Einbrüche in Rathäuser und Einwohnermeldeämter

Kleine Anfrage
vom 21.01.2018

Kleine Anfrage 733
des Abgeordneten Thomas Röckemann AfD

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Anlage 1 als PDF laden

Seit geraumer Zeit steigt die Zahl der Pressemeldungen, in denen über Einbrüche in Rathäu­ser und Einwohnermeldeämter berichtet wird, so beispielsweise in Steinhagen1 und Schwerte2. Häufiges Ziel dieser Einbrüche sind Amtsstempel, Passpapiere oder ähnliche Un­terlagen.

Ziel der Beschaffung solcher Unterlagen ist meist die Identitätsverschleierung oder die Tar­nung für sonstige kriminelle Aktivitäten oder sogar Terrorismus.

Auch die Tatsache, dass Verwaltungseinrichtungen, wie Rathäuser, Ämter und Behörden of­fenbar leichte Ziele sind, ist ein nicht hinnehmbarer Zustand. Die staatliche Autorität muss auch in ihren Einrichtungen gewährleistet werden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Zu wie vielen Einbrüchen in Verwaltungseinrichtungen ist es von 2008 bis dato gekom­men? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)
  2. In wie vielen dieser Fälle wurden Pässe, Unterlagen oder Stempel oder sonstige Materialien entwendet, die in Zusammenhang mit der Identifikation stehen? (Bitte nach Jahr und Fällen aufschlüsseln)
  3. In wie vielen dieser Fälle konnten die Täter ermittelt werden?
  4. Wie wurden die gestohlenen Unterlagen zurück erlangt?
  5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Verwaltungseinrichtungen zukünftig besser zu sichern?

1 https://www.focus.de/regional/nordrhein-westfalen/polizei-guetersloh-einbruch-in-steinhagener-rat-haus_id_8315103.html

2 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65856/3839428

Thomas Röckemann

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 733 im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt:

Vorbemerkung der Landesregierung:

Als Datenbasis für die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 der Kleinen An­frage dient die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der PKS erfolgt nach bundeseinheitlichen, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien. Darüber hinaus haben die Länder die Möglichkeit, detailliertere Fall-, Tatverdächtigen- und Opferinformationen zu erfassen. In Nordrhein-Westfalen wird der Diebstahl hinsichtlich spezieller Tatörtlichkeiten erfasst. Die PKS bildet hier auch die spezielle Tatörtlichkeit Diensträume ab. Gemäß Richtlinie sind Diensträume Räume, die einen amtlichen/öffentlichen Charakter haben (z. B. Polizei, Zoll, Stadt- (Kreis-) Verwaltung, Arbeitsamt o. ä.).

Frage 1: Zu wie vielen Einbrüchen in Verwaltungseinrichtungen ist es von 2008 bis dato gekommen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)

Die Anzahl der Fälle, der Versuche und der aufgeklärten Fälle des schweren Diebstahls in/aus Diensträumen für die Jahre 2008 bis einschließlich 2017 sind in Anlage 1 abgebildet.

Frage 2: In wie vielen dieser Fälle wurden Pässe, Unterlagen oder Stempel oder sonstige Materialien entwendet, die in Zusammenhang mit der Identifikation stehen? (Bitte nach Jahr und Fällen aufschlüsseln)

Eine Detaillierung des Stehlgutes in Pässe, Unterlagen oder Stempel ist in der PKS nicht vorgesehen. Deshalb sind hierzu keine Aussagen möglich.

Frage 3: In wie vielen dieser Fälle konnten die Täter ermittelt werden?

In der Anlage 1, Spalte „aufgeklärte Fälle“, ist dargestellt, in wie vielen Fällen des schweren Diebstahls aus Diensträumen ein oder mehrere Tatverdächtige ermittelt werden konnten.

Frage 4: Wie wurden die gestohlenen Unterlagen zurück erlangt?

Da weder Gegenstände noch deren Rückerlangung statistisch in der PKS erfasst werden, ist eine Auskunft hierzu nicht möglich.

Frage 5: Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Verwaltungseinrichtungen zukünftig besser zu sichern?

Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG garantiert den Gemeinden die Zuweisung von Selbstverwaltungsaufgaben und das Recht zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung dieser Aufgaben. Zu den sogenannten Gemeindehoheiten zählen insbesondere die Organisationshoheit und die Personalhoheit. Die Gemeinde hat u. a. das Recht zur eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte, Regelung der verwaltungsinternen Geschäftsgänge sowie die Befugnis zur Auswahl und Einstellung von Bediensteten der Gemeinde. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung umfasst damit auch das Recht, eigenverantwortlich zu entscheiden, welche organisatorischen, sächlichen und personellen Maßnahmen ergriffen werden, um Verwaltungseinrichtungen zu sichern.

Die Polizei berät neutral und kostenfrei Verwaltungseinrichtungen insbesondere zum Einbruchschutz. Die sicherheitstechnische Fachberatung berücksichtigt die spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten des Objekts und umfasst Empfehlungen zu baulich-mechanischen Sicherungsmaßnahmen, für Gefahrenmelde-, Videoüberwachungs- und Zutrittskontrollanlagen sowie die Zustandsüberwachung von Türen und Fenstern. Erfordert es die Situation des jeweiligen Objekts, wird eine sicherheitstechnische Beratung vor Ort durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Reul