Dortmund: Einbruch im Gesundheitsamt – Wie gefährdet sind unsere Behörden?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1615

der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Martin Vincentz vom 29.03.2023

Dortmund: Einbruch im Gesundheitsamt Wie gefährdet sind unsere Behörden?

In Dortmund wurde am Sonntagmorgen, den 19. Februar 2023, in das Gebäude des Gesundheitsamts Nord eingebrochen. Gegen 09:15 Uhr bemerkten Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes eine aufgebrochene Tür im Gebäude und trafen auf eine Person in gelber Warnweste. Diese reagierte auf keine Ansprachen des Sicherheitspersonals und flüchtete. Der Flüchtende wurde sodann von den Mitarbeitern verfolgt, die eine genaue Standortmeldung und Personenbeschreibung an die Polizei weitergaben, sodass der Tatverdächtige kurze Zeit später ausfindig gemacht werden konnte.1

Als sich die Polizeibeamten dem Tatverdächtigen näherten, bedrohte er sie mit einem Messer und Pfefferspray, woraufhin die Polizisten mit der Androhung des DEIG reagierten. Nach Informationen der Ruhrnachrichten konnte der Tatverdächtige schließlich kurze Zeit später an der Brunnenstraße/Missundestraße festgenommen werden. Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten diverse Werkzeuge, Bargeld und Eigentum des Gesundheitsamtes.2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vorname des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Handelt es sich bei den Örtlichkeiten, wo die Polizeibeamten den Einsatz ihres DEIG gegen den Tatverdächtigen androhten und wo schließlich dessen Festnahme stattfand, um ein und denselben Ort? (Wenn nein, welche Gründe lagen gegebenenfalls vor, dass die Polizeibeamten den Tatverdächtigen erst später festnehmen konnten?)
  3. Wie häufig wurden Gesundheitsämter in Dortmund seit 2015 bis heute Ziel von Einbrüchen respektive Sachbeschädigungen und somit Gegenstand polizeilicher Ermittlungen? (Bitte nach Jahr, Gründe für den Polizeieinsatz sowie Tätermerkmale wie Nationalität, Mehrfachstaatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter aufschlüsseln.)
  4. Welche (Gesundheits-)Behörden in Dortmund verfügen über einen eigenen Wach- und Sicherheitsdienst? (Bitte nach Behörde, Mannstärke sowie Einsatzzeiten aufschlüsseln.)
  5. Wie hoch sind die monatlichen Kosten, die für den in Frage 4 abgefragten Sicherheitsdienst anfallen? (Bitte jeweils einzeln nach Behörde aufschlüsseln.)

Markus Wagner
Dr. Martin Vincentz

 

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1 Vgl. https:// www .ruhrnachrichten.de/dortmund-innenstadt/einbruch-im-gesundheitsamt-nord-polizisten-werden-mit-messer-und-pfefferspray-bedroht-w697622-2000749957/.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1615 mit Schreiben vom 26. April 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und So­ziales sowie dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächti­gen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vorname des deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz hierzu unter dem 3. April 2023 Folgendes berichtet:

‚Am Morgen des 19.02.2023 stellten ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes und ein Bediensteter der Stadt Dortmund fest, dass die Diensträume des Gesundheitsamts in Dortmund gewaltsam geöffnet worden waren. In den Diensträumen traf der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes eine männliche Person an, die die Flucht ergriff und von dem Mitarbeiter des Sicherdienstes verfolgt wurde. Auf dem Parkplatz eines nahegelegenen Supermarkts verlor der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes den Beschuldigten aus den Augen.

Während ihrer Anfahrt zum betroffenen Gesundheitsamt wurden alarmierte Polizeibeamte auf den Beschuldigten aufmerksam. Als sie dem Beschuldigten mit dem Funkstreifenwagen den Weg abschnitten und ihn zum Stehenbleiben aufforderten, ergriff der Beschuldigte abermals die Flucht. Ein Polizeibeamter nahm die Verfolgung mit dem Funkstreifenwagen und eine Polizeibeamtin nahm die Verfolgung zu Fuß auf. Die Polizeibeamtin konnte den Beschuldigten einholen. Als der Beschuldigte die herannahende Polizeibeamtin wahrnahm, streckte er eine Hand mit einem für die Polizeibeamtin nicht identifizierbaren Gegenstand in deren Richtung aus. Um den Beschuldigten an einem Angriff auf sie zu hindern, drohte die Polizeibeamtin den Einsatz des Distanzelektroimpulsgeräts (DEIG) an. Dies nahm der Beschuldigte zum Anlass, seine Flucht fußläufig fortzusetzen. Die Polizeibeamtin führte durch fortlaufende Standortmeldungen weitere Polizeibeamte heran, die den Beschuldigten vorläufig festnahmen. Bei der Durchsuchung des Beschuldigten wurden die in der Kleinen Anfrage angegebenen Gegenstände sowie ein Taschenmesser und eine Dose Reizgas gefunden.‛

Gegen den nicht vorbestraften Beschuldigten, der polnischer Staatsangehöriger sei, werde u. a. wegen des Verdachts des Diebstahls mit Waffen ermittelt. Die Ermittlungen dauerten an.

Der Generalstaatsanwalt in Hamm hat dem Ministerium der Justiz mit Bericht vom 5. April 2023 ergänzend mitgeteilt, der Beschuldigte sei nach der vorläufigen Festnahme auf Anordnung des zuständigen Dezernenten im staatsanwaltschaftlichen Eildienst entlassen worden. Der Generalstaatsanwalt habe die Prüfung veranlasst, ob im Lichte der weiteren Ermittlungen ein Haftgrund zu bejahen sei.

  1. Handelt es sich bei den Örtlichkeiten, wo die Polizeibeamten den Einsatz ihres DEIG gegen den Tatverdächtigen androhten und wo schließlich dessen Fest­nahme stattfand, um ein und denselben Ort? (Wenn nein, welche Gründe lagen gegebenenfalls vor, dass die Polizeibeamten den Tatverdächtigen erst später fest­nehmen konnten?)

Nein, zwischen der Androhung des DEIG und der Festnahme des Tatverdächtigen wurde durch die einschreitenden Polizeibeamten eine Strecke von circa acht bis zehn Metern zurück­gelegt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen.

  1. Wie häufig wurden Gesundheitsämter in Dortmund seit 2015 bis heute Ziel von Einbrüchen respektive Sachbeschädigungen und somit Gegenstand polizeilicher Ermittlungen? (Bitte nach Jahr, Gründe für den Polizeieinsatz sowie Tätermerk­male wie Nationalität, Mehrfachstaatsangehörigkeit, Geschlecht und Alter auf­schlüsseln.)

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassungsrichtlinien der PKS sehen keine differenzierte Erfassung der Tatörtlichkeit Gesund­heitsamt vor, insoweit wäre hierzu eine Einzelauswertung erforderlich. Diese ist in der zur Be­antwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwal­tungsaufwand nicht möglich.

  1. Welche (Gesundheits-)Behörden in Dortmund verfügen über einen eigenen Wach-und Sicherheitsdienst? (Bitte nach Behörde, Mannstärke sowie Einsatzzeiten auf­schlüsseln.)

Die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) sind Teil der kommunalen Selbstver­waltung. Folglich liegen der Landesregierung entsprechende Angaben nicht vor.

  1. Wie hoch sind die monatlichen Kosten, die für den in Frage 4 abgefragten Sicher­heitsdienst anfallen? (Bitte jeweils einzeln nach Behörde aufschlüsseln.)

Entsprechende Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 Bezug genommen.

 

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