Duldung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen in NRW im Jahr 2023

Kleine Anfrage
vom 02.02.2024

Kleine Anfrage 3294

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Duldung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen in NRW im Jahr 2023

„Zum Stichtag 30.11.2023 waren 245.836 Personen bundesweit und 59.986 in NRW ausreisepflichtig (Quelle: AZR-Statistik). Dies entspricht einem NRW-Anteil von 24,40 %. Zum Stichtag 30.11.2023 waren 196.786 Personen bundesweit und 49.708 in NRW im Besitz einer Duldung (Quelle: AZR-Statistik). Dies entspricht einem NRW-Anteil von 25,26 %.“1

Gefragt nach den Duldungsgründen bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern listete die Bundesregierung auf Anfrage der AfD zum Stichtag 30.06.2023 insgesamt 32 Duldungsgründe, jeweils inkl. der absoluten Zahlen und des Prozentanteils auf.2

Dabei stechen zwei Duldungsgründe quantitativ deutlich heraus:

  • 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier Duldung wegen fehlender Reisedokumente) mit 56.809 Fällen oder 25,27% und
  • 60 a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung aus sonstigen Gründen) mit 76.637 Fällen oder 34,10 %.

Von Interesse ist in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einzelauswertung für NRW.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen sind mit Stichtag 31.12.2023 in NRW ausreisepflichtig?
  2. Wie viele dieser Personen verfügen über eine Duldung?
  3. Wie schlüsseln sich die Duldungsgründe im Detail auf? (Bitte analog zur Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der AfD aufschlüsseln)
  4. Über welche Staatsangehörigkeit verfügen – nach eigener Aussage – diejenigen Personen, die in NRW auf Grundlage fehlender Reisedokumente geduldet werden? (Bitte differenziert nach Nationalität und Anzahl listen)
  5. Wie lässt sich der relativ hohe Anteil von Duldungen aus sonstigen Gründen (bundesweit 34,1 %) näher aufschlüsseln?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-7979

 

1 Vgl. Lt.-Vorlage 18/2192; S.9

2 Vgl. Drucksache Deutscher Bundestag 20/8280; Frage 37


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3294 mit Schreiben vom 20. Februar 2024 namens der Landesregierung be­antwortet.

  1. Wie viele Personen sind mit Stichtag 31.12.2023 in NRW ausreisepflichtig?

In der Statistik des Ausländerzentralregisters als hier maßgebliche Informationsquelle waren zum Stichtag 31.12.2023 insgesamt 59.373 Personen in Nordrhein-Westfalen ausreisepflich­tig.

  1. Wie viele dieser Personen verfügen über eine Duldung?

In der Statistik des Ausländerzentralregisters als hier maßgebliche Informationsquelle waren zum Stichtag 31.12.2023 48.902 ausreisepflichtige Personen in Nordrhein-Westfalen im Besitz einer Duldung.

  1. Wie schlüsseln sich die Duldungsgründe im Detail auf? (Bitte analog zur Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der AfD aufschlüsseln)
Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) 48.902
Duldung nach § 60a AufenthG (alt) 9
Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 1.467
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Altfall) 20
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 21
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 1.025
Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 108
Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente 12.052
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG aufgrund fam. Bindun- gen erteilt 6.582
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG aus sonstigen Grün- den erteilt 19.195
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG aus medizinischen Gründen erteilt 595
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG weil konkrete Maß­nahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen erteilt 543
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG wegen eines Asyl- folgeantrags erteilt 866
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG als unbegleiteter Min­derjähriger gem. § 58 Abs. 1a AufenthG erteilt 1.470
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG fehlendes, aber erfor­derliches Einvernehmen einer Stelle nach § 72 (4) AufenthG er- teilt 9
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG bei stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO erteilt 20
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG Abschiebungshinder- nisse n. § 60 Abs. 1-5,7 AufenthG erteilt 558
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG erteilt (Altfall) 8
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO erteilt 20
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG bei fehlendem Abse­hen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO erteilt 2
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i.V.m. § 60c Abs. 1 AufenthG (Ausbildungsduldung, Anspruch) 934
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i.V.m. § 60c Abs. 7 AufenthG (Ausbildungsduldung, Ermessen) 64
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i.V.m. § 60d Abs. 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Beschäftig- ter) 253
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG i.V.m. § 60d Abs. 4 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen, Beschäftigter) 6
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG in V.m. § 60d Abs. 2 AufenthG (Beschäftgungsduldung, Regelanspruch, minderjäh- rige ledige Kinder) erteilt 19
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG in V.m. § 60d Abs. 4 in V.m. Abs. 1 AufenthG (Beschäftgungsduldung, Ermessen, Ehegatte/Lebenspartner) erteilt 13
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG in V.m. § 60d Abs. 4 in V.m. Abs. 2 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen, minderjährige ledige Kinder) erteilt 13
Duldung nach § 60b Abs. 1 AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität) erteilt 2.956
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG in V.m. § 60d Abs. 1

AufenthG     (Beschäftgungsduldung,       Regelanspruch,     Ehe-
gatte/Lebenspartner) erteilt

27
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 AufenthG (Verfahren nach § 85a) erteilt 22
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG in V.m. § 60c Abs. 6

S. 1 AufenthG (Suche nach weiterem Ausbildungsplatz) erteilt

14
Duldung nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG in V.m. § 60c Abs. 6

S. 2 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Ausbildungsabschluss) erteilt

11

 

Quelle: AZR-Statistik (Stichtag 31.12.2023)

  1. Über welche Staatsangehörigkeit verfügen nach eigener Aussage diejenigen Personen, die in NRW auf Grundlage fehlender Reisedokumente geduldet werden? (Bitte differenziert nach Nationalität und Anzahl listen)

Die Personengruppe die aufgrund fehlender Reisedokumente geduldet wird, stammt aus un­terschiedlichsten Herkunftsstaaten. Dazu zählen in Nordrhein-Westfalen beispielsweise Per­sonen aus dem Irak mit 1.431, aus Guinea mit 1.041 oder aus dem Iran mit 759 Duldungen.

Quelle: AZR-Statistik (Stichtag 31.12.2023)

  1. Wie lässt sich der relativ hohe Anteil von Duldungen aus sonstigen Gründen (bun­desweit 34,1 %) näher aufschlüsseln?

Zu sonstigen Duldungsgründen liegt hier keine detaillierte Statistik vor. Eine nähere Aufschlüs­selung kann daher nicht erfolgen.

 

MMD18-8156