Erfassung antisemitischer Straftaten in NRW seit dem islamistischen Terrorangriff der Hamas auf Israel – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 02.01.2024

Kleine Anfrage 3124

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Erfassung antisemitischer Straftaten in NRW seit dem islamistischen Terrorangriff der Hamas auf Israel Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 5. Dezember 2023, auf unsere Kleine Anfrage vom 26. Oktober 2023, Drucksache 18/6602, wurde auf unsere Frage 2

„Wie viele antisemitische Straftaten wurden seit dem 07.10.2023 insgesamt und speziell bei den 19 anti-israel Veranstaltungen von der Polizei festgestellt? (Bitte differenziert für alle 19 Veranstaltungen listen)“1

wie folgt geantwortet:

„Mit Stand vom 14.11.2023, 08.00 Uhr, wurden seit Beginn des Angriffs der Hamas auf Israel 521 Strafanzeigen in Nordrhein-Westfalen in diesem Kontext gefertigt. Die Anzahl der antisemitischen Straftaten im Rahmen des in der Antwort auf die Frage 1 dargestellten Demonstrationsgeschehens ist indes aktuell nicht auswertbar. Über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) können Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationsgeschehen grundsätzlich retrospektiv erhoben werden. Eine gesonderte Auswertung von antisemitischen Straftaten kann jedoch erst nach Abschluss der Ermittlungen und Eingabe der finalen Erkenntnisse in den KPMD-PMK erfolgen. Dies ist noch nicht abschließend erfolgt, so dass bislang noch keine validen Daten vorliegen.

Eine gesonderte zentrale Erfassung von Straftaten, die aus einem Versammlungsgeschehen heraus begangen werden, erfolgt nicht.2

Auf Frage 3

„Wie viele dieser antisemitischen Straftaten wurden zur Anzeige gebracht, insbesondere Straftaten gem. § 130 StGB (Volksverhetzung) und § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen)? (Bitte differenziert nach Straftatbestand, Anzahl, Nationalität der Tatverdächtigen, Phänomenbereich gem. PMK und einzeln für die 19 aufgeführten Veranstaltungen listen)“3 antwortete die Landesregierung:

„Durch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in allen in der Antwort zu Frage 2 dargestellten Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.“4

Auf Frage 4

„Wie viele Meldungen über antisemitische Vorfälle wurden seit dem 07.10.2023 gegenüber der Meldestelle Antisemitismus angezeigt? (Bitte differenziert nach Anzahl und Art der Meldungen listen)“5

erhielten wir folgende Antwort:

„Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen (RIAS NRVV) registrierte bereits unmittelbar nach dem Angriff der Hamas an der israelischen Zivilbevölkerung einen sprunghaften Anstieg antisemitischer Vorfälle im gesamten Bundesland. Diese Entwicklung setzte sich auch in der zweiten Oktoberhälfte fort.

Vollständige quantitative Angaben zu den seit dem 16.10.2023 bei RIAS NRW eingegangenen und dokumentierten Vorfällen liegen bei zahlreichen Meldungen erst nach dem von der Meldestelle stets durchzuführenden Verifizierungsprozess vor. Eine abschlieflende Auswertung in Bezug auf antisemitische Vorfälle steht insofern noch aus.“6

Wir fragen daher erneut die Landesregierung:

  1. Welchen Alterskohorten (0–13, 14–17, 18–20 und ab 21) gehören die für die antisemitischen Straftaten verantwortlichen Tatverdächtigen an? (Bitte entsprechend der Klammer aufschlüsseln.)
  2. Welches Geschlecht haben die in Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen jeweils?