„Elektromobilität und ihre Folgen – was macht eigentlich der Tesla im Fahrzeugbestand der Landesregierung?“

Kleine Anfrage
vom 12.10.2020

Kleine Anfrage 4553des Abgeordneten Christian Loose vom 12.10.2020

 

„Elektromobilität und ihre Folgen – was macht eigentlich der Tesla im Fahrzeugbestand der Landesregierung?“

Im Jahre 2016 erwarb die rot-grüne Landesregierung auf besonderen Wunsch des seinerzeitigen Umweltministers Johannes Remmel ein Kraftfahrzeug der Marke Tesla, Model S 90D.1

Bereits nach kurzer Zeit verlor der Minister allerdings den Gefallen an dem rund 110.000 Euro teuren Gefährt. Der Dienstwagen wurde nie wirklich genutzt; die Presse berichtete von einem internen Memo des Flottenmanagements, nach welchem der Wagen nicht zu gebrauchen war. Entgegen den Herstellerangaben lag die reale Reichweite nicht bei 500, sondern nur bei etwa 300 Kilometern.2 Das ist besonders deshalb bemerkenswert, weil eine Sprecherin des Umweltministeriums die Anschaffung seinerzeit mit der Behauptung rechtfertigte, die Tesla-Modelle seien mit ihren 550 Kilometern Reichweite die einzigen gewesen, mit denen der mögliche Nutzen auf den längeren Strecken im Flächenland NRW getestet werden könne.3

Die Frage, wieso ein solcher Test nicht vor der Anschaffung an Hand eines Mietwagens durchgeführt werden konnte, wurde allerdings nicht beantwortet. Die Presse formulierte ebenso zutreffen wie lapidar: „Zwei Dinge sind an diesem Beispiel lehrreich. Da ist zum einen der bedenkenlose Umgang mit Steuergeldern. Offenbar wurde der Wagen blind gekauft. Sowohl die ungenügende Praxis-Reichweite, wie auch die unbequeme Rückbank hätte man an einem Probe- oder Miet-Wochenende entdecken können. Zudem sind die Grünen eine Partei, die der Bevölkerung gern weitreichende Einschränkungen wegen des Klimaschutzes zumuten will. Der eigene Minister findet jedoch den luxuriösesten Elektrowagen der Welt unzumutbar.“4

Nachdem der Tesla dann auch in der Organisation der aktuellen Landesregierung offenbar wenig oder gar nicht zum Einsatz kam, hingegen täglich die Nutzer der Tiefgarage des Landtags von seinem Parkplatz aus als stahlgewordenes Mahnmal fehlgeleiteter Mobilitätsvorstellungen grüßte, drängen sich verschiedene Fragen auf.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. In welchem Umfang wurde der Tesla in den Jahren 2018, 2019 und 2020 hinsichtlich gefahrener Kilometer genutzt?
  2. Für welche Zwecke wurde der Wagen in diesen Zeiträumen eingesetzt?
  3. Inwieweit rechtfertigten Umfang und Einsatzzwecke des Wagens ein Fahrzeug dieser Bauart?
  4. Soweit es noch nicht erfolgt ist, warum verkauft die Landesregierung den Wagen nicht?
  5. Warum nutzt die den sogenannten Klimaschutz immerfort propagierende Landesregierung nicht durchgängig batterieelektrische Fahrzeuge?

Christian Loose

 

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1 Vgl. https://www.autobild.de/artikel/tesla-model-s-fuer-nrw-umweltminister-11173235.html, abgerufen am 09.10.2020.

2 Vgl. https://www.stern.de/auto/news/wieso-ein-tesla-s90-d-fuer-einen-gruenen-minister-nicht-gut-genug-war-7593540.html, abgerufen am 09.10.2020.

3 Vgl. https://www.autobild.de/artikel/tesla-model-s-fuer-nrw-umweltminister-11173235.html, abgerufen am 09.10.2020.

4 https://www.stern.de/auto/news/wieso-ein-tesla-s90-d-fuer-einen-gruenen-minister-nicht-gut-genug-war-7593540.html, abgerufen am 09.10.2020.


Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. In welchem Umfang wurde der Tesla in den Jahren 2018, 2019 und 2020 hinsichtlich gefahrener Kilometer genutzt?

Im angefragten Zeitraum wurden folgende Strecken mit dem Fahrzeug zurückgelegt:

Jahr                                    Fahrleistung

2018                                       28.350 km

2019                                       30.058 km

2020                                       bisher 5.247 km

Im Hinblick auf die bisherige Fahrleistung im Jahr 2020 ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Beschränkungen Dienstreisen seit März 2020 weitestgehend eingestellt wurden.

  1. Für welche Zwecke wurde der Wagen in diesen Zeiträumen eingesetzt?

Das Fahrzeug wird seit August 2017 für Dienstreisen des Präsidenten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) genutzt.

  1. Inwieweit rechtfertigen Umfang und Einsatzzweck ein Fahrzeug dieser Bauart?

Bei der Anschaffung des Fahrzeugs handelt es sich um eine Entscheidung der Vorgängerregierung. Der Tesla ist – mit den bekannten Nutzungseinschränkungen – grundsätzlich als Dienstwagen des Präsidenten des LANUV verwendbar und wird mit einer Fahrleistung von ca. 30.000 km pro Jahr (ohne Sondereffekte durch die Corona-Pandemie) angemessen beansprucht.

  1. Soweit es noch nicht erfolgt ist, wieso verkauft die Landesregierung den Wagen nicht?

Der Wagen wird weiterhin als Dienstwagen des Präsidenten des LANUV genutzt. Das LANUV beabsichtigt aus diesem Grund – und aufgrund des zu erwartenden wirtschaftlichen Verlustes bei einem Verkauf – derzeit keine Veräußerung des Fahrzeugs.

  1. Warum nutzt die den sogenannten Klimaschutz immerfort propagierende Landesregierung nicht durchgängig batterieelektrische Fahrzeuge?

Der Klimaschutz ist eine der zentralen Zielsetzungen der Landesregierung. Dabei unterstützt die Landesregierung technologieoffen Ansätze zur Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen. Sie ist dabei bestrebt, den Anteil von Elektrofahrzeugen in der landeseigenen Fahrzeugflotte zu steigern. Einer sofortigen und vollständigen Umstellung auf Elektrofahrzeuge stehen bereits die bestehenden Restnutzungszeiten des vorhandenen Fuhrparks entgegen. Im Übrigen sind in konkreten Beschaffungsfällen u. a. Nutzungseinschränkungen bei bestimmten Einsatzarten, das teilweise fehlende Angebot bei Sonderfahrzeugen sowie der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.

 

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Beteiligte:
Christian Loose