Kleine Anfrage 4724
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Einbruch im Tierheim Bochum – Was ist bisher bekannt?
Am Donnerstag, den 19. Oktober 2024 kam es im Tierheim Bochum zu einem Einbruch.1 Während die untergebrachten Tiere nicht zu Schaden kamen, gab es erheblichen Sachschaden. Zahlreiche Scheiben wurden eingeschlagen und Büros verwüstet. Insgesamt wurden drei Innentüren erheblich beschädigt, drei Fenster zerschlagen und zwei Futtercontainer auf dem Außengelände zerstört. Es wurden ca. 1.000 Euro gestohlen.
Auf Überwachungsvideos sind zwei Männer zu sehen. Diese ließen auch die Autoschlüssel zu den zwei Tierheimfahrzeugen mitgehen, die sie indes nicht stahlen.
Ein Mitglied des Vorstands schätzt den Schaden auf 50.000 Euro. Dramatisch ist auch der Umstand, dass es sich wohl um den bereits dritten Einbruch dieses Jahr handelt.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand in Bezug auf den geschilderten Einbruch im Tierheim Bochum am 19. Oktober 2024?
- Welche Erkenntnisse haben sich insbesondere aus den Videoaufnahmen ergeben?
- Inwiefern ist geplant ggf. vorhandenes geeignetes Bildmaterial, auf dem die Täter erkennbar sind, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
- Wie viele Einbrüche in Tierheime hat es seit 2022 in NRW gegeben?
- Tierheime finanzieren sich insbesondere auch über Spenden und sind auf ehrenamtliche Helfer angewiesen. Die finanziellen Mittel für umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen sind daher beschränkt. Inwiefern werden entsprechende Maßnahmen auch mit Mitteln des Landes finanziell unterstützt?
Enxhi Seli-Zacharias
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4724 mit Schreiben vom 5. Dezember 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand in Bezug auf den geschilderten Einbruch im Tierheim Bochum am 19. Oktober 2024?
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat mir unter dem 08.11.2024 unter anderem berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Bochum wegen des in der Kleinen Anfrage geschilderten Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls im besonders schweren Fall führe. Zwei unbekannte Täter hätten sich u. a. durch gewaltsames Öffnen eines Tores Zutritt zu dem Gelände des Tierheims und dem dort befindlichen Gebäudekomplex verschafft, in dem sie mehrere Türen aufgebrochen und die Räumlichkeiten durchsucht hätten. Die genaue Höhe des Schadens stehe noch nicht fest; Tiere seien nicht in Mitleidenschaft gezogen worden.
- Welche Erkenntnisse haben sich insbesondere aus den Videoaufnahmen ergeben?
Nach dem in der Antwort auf die Frage 1 bezeichneten Bericht zeigen die Videoaufzeichnungen zwei weitestgehend vermummte Personen.
- Inwiefern ist geplant ggf. vorhandenes geeignetes Bildmaterial, auf dem die Täter erkennbar sind, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
Dem genannten Bericht zufolge wird derzeit geprüft, ob sich das Bildmaterial für eine Öffentlichkeitsfahndung eignet.
- Wie viele Einbrüche in Tierheime hat es seit 2022 in NRW gegeben?
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt.
Eine Auswertung von Tatörtlichkeiten ist in der Polizeilichen Kriminalstatistik generell seit dem Berichtsjahr 2018 möglich. Die Tatörtlichkeit „Tierheim“ ist als Abfrageparameter allerdings nicht enthalten.
Eine Beantwortung der Frage 4 ist daher auf Grundlage der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik NRW nicht möglich.
- Tierheime finanzieren sich insbesondere auch über Spenden und sind auf ehrenamtliche Helfer angewiesen. Die finanziellen Mittel für umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen sind daher beschränkt. Inwiefern werden entsprechende Maßnahmen auch mit Mitteln des Landes finanziell unterstützt?
Die Landesregierung unterstützt Tierheime finanziell mithilfe eines Förderprogrammes, welches auf der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen von Tierheimen“ basiert. Ziel der Landesförderung für Tierheime ist in erster Linie die Verbesserung der Haltungsbedingungen der im Tierheim untergebrachten Tiere, um eine dem heutigen Stand angemessene Unterbringung und Versorgung zu erreichen. Gefördert werden Neu-, Erweiterungs-, Um- und Ausbauten sowie Maßnahmen der Verbesserung der hygienischen und energetischen Einrichtungen. Dabei werden in der Bauplanung nach heutigem Stand auch sicherheitsrelevante Einbauten mitberücksichtigt. Eine gesonderte Förderung spezieller Sicherheitsvorkehrungen gegen Einbruch von außen ist nicht vorgesehen.