Die Grenzen der Redefreiheit

Rede
vom 01.01.2018

20.12.2017, Plenarsitzung des nordrhein-westfälischen Landtags:
Sehr zu Recht wird die besorgniserregend zunehmende Einschränkung unserer Meinungs- und Redefreiheit an vielen Stellen beklagt – nicht nur, aber äußerst plakativ durch das unser Grundgesetz erschütternde „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ nach guter alter Stasi-Methode erzwungen.

Bisher waren unsere AfD-Politiker weitestgehend verschont geblieben davon, denn schließlich genießen sie als demokratisch gewählte Volksvertreter eine grundgesetzlich garantierte Immunität. Nun wissen wir allerdings, dass Demagogen äußerst erfinderisch und kreativ sind, wenn es darum geht, Unrecht zu Recht zu machen. Zwar wäre es in höchstem Maße verschwörungstheoretisch, anzunehmen, dass die technische Störung bei der Übertragung der Plenardebatte am 20.12.2017 nicht ganz zufällig die Rede unseres MdL Thomas Röckemann in Teilen unsicht- und hörbar machte. Aber was von dem, das mittlerweile fast Normalität geworden ist, hätten wir vor wenigen Monaten geglaubt?

Immerhin ist überliefert, was Thomas Röckemann anschließend sagte (siehe Video). Davor kam ein entlarvender Satz, der den Regierungsparteien sicherlich nicht schmecken dürfte:

„K****m** ver*******llt und A***** La****** *a* ei** *ür*** au* *e* Sch***bt****pl***e ge*ö****!“