Digitalisierung der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft

Kleine Anfrage
vom 14.03.2018

Kleine Anfrage 864
des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD

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In Bayern wurde jüngst im Rahmen eines Digitalisierungspaketes für die Landwirtschaft die Nutzung des satellitengestützen landwirtschaftlichen Fahrzeugpositionierungsservice kostenfrei gestellt. Diese Maßnahme war Teil des Smart-Farming-Pakets des bayerischen Digitalisierungspakts. Seit dessen Verabschiedung fallen keine Nutzungsgebühren mehr für den amtlichen Dienst zur Landwirtschaftlichen Fahrzeugpositionierung (LFPS) der Vermessungsverwaltung an. Für die Kennungseinrichtung wird eine Anmeldegebühr von 50 Euro erhoben.

Der LFPS ermöglicht eine zentimetergenaue Steuerung landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge mit Hilfe von Satellitennavigation. Die hierzu zusätzlich nötigen Korrekturdaten werden vom LFPS der Vermessungsverwaltung individuell berechnet und dem Nutzer übermittelt.

Der LFPS ermöglicht die präzise Einhaltung von geplanten Fahrspuren. Das schont die Bodenstruktur und führt zu geringeren Schäden an Kulturpflanzen. Die Automatisierung der Maschinensteuerung bringt Arbeitserleichterungen für Betriebe und sorgt für einen effizienteren Einsatz der Produktionsmittel. Saatgut, Dünger oder Pflanzenschutzmittel lassen sich so gezielt ausbringen und damit auf die benötigte Menge reduzieren.

Insbesondere in Bayern sind die Angebote der Vermessungsverwaltung laut dem bayerischen Finanz- und Heimatstaatssekretär Albert Füracker im bundesweiten Vergleich am günstigsten. Insbesondere Land- und Forstwirte sollen bereits seit vielen Jahren von besonders günstigen Gebühren bei Grenzvermessungen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen profitieren.1

1 https://www.topagrar.com/news/Home-top-News-Satellitengestuetzte-Fahrzeugpositionierung-LFPS-in-Bayern-kostenfrei-9060866.html

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung das Smart-Farming-Paket des bayerischen Digitalisierungspakts?
  2. Gibt es ähnliche Angebote, wie in Bayern auch in Nordrhein-Westfalen?
  3. Wie hoch sind die Kosten für Landwirte in NRW, um ein ähnliches Angebot zur landwirtschaftlichen Fahrzeugpositionierung zu nutzen?
  4. Wie hoch sind, im Vergleich zu anderen Bundesländern, die Kosten für den amtlichen Dienst zur Landwirtschaftlichen Fahrzeugpositionierung (LFPS) in NRW?
  5. Plant die Landesregierung die Einführung eines ähnlichen Maßnahmenpakets in NRW, um die Digitalisierung der Landwirtschaft voran zu treiben?

Dr. Christian Blex

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 864 im Einvernehmen mit dem Minister des. Innern und dem Minister für Wirt­schaft, Innovation, Digitalisierung und Energie wie folgt:

  1. Wie bewertet die Landesregierung das Smart-Farming-Paket des bayerischen Digitalisierungspakts?

Das Smart-Farming-Paket des bayerische Digitalisierungspakts vom 07.09.2017 umfasst zum einen den Wegfall der Nutzungsgebühren für den amtlichen Dienst zur Fahrzeugpositionierung (LFPS) der Vermes­sungsverwaltung bei Zahlung einer Anmeldegebühr von 50 €. Zum an­deren enthält das Paket ein Angebot für Jagdgenossenschaften zur fi­nanziellen Unterstützung beim Aufbau der digitalen Jagdkataster.

Die Landesregierung bewertet den Inhalt des Smart-Farming-Pakets grundsätzlich positiv, sie hat bereits eigene Maßnahmen zur Unterstüt­zung der Landwirtschaft ergriffen, die über das vorgenannte Paket hin­ausgehen. Es wird daher auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

  1. Gibt es ähnliche Angebote, wie in Bayern auch in Nordrhein-Westfalen?

Der Satellitenpositionierungsdienst SAPOS, der für das LFPS genutzt wird, steht in Nordrhein-Westfalen seit dem 30. März 2018 für Landwirte gebührenfrei zur Verfügung.

