Entwicklung der Asylkosten – Wie viele Millionen darf der Steuerzahler für die unkontrollierte Massenmigration in NRW aufbringen?

Kleine Anfrage
vom 10.09.2024

Kleine Anfrage 4394

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Entwicklung der Asylkosten Wie viele Millionen darf der Steuerzahler für die unkontrollierte Massenmigration in NRW aufbringen?

Manche Rentner, die lange in die Sozialsysteme eingezahlt haben, sind darauf angewiesen, Pfandflaschen zu sammeln. Der Zusatzbeitrag der Krankenversicherungen steigt dieses Jahr bereits zum zweiten Mal. Die Mietkosten gehen durch die Decke, weil die Wohnungsnot immer größer wird. Obwohl Bund und Land mit enormen Schulden zu kämpfen haben, scheint es für manche Geld im Überfluss zu geben: Migranten.

Aus der Antwort der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf eine Anfrage der AfD-Fraktion geht hervor, dass dort im vergangenen Jahr mehr als 240 Millionen Euro für die Aufnahme und Versorgung von Asylsuchenden gezahlt wurden. 2021 lag dieser Betrag noch bei etwa 81 Millionen Euro. Bei diesen Summen geht es im Konkreten um die Erstattung der Asylkosten für die Landkreise und kreisfreien Städte.1

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die jährlichen migrationsbezogenen Gesamtkosten für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge seit 2023 bis heute?
  2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die Gesamtkosten für die Versorgung/Unterbringung aller Asylbewerber und anerkannter Flüchtlinge inklusive sämtlicher „Nebenkosten“ (wie z. B. Deutschkurse etc.) jeweils seit 2023 bis heute?
  3. Wie viele minderjährige unbegleitete Ausländer gab es nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2019 bis heute?
  4. Wie hoch waren die jährlichen migrationsbezogenen Gesamtkosten für diese Gruppe?
  5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die Gesamtkosten der Gesundheitsversorgung für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge pro Person seit 2023 bis heute? (Bitte jeweils nach Asylbewerber und anerkannten Flüchtlingen auflisten.)

Markus Wagner
Exhi Seli-Zacharias

 

MMD18-10596

 

1 Vgl. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/in-diesem-bundesland-haben-sich-die-asylkosten-verdreifacht/.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4394 mit Schreiben vom 22. Oktober 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

  1. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die jährlichen migrationsbe-zogenen Gesamtkosten für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge seit 2023 bis heute?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 3502, Lt-Drs. 18/9012 verwiesen.

  1. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die Gesamtkosten für die Versorgung/Unterbringung aller Asylbewerber und anerkannter Flüchtlinge inklu­sive sämtlicher „Nebenkosten“ (wie z. B. Deutschkurse etc.) jeweils seit 2023 bis heute?

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 3502, Lt-Drs. 18/9012 verwiesen. Für das Jahr 2024 liegt noch kein Kassenschluss vor, sodass die Gesamthöhe der Ausgaben noch nicht feststeht.

  1. Wie viele minderjährige unbegleitete Ausländer gab es nach Kenntnis der Landes­regierung in den Jahren 2019 bis heute?

Die Angabe zu den Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern im Jahr 2019 kann der Antwort der Kleinen Anfrage 3502 (Drucksache 18/9012) entnommen werden.

Die Anzahl der Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Aus­ländern in den Jahren 2020 bis 2022 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Zahlen entstammen der Statistik für Kinder- und Jugendhilfe zu vorläufigen Schutzmaß­nahmen von IT.NRW. Die Angaben enthalten sowohl vorläufige Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII als auch reguläre Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII, sodass es zu Doppelerfas­sungen kommt. Gezählt werden in diesem Zusammenhang die jeweils abgeschlossenen Maß­nahmen innerhalb des Berichtsjahres.

Die Zahlen für das Berichtsjahr 2023 (und in Folge auch 2024) sind noch nicht veröffentlicht und können daher noch nicht geliefert werden. Zu den Zahlen ist anzumerken, dass die Jahre 2020-2021 geprägt waren von Reisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie. Das Jahr 2022 war zudem von erhöhten Fluchtbewegungen – insbesondere aufgrund des Angriffs­krieges Russlands auf die Ukraine – geprägt.

Jahr Anzahl der ION von umA
2020 1.796
2021 2.490
2022 6.529

Quelle: IT.NRW

  1. Wie hoch waren die jährlichen migrationsbezogenen Gesamtkosten für diese Gruppe?

Die Gesamtsumme der Aufwendungserstattung nach § 89d SGB VIII für das Jahr 2019 kann der Antwort auf die Kleine Anfrage 3502 (Drucksache 18/9012) entnommen werden.

Die einzelne Aufwendungserstattung je Jugendamtsbezirk nach § 89d SGB VIII für die Jahre 2020 und 2021 kann der Antwort auf die Kleine Anfrage 297 (Drucksache 18/869) entnommen werden. Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme im Jahr 2020 in Höhe von 322.389.563,98 Euro und im Jahr 2021 in Höhe von 234.758.736,48 Euro.

Die Gesamtsumme der Aufwendungserstattung nach § 89d SGB VIII für die Jahre 2022 und 2023 kann der Antwort auf die Kleine Anfrage 3009 (Drucksache 18/7594) entnommen wer­den.

Die Gesamtsumme der Aufwandserstattungen nach § 89d SGB VIII für das Jahr 2024 beträgt laut Haushaltsrechnung zum Ende des 3. Quartals 218.504.875,44 Euro.

Diese Zahlen enthalten sowohl die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung als auch für pädagogische Maßnahmen. Die notwendigen Aufwendungen werden den Kom­munen vom Land vollständig erstattet. Da die Jugendämter ihre Kosten bis zu vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Jugendhilfekosten entstanden sind, fristwahrend zur Erstattung vorlegen können, sind die ausgezahlten Aufwendungserstattungen im jeweiligen Haushalts­jahr nicht den entsprechenden jährlichen Kosten zuzuordnen.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  1. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die Gesamtkosten der Ge­sundheitsversorgung für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge pro Person seit 2023 bis heute? (Bitte jeweils nach Asylbewerber und anerkannten Flüchtlin­gen auflisten.)

Die den örtlichen Trägern für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt an Be­rechtigte nach § 4 AsylbLG in Nordrhein-Westfalen entstandenen Ausgaben ergeben sich aus der Asylbewerberleistungsstatistik des statistischen Landesamtes. Für das Jahr 2023 beliefen sich die Kosten auf 118.074.000 Euro. Daten für das Jahr 2024 lagen zum Zeitpunkt der Be­antwortung der kleinen Anfrage noch nicht vor.

Die den örtlichen Trägern für § 2 AsylbLG i.V.m. Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XI entstandenen Ausgaben ergeben sich aus der Asylbewerberleistungsstatistik des statisti­schen Landesamtes und belaufen sich für das Jahr 2023 auf 71.064.000 Euro. Die Daten für das Jahr 2024 lagen zum Zeitpunkt der Beantwortung der kleinen Anfrage noch nicht vor.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 3502, Lt-Drs.18/9012 verwie­sen.

 

MMD18-11138