Effiziente Strafverfolgung durch den Einsatz von Software

Kleine Anfrage
vom 12.02.2020

Kleine Anfrage 3409des Abgeordneten Thomas Röckemann vom 12.02.2020

 

Effiziente Strafverfolgung durch den Einsatz von Software

Sowohl die Strafverfolgungsbehörden als auch die erkennenden Gerichte sind zur Erledigung ihrer Aufgaben immer mehr auf die Hilfe von Computern angewiesen und benötigen deshalb entsprechende Software, welche ihnen ihre Arbeit erleichtern soll.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Welche Programmarten gibt es, und worin liegen die signifikanten Unterschiede?

2. Welche Programme werden speziell von der Justiz zu welchen Zwecken genutzt? (Bitte vollständige Nennung der genauen Produktbezeichnung, eine genaue Beschreibung der zweckmäßigen Bestimmung des Programms und eine Darlegung zum Entwickler des jeweiligen Programms)

3. Welche Programme werden speziell von der Polizei zu welchen Zwecken genutzt? (Bitte vollständige Nennung der genauen Produktbezeichnung, eine genaue Beschreibung der zweckmäßigen Bestimmung des Programms und eine Darlegung zum Entwickler des jeweiligen Programms)

4. Welche Programme werden speziell vom Landeskriminalamt zu welchen Zwecken genutzt? (Bitte vollständige Nennung der genauen Produktbezeichnung, eine genaue Beschreibung der zweckmäßigen Bestimmung des Programms und eine Darlegung zum Entwickler des jeweiligen Programms)

5. Welche Programme werden speziell vom Amt für Verfassungsschutz NRW zu welchen Zwecken genutzt? (Bitte vollständige Nennung der genauen Produktbezeichnung, eine genaue Beschreibung der zweckmäßigen Bestimmung des Programms und eine Darlegung zum Entwickler des jeweiligen Programms)

Thomas Röckemann

 

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Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 26.03.2020

 

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3409 mit Schreiben vom 27. März 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

1. Welche Programmarten gibt es, und worin liegen die signifikanten Unterschiede?

Grundlegend wird unterschieden in Systemprogramme, die im Wesentlichen den Betrieb der Hardware gewährleisten sowie Anwenderprogramme, die den individuellen Erfordernissen des Endanwenders entsprechend betrieben werden, beispielhaft zu nennen sind Schreibprogramme oder Tabellenkalkulationen.

2. Welche Programme werden speziell von der Justiz zu welchen Zwecken genutzt? (Bitte vollständige Nennung der genauen Produktbezeichnung, eine genaue Beschreibung der zweckmäßigen Bestimmung des Programms und eine Darlegung zum Entwickler des jeweiligen Programms)

Die speziell in der Justiz zur Strafverfolgung eingesetzten Programme sowie deren Anwendungsbereiche ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle:

Produkt Anwendungsbereich
Adobe Acrobat Reader Pro (Hersteller Adobe Inc.) OCR-Behandlung (Texterkennung) von eingescannten Papierdokumenten
Divigot Player Verschlüsselung gespeicherter Dateien bei Gewährung von Akteneinsicht
e2A (ergonomischer elektronischer Arbeitsplatz) (Hersteller SINC Gmbh) Rahmenanwendung elektronische Akte
FAME (ACUSTA – Allgemeine Computerunterstützung für Staatsanwaltschaften) (Hersteller mps) Texterstellung
HxD Hexeditor Einsehen von Dateien, Partitionen oder ganzer Festplatten
JUDICA (Justizunterstützung durch instanzenübergreifende Client-Server Applikation) (Hersteller Justiz) Vorgangsverwaltung, Speicherung von Verfahrensdaten (datenbankgestütztes Fachsystem)
JUKOS (Justiz und Kosten – Verfahren zur Automation des Gerichtskosten- und – kassenwesens und der Geldbetragsvollstreckung) (Hersteller Justiz) Bearbeitung und Überwachung von Geldstrafen und Geldbußen
MariaDB Datenbankmanagementsysteme zur Auswertung von Datenbanken
MESTA (Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation) (Hersteller Dataport) Vorgangsverwaltung; Speicherung von Verfahrensdaten
Microsoft SQL Server
(Hersteller Microsoft)
Datenbankmanagementsysteme zur Auswertung von Datenbanken
MySQL Datenbankmanagementsysteme zur Auswertung von Datenbanken
Normfall Manager          (Hersteller Normfall GmbH) Strukturierte Bearbeitung komplexer, umfangreicher Sachverhalte in Verfahren mit überdurchschnittlichem Aktenumfang
Oracle VM VirtualBox Verwendung um forensisch gesicherte Computer wieder lauffähig zu machen
Postgre SQL Datenbankmanagementsysteme zur Auswertung von Datenbanken
SQLite Datenbankmanagementsysteme zur Auswertung von Datenbanken
TSJ (Textsystem Justiz)
(Hersteller Justiz)
Texterstellung
VeraCrypt                        (Hersteller Videolan) Verschlüsselung von Dateien, Partitionen oder Festplatten
VLC Media Player Inaugenscheinnahme von Mediendateien
VMWare Workstation 14 Verwendung um forensisch gesicherte Computer wieder lauffähig zu machen
VPMD                                    (Hersteller Justiz) Ermittlung der örtlich zuständigen
Polizeibehörden, der Gemeinden und
Justizvollzugsanstalten

