entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Coronauntersuchungen, da die Kommunen für die Leistung bezahlen. Die CVUÄ müssen wirtschaftlich arbeiten und haben ihre Untersuchungsleistung den Kommunen als ihren Trägern nahezu zum Selbstkostenpreis (Grenzkostenbetrachtung) angeboten. Darin enthalten waren auch die Kosten, die durch die erforderliche Mehrarbeit angefallen sind. In den Jahresabschlüssen 2020 der CVUÄ wurde deutlich, dass Einnahmen und Ausgaben aufgrund der durchgeführten Untersuchungen aus­geglichen waren. Es konnten für diese Position sogar geringfügige Überschüsse erzielt wer­den, was indirekt allen Trägern, also den jeweiligen Kommunen und dem Land, zu Gute kommt.

4. Welche Nachteile sind durch den Umstieg von der Tierseuchendiagnostik auf die Corona-Diagnostik in NRW entstanden?

Es hat keinen „Umstieg“ von der Tierseuchendiagnostik auf die Corona-Diagnostik gegeben. Die veterinärmedizinischen Untersuchungen sind davon nicht berührt. Die CVUÄ sind so aus­gestattet, dass sie große Probenmengen bewältigen können.

5. Was wäre nötig, damit die CVUÄ auch Wolfsnachweise überprüfen könnten?

Die CVUÄ können bereits heute im Rahmen ihrer normalen Arbeiten veterinärpathologische Untersuchungen an gerissenen Haus-, Nutz- und Wildtieren durchführen. Diese Untersuchun­gen zur Todesursache erfolgen in konkreten, begründeten Einzelfällen, bei denen ein Verdacht auf eine Wolfsbeteiligung besteht.

 

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