Dortmund: 13-Jährige bedrohen Schüler mit Messer – Wann greift die Politik endlich ein?

Kleine Anfrage
vom 05.11.2024

Kleine Anfrage 4711

der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Christian Blex AfD

Dortmund: 13-Jährige bedrohen Schüler mit Messer Wann greift die Politik endlich ein?

Die Zahl der Messerdelikte steigt nicht nur auf Straßen und öffentlichen Plätzen, sondern bedauerlicherweise auch in Schulen. Aus den Darstellungen der neuen Website „Messerinzidenz.de“ geht hervor, dass sich allein vom 1. bis 14. September 2024 mindestens 10 polizeirelevante Taten ereignet haben, bei denen ein Messer eingesetzt wurde. In diesem Zusammenhang hat ein Fall von Jugendkriminalität in Dortmund für Bestürzung gesorgt. Dort haben am Donnerstagnachmittag, den 12. September 2024, zwei erst 13 Jahre alte Jugendliche innerhalb weniger Stunden zwei Raubüberfälle verübt. Dabei setzten sie Messer ein, um Gleichaltrige einzuschüchtern. Bei dem ersten Überfall, der sich auf dem Schulhof der Albrecht-Dürer-Realschule in Aplerbeck ereignete, sprachen die jugendlichen Täter zwei Schüler im Alter von 13 und 14 Jahren an und fragten nach Kleingeld. Dabei zückte einer der 13-Jährigen ein Messer, und die Opfer mussten Bargeld sowie ein Paar AirPods herausgeben.1

Nur knapp anderthalb Stunden später raubten die beiden minderjährigen Täter auf der Hörder Bahnhofstraße einem 15-jährigen Schüler unter Vorhalt eines Messers die Sonnenbrille. Der Dortmunder Polizei gelang es, die Tatverdächtigen kurz nach der zweiten Tat zu stellen und bei der Durchsuchung die geraubten Kopfhörer wie auch ein Taschenmesser sicherzustellen. Die beiden mutmaßlichen Täter sind der Polizei bereits bekannt, jedoch aufgrund ihres Alters nicht strafmündig. Die Polizei musste die Jungen nach der Festnahme an ihre Eltern übergeben und prüft, ob die Jugendlichen in das Messertrageverbotskonzept aufgenommen werden sollen.2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  3. Werden die Tatverdächtigen bereits als Intensivtäter geführt?
  4. Welche Sanktionen wurden gegen die Tatverdächtigen verhängt?
  5. Bestand ein gesetzliches Messertrageverbot für die Tatverdächtigen auch ohne Messertrageverbotskonzept?

Markus Wagner
Dr. Christian Blex

 

MMD18-11271

 

1 Vgl. https://apollo-news.net/13-jhrige-mit-messer-raubberflle-an-dortmunder-schule/.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4711 mit Schreiben vom 5. Dezember 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat mir unter dem 11.11.2024 im Wesentlichen berichtet, die mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalte seien Gegenstand zweier dort zur Eintragung gelangter Vorgänge gegen zwei strafunmündige männliche Kinder wegen des Verdachts des schweren Raubes. Beide besäßen die deutsche Staatsbürger­schaft.

Die Kinder hätten am 12.09.2024 gegen 16:45 Uhr zunächst vergeblich von den 13- und 14­jährigen Geschädigten einen Euro gefordert und durch den anschließenden Vorhalt eines Messers und die Aufforderung: „Zeigt mir eure Handys oder du bekommst einen Stich“ er­reicht, dass die Geschädigten eine Durchsuchung ihrer Handyhüllen und Taschen zugelassen hätten. Hierbei sei einem der Geschädigten ein Airpod-Kopfhörer und dem weiteren Geschä­digten ein 10-Euro-Schein entwendet worden.

Am selben Tag gegen 18:02 Uhr hätten die Kinder einen 15-jährigen nach einer verbalen Auseinandersetzung mit ihm und seinem Begleiter festgehalten und unter der Androhung, ihn anderenfalls „abzustechen“, aufgefordert, ruhig zu bleiben. Die Kinder hätten die Umhänge­tasche des Geschädigten ergriffen und aus dieser eine Sonnenbrille entwendet.

Die Kinder seien unmittelbar nach der zweiten Tat von der Polizei angetroffen und durchsucht worden, wobei bei einem von ihnen ein Schweizer Taschenmesser und bei dem anderen der Airpod-Kopfhörer aufgefunden worden sei. Sie seien ihren Erziehungsberechtigten überge­ben worden.

Beide Verfahren seien wegen Schuldunfähigkeit gemäß § 170 Absatz 2 StPO i. V. m. § 19 StGB eingestellt worden.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Darüber hinaus gelten Tatverdächtige, die bei der Begehung der Straftat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben gem. § 19 des Strafgesetzbuches als schuldunfähig.

Bei Begehung der Tat waren beide Tatverdächtige noch nicht 14 Jahre alt. Sie sind bisher unter anderem wegen mehrerer Raub- und Körperverletzungsdelikte, einer der Tatverdächtigen dabei in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung, polizeilich in Erscheinung getreten.

  1. Werden die Tatverdächtigen bereits als Intensivtäter geführt?

Die Tatverdächtigen werden nicht als Intensivtäter geführt. Einer der Tatverdächtigen wird in der Initiative „Kurve kriegen“ geführt. Für den weiteren Tatverdächtigen prüft das Polizeipräsidium Dortmund derzeit eine Aufnahme in das Mehrfach- und Intensivtäterkonzept.

  1. Welche Sanktionen wurden gegen die Tatverdächtigen verhängt?

Das Jugendgerichtsgesetz sieht eine Sanktionierung von Kindern in
strafunmündigem Alter nicht vor.

  1. Bestand ein gesetzliches Messertrageverbot für die Tatverdächtigen auch ohne Messertrageverbotskonzept?

Gegen beide Tatverdächtige bestand kein entsprechendes polizeiliches Verbot.

 

MMD18-11985