 

Darüber hinaus werden im Rahmen der forensischen Sicherung und Auswertung von Daten weitere Programme genutzt, deren öffentliche Bekanntgabe nachteilig für die Aufgabenerfüllung der Ermittlungsbehörden wäre. Die Bekanntgabe würde Rückschlüsse potenzieller Täterinnen oder Täter auf die technischen Fähigkeiten, ermittlungstaktischen Verfahrensweisen und Methoden der Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, staatliches Handeln berechenbar gestalten und hierdurch zukünftige Ermittlungen gefährden.

Weitergehende Informationen zu den Herstellern der Programme sowie zum Einsatz eventuell weiter eingesetzter Programme konnten in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden.

3. Welche Programme werden speziell von der Polizei zu welchen Zwecken genutzt? (Bitte vollständige Nennung der genauen Produktbezeichnung, eine genaue Beschreibung der zweckmäßigen Bestimmung des Programms und eine Darlegung zum Entwickler des jeweiligen Programms)

4. Welche Programme werden speziell vom Landeskriminalamt zu welchen Zwecken genutzt? (Bitte vollständige Nennung der genauen Produktbezeichnung, eine genaue Beschreibung der zweckmäßigen Bestimmung des Programms und eine Darlegung zum Entwickler des jeweiligen Programms)

Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.

Die Polizei des Landes NRW setzt zur Gewährleistung möglichst effizienter und effektiver Arbeitsprozesse in der Strafverfolgung zentral und dezentral eine Vielzahl unterschiedlicher Anwendungen ein. Insoweit nutzt die Polizei des Landes NRW unter Beachtung der technischen, rechtlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen jeweils die Software, die geeignet ist, dem gesetzlichen Auftrag zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bestmöglich nachzukommen. In diesem Kontext setzt die Polizei NRW auch im Spektrum der Bekämpfung der Kinderpornografie sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern auch Software zur Betrachtung, Bearbeitung und Organisation von Bild- und Videomaterial ein. Gleichermaßen nutzt sie Anwendungen zur Sicherung mobiler Endgeräte. Zur Bearbeitung von Massendaten wird zudem Software zu deren Aufbereitung und Visualisierung eingesetzt. Ferner setzt die Polizei des Landes NRW spezifische Anwendungen zur Überwachung der Telekommunikation sowie zu anderen Formen verdeckter operativer Überwachungen ein. Für elektronischen Schriftverkehr werden Anwendungen zur Erstellung von pdf-Dokumenten eingesetzt.

Zum Portfolio gehören auch Anwendungen zur Nutzung und Auswertung sozialer Medien.

Eine detaillierte Erhebung der jeweils zu den vorgenannten Zwecken von den 50 Polizeibehörden aktuell genutzten Anwendungen ist sind in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Zentral bereitgestellt werden den Polizeibehörden Anwenderprogramme in den folgenden Anwendungsgebieten.

  • Dokumentation
  • Sachbearbeitung
  • Ermittlungsunterstützung
  • Recherche

Dabei wird speziell folgende Software eingesetzt:

Produkt Anwendungsbereich
ViVA                               (Hersteller IFS) Verfahren zur integrierten Vorgangsbearbeitung und Auskunft
IGVP                              (Hersteller Polizei) Polizeiliche Vorgangsverwaltung und   -bearbeitung
Adobe Acrobat             (Hersteller Adobe Inc.) Anzeige, Erstellung und Bearbeitung von pdf-Dokumenten
Dragon Naturally Speaking Software zur Spracherkennung
KUNO                              (Hersteller Polizei) Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr
FINDUS/PIAV
(Hersteller Polizei)
Recherche im landesweiten Datenbestand und bundesweiten Fall-Datenbestand/
Kriminalpolizeilicher Meldedienst KPMD
DIGI-ED Net                 (Hersteller Polizei) Digitaler Erkennungsdienst

 

5. Welche Programme werden speziell vom Amt für Verfassungsschutz NRW zu welchen Zwecken genutzt? (Bitte vollständige Nennung der genauen Produktbezeichnung, eine genaue Beschreibung der zweckmäßigen Bestimmung des Programms und eine Darlegung zum Entwickler des jeweiligen Programms)

Die Verfassungsschutzbehörde NRW betreibt keine Strafverfolgung und setzt daher auch keine Software zu Strafverfolgungszwecken ein.

 

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