Kleine Anfrage 42
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 29.06.2022
Effektivität der Regionalen Rückkehrkoordinationsstellen (RRK) im ersten Halbjahr 2022
Beginnend mit dem zweiten Halbjahr 2017 sind Regionale Rückkehrkoordinationsstellen (RRK) bei den Bezirksregierungen Köln, Düsseldorf, Münster, Arnsberg und Detmold aufgebaut worden.
Ein zentraler Aufgabenbereich der RRK soll die Koordination, Förderung und Begleitung der freiwilligen Rückkehr sowie die beschleunigte Rückführung von Ausreisepflichtigen aus den Kommunen und den Landesaufnahmeeinrichtungen sein.
Im Laufe des zweiten Halbjahrs 2018 wurden als weitere Aufgaben der RRK die Koordination, Förderung und Begleitung aufenthaltsrechtlicher Verfahren und ggf. aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei ausländischen strafrechtlich auffälligen Personen sowie bei ausländischen Personen mit erheblich negativem Sozialverhalten hinzugefügt. Angedacht war zudem eine substanzielle Unterstützung insbesondere auch der kommunalen Ausländerbehörden im Zusammenhang mit diesem Personenkreis.
Wie die Landesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mitteilte, wurde im Rahmen einer erweiterten Sicherheitskooperation zwischen dem MKFFI NRW, dem IM NRW und dem LKA NRW ein gemeinsames Fokusprojekt „ausländische Mehrfach- und Intensivtäter (aMIT)“ gestartet.1
Im Rahmen dieses Projekts hatten die RRK mit Stand 31.01.2022 bislang 183 Fallkonferenzen zu ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern durchgeführt. 43 Personen wurden diesbezüglich durch die zuständigen Ausländerbehörden abgeschoben.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Fälle wurden im ersten Halbjahr 2022 aus dem Bereich der Landeseinrichtungen sowie aus dem kommunalen Bereich durch die RRK begleitet? (Bitte nach Anzahl und Nationalität differenziert auflisten)
- In wie vielen Fällen kam es in diesem Zusammenhang zu einer erfolgreichen Rückführung? (Bitte Anzahl und Nationalität differenziert auflisten)
- Welche Erfahrungen gibt es bisher mit dem Fokusprojekt „ausländische Mehrfach- und Intensivtäter (aMIT)“?
- Wie viele Personen konnten im Zusammenhang mit dem Fokusprojekt „aMIT“ im ersten Halbjahr 2022 erfolgreich zurückgeführt werden? (Bitte Anzahl und Nationalität differenziert auflisten)
- In welcher Form plant die neue Landesregierung die bestehenden RRK personell bzw. bezüglich des Aufgabenfeldes in der neuen Legislaturperiode auszubauen?
Enxhi Seli-Zacharias
1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/16982
2 Ebenda
Der Minister/Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Kleine Anfrage 42 mit Schreiben vom 18. Augst 2022 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele Fälle wurden im ersten Halbjahr 2022 aus dem Bereich der Landeseinrichtungen sowie aus dem kommunalen Bereich durch die RRK begleitet? (Bitte nach Anzahl und Nationalität differenziert auflisten)
- In wie vielen Fällen kam es in diesem Zusammenhang zu einer erfolgreichen Rückführung? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Nationalität differenziert auflisten)
Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 erfolgt in Tabellenform gemäß der Anlage 1 und Anlage 2. Die Tabelle schlüsselt die Bearbeitungs- und Rückführungszahlen der RRK im Bereich der Landeseinrichtungen, sowie im kommunalen Bereich nach Jahr, Anzahl und Nationalität (Nennung gem. ISO-3166-ALPHA3-Ländercodeliste) auf.
- Welche Erfahrungen gibt es bisher mit dem Fokusprojekt „ausländische Mehrfach- und Intensivtäter (aMIT)“?
Die erste Zwischenbilanz zu dem im April 2021 implementierten Fokusprojekt „aMIT“ ist aus Sicht sämtlicher beteiligter Akteure positiv ausgefallen, so dass zwischenzeitlich eine Verstetigung des Handlungsansatzes erfolgt ist. Auch wenn die rechtlichen Voraussetzungen für aufenthaltsbeendende Maßnahmen im Einzelfall ggf. nicht oder noch nicht vorliegen, erscheint eine behördenübergreifende Befassung im Phänomenfeld nach gemeinsamer Bewertung dennoch wichtig und sinnvoll.
– Seit Implementierung des Fokusprojekts „ausländische Mehrfach- und Intensivtäter (aMIT)“ wurden 1.353 Fälle erfasst, wovon 264 durch Fallkonferenzen begleitet worden sind.
– 77 Personen konnten bislang erfolgreich abgeschoben werden (Stand: 30.06.2022)
- Wie viele Personen konnten im Zusammenhang mit dem Fokusprojekt „aMIT“ im ersten Halbjahr 2022 erfolgreich zurückgeführt werden? (Bitte Anzahl und Nationalität differenziert auflisten)
Die Beantwortung der Fragen 4 erfolgt in Tabellenform gem. der Anlage 3. Die Tabelle schlüsselt die Bearbeitungs- und Rückführungszahlen der RRK im Fokusprojekt „aMIT“ nach Jahr, Anzahl, Kommune und Nationalität (Nennung gem. ISO-3166-ALPHA3-Ländercodeliste) auf.
– (Hinweis zu den Daten: Anders als im allgemeinen Fallmanagement besteht speziell bezüglich des neuen Fokusprojekts „aMIT“ zunächst grundsätzlich eine Fokussierung auf bestimmte Herkunftsländer. Insoweit stellen die Qualität und die Stabilität der allgemeinen Rückkehrrahmenbedingungen einen maßgeblichen Faktor dar. Über das Fokusprojekt „aMIT“ hinaus erfolgen auch länderübergreifende Rückführungen von ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern (aMIT) durch die zuständigen örtlichen Ausländerbehörden, die statistisch nicht gesondert erfasst werden.)
- In welcher Form plant die neue Landesregierung die bestehenden RRK personell bzw. bezüglich des Aufgabenfeldes in der neuen Legislaturperiode auszubauen?
Die konsequente Rückführung von Straftätern hat für die Landesregierung weiterhin hohe Priorität. Die organisatorischen Rahmenbedingungen der RRK werden im Zuge der laufenden Aufgabenerledigung insgesamt kontinuierlich überprüft.