Darüber hinaus sind in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2017 alle anderen digitalen Geobasisdaten (Liegenschaftskataster, topogra­phische Karten, Luftbilderzeugnisse, digitale Geländemodelle und vieles mehr) ebenfalls für Land- und Forstwirte als Open Data gebührenfrei verfügbar.

Günstigere Gebühren bei der Vermessung von Grenzen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen ergeben sich auch in Nordrhein-Westfalen aus dem sogenannten Äquivalenzprinzip (§ 3 Gebührengesetz NRW), indem u.a. der wirtschaftliche Wert bei der Gebührenhöhe berücksichtigt werden muss. Die Gebühren für die Vermessung von Grenzen werden daher abhängig vom Bodenrichtwert mit einem Wertfaktor in einer Spanne von 0,6 bis 1,7 bemessen. Land- und forstwirtschaftliche Flä­chen wird der Wertfaktor 0,6 und damit eine günstigere Gebühr zuge­ordnet.

  1. Wie hoch sind die Kosten für Landwirte in NRW, um ein ähnli­ches Angebot zur landwirtschaftlichen Fahrzeugpositionierung zu nutzen?
  2. Wie hoch sind, im Vergleich zu anderen Bundesländern, die Kos­ten für den amtlichen Dienst zur Landwirtschaftlichen Fahrzeugpo­sitionierung (LFPS) in NRW?

Da die Fragen 3 und 4 in einem engen Sachzusammenhang stehen, werden sie wie folgt gemeinsam beantwortet:

Innerhalb der jeweiligen Landesgrenzen haben die Länder Berlin, Thü­ringen und Nordrhein-Westfalen die SAPOS-Nutzung als Open Data für jedermann gebührenfrei bereitgestellt. Andere Länder wie Bayern stel­len landesintern z.B. nur den Landwirten die SAPOS-Nutzung gegen eine einmalige Anmeldegebühr, aber ansonsten gebührenfrei zur Verfü­gung.

Überwiegend besteht in den Ländern noch eine Gebührenpflicht. SAPOS ist ein gemeinsames Projekt aller 16 Bundesländer (www.sapos.de). Für die bundesweite Nutzung des SAPOS haben die Länder eine zentrale Stelle (www.zentrale-stelle-sapos.de) eingerichtet, die eine einheitliche mit allen Ländern abgestimmte Entgeltregelung verwendet. Danach wird für den hochpräzisen Echtzeit-Positionierungs-Service (HEPS) des SAPOS ein nutzungsabhängiger Tarif von 0,10 Eu-ro / Minute mit weiteren Rabattierungen oder eine Pauschalgebühr von 250 Euro / Monat angeboten.

  1. Plant die Landesregierung die Einführung eines ähnlichen Maß­nahmenpakets in NRW, um die Digitalisierung der Landwirtschaft voran zu treiben?

Mit der kostenlosen Zurverfügungstellung des SAPOS-Positionierungsdienstes hat die Landesregierung eine wichtige Grundla­ge für den Entwicklung der Digitalisierung in der Landwirtschaft (Stich­wort: Precision Farming) geschaffen. Weitere Maßnahmenpakete sind in Nordrhein-Westfalen zurzeit nicht geplant.

Software für Jagdgenossenschaften zur Verwaltung und zur Führung des Jagdkatasters sind marktgängige Produkte. Die Produktanwendung hierzu ist vornehmlich von den Verbänden für Jagdgenossenschaften vorangebracht worden. Seit 01.01.2017 sind aufgrund der Open Data Prinzipien für Geobasisdaten die Liegenschaftsdaten für Jagdgenos­senschaften kostenlos nutzbar. Weiterer Handlungsbedarf wird zurzeit nicht gesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Schulze Föcking