Düsseldorf: Moschee-Großveranstaltung mit radikalen Nachwuchsprediger – Gibt es enge Verbindungen zu einem Salafisten-Prediger?

Kleine Anfrage
vom 05.12.2023

Kleine Anfrage 3000

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Düsseldorf: Moschee-Großveranstaltung mit radikalen Nachwuchsprediger Gibt es enge Verbindungen zu einem Salafisten-Prediger?

In der Reisholzer Masjid Assalam-Moschee fand am 13. April 2023 eine Veranstaltung mit offenbar 2.800 Besuchern statt, bei der auch der radikale Nachwuchsprediger A. alias A. auftrat.1 Da bei dieser Gelegenheit der Hauptraum der Moschee genutzt wurde, kann diese Veranstaltung kaum ohne Genehmigung des Moscheevorstandes erfolgt sein.2 Allerdings finden sich weder auf der Facebook-Seite der Moschee noch auf der offiziellen Internetseite des Trägervereins Informationen zu diesem Großereignis. A. alias A. vertritt als Prediger ein Islam- und Menschenbild, das deutlich dem widerspricht, was der Verein Masjid Assalam in seinen Selbstdarstellungen als vertretenes Menschen- und Islambild suggeriert.3 Wie auf dieser Basis eine verbesserte Integration gelingen soll, bleibt vollkommen schleierhaft. Die Predigten von A. entsprechen dem Islam- und Menschenbild von Muslimbruderschaft und Salafisten – und fördern letztlich nur Segregation und eine schroffe Abgrenzung zur übrigen Stadtgesellschaft. A. unterhält enge Kontakte zu Abu Alia, der aus dem Mönchengladbacher Salafisten-Umfeld von Sven Lau stammt. Viele aktuelle und gemeinsame Videopredigten von Abu Alia und A. sind leicht auffindbar und verfügbar.4

Vorsitzender des Vorstandes der Masjid Assalam ist F., der vor einigen Jahren auch Kandidat der Islam-Partei BIG war. F. hatte 2014 in einem RP-Interview deutlich gemacht, „Gewalt im Namen der Religion konsequent abzulehnen. Für Menschen, die sich radikalisieren, gibt es hier keine offene Tür. Sie sind unerwünscht, werden im Zweifel auch des Hauses verwiesen.“ Für die Realisierung des Moschee-Projektes hatten sich seinerzeit insbesondere die Christdemokraten J. und W. stark gemacht, hob F. im Interview hervor. Primär wurde der Wunsch geäußert, Kinder und Jugendlichen von der Straße zu holen, ihnen zu zeigen, dass ein gesellschaftlicher Aufstieg möglich ist und den Wert von Bildung zu vermitteln.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche (finanzielle) Unterstützung hat der Verein Masjid Assalam e. V. durch das Land respektive die Kommunen seit seiner Gründung erhalten? (Bitte nach Jahr, Unterstützer und Umfang der Unterstützung aufschlüsseln.)
  2. Welche Verbindungen unterhält der Verein Masjid Assalam e. V. zu anderen muslimischen Verbänden in Nordrhein-Westfalen? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)
  3. Wie bewertet die Landesregierung, dass die Stadt Düsseldorf Veranstaltungen mit radikalen Nachwuchspredigern in Düsseldorfer Moscheen zulässt, die zudem intensive Kontakte zu verfassungsschutzrelevanten Salafisten-Predigern unterhalten?
  4. Welche Verbindungen sind der Landesregierung zwischen der „Koordinierungsstelle muslimisches Engagement“ mit der Assalam-Moschee bekannt?
  5. Ist der Landesregierung bekannt, ob der Kontaktbeamte für muslimische Institutionen der Landeshauptstadt Kenntnis von der Veranstaltung hatte?

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-7215

 

1 https://vunv1863.wordpress.com/2023/06/19/grosevent-mit-radikalem-prediger-in-dusseldorfer-assalam-moschee/#more-24404.

2 https://www.youtube.com/watch?v=9k2cDGjirB0.

3 https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-reisholz-corona-verzoegert-fertigstellung-der-moschee_aid-64732189.

4 https://www.bing.com/videos/search?q=Abu+alia+Abdelhamid&docid=603545559134064980&mid= 6ADF5E814F289510BD7A6ADF5E814F289510BD7A&view=detail&FORM=VIRE.; https://www.youtube.com/watch?v=4K0uCzc5Iy4.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3000 mit Schreiben vom 17. Januar 2024 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet.

  1. Welche (finanzielle) Unterstützung hat der Verein Masjid Assalam e. V. durch das Land respektive die Kommunen seit seiner Gründung erhalten? (Bitte nach Jahr, Unterstützer und Umfang der Unterstützung aufschlüsseln.)

Finanzielle Unterstützungen respektive Förderungen des Vereins Masjid Assalam e.V. durch das Land sind nicht bekannt. Zu Förderungen auf kommunaler Ebene liegen der Landesregie­rung keine Erkenntnisse vor.

  1. Welche Verbindungen unterhält der Verein Masjid Assalam e. V. zu anderen mus­limischen Verbänden in Nordrhein-Westfalen? (Bitte einzeln aufschlüsseln.)

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz darf Informationen über eine von ihm beobach­tete Organisation veröffentlichen, wenn in Bezug auf diese Organisation hinreichend gewich­tige tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen und die Un­terrichtung der Öffentlichkeit darüber verhältnismäßig ist.

Die Erwähnung eines Vereins erfolgt im Zuge einer Einzelfallabwägung, in der geprüft wird, ob die vorhandenen Erkenntnisse in Bezug auf extremistische Bestrebungen so umfangreich und die Rolle eines Vereins so gewichtig sind, dass sie eine öffentliche Berichterstattung erfordern. Eine Erwähnung ist demnach nicht an einzelnen Strukturen, Ereignissen oder Personen fest­zumachen, sondern erfolgt unter Würdigung der Gesamtumstände. Im Falle des in Rede ste­henden Vereins liegen die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor.

  1. Wie bewertet die Landesregierung, dass die Stadt Düsseldorf Veranstaltungen mit radikalen Nachwuchspredigern in Düsseldorfer Moscheen zulässt, die zudem in­tensive Kontakte zu verfassungsschutzrelevanten Salafisten-Predigern unterhal­ten?

Der Landesregierung liegen keine Informationen über einen Genehmigungsprozess – sofern ein solcher überhaupt erforderlich war – vor.

  1. Welche Verbindungen sind der Landesregierung zwischen der „Koordinierungs­stelle muslimisches Engagement“ mit der Assalam-Moschee bekannt?

Der Landesregierung sind keine Verbindungen zwischen der Koordinierungsstelle Muslimi­sches Engagement in NRW und der „Assalam-Moschee“ bekannt.

  1. Ist der Landesregierung bekannt, ob der Kontaktbeamte für muslimische Instituti­onen der Landeshauptstadt Kenntnis von der Veranstaltung hatte?

Der Landesregierung liegen hierzu aktuell keine Erkenntnisse vor. Veranstaltungen sind ge­genüber der Polizei generell nicht anzeigepflichtig. Ob der Kontaktbeamte für muslimische In­stitutionen, im Rahmen seiner Zuständigkeit, persönlich durch den Moscheeverein von dieser Veranstaltung in Kenntnis gesetzt wurde, kann aufgrund einer längeren Abwesenheitszeit der­zeit nicht in Erfahrung gebracht werden.

 

MMD18-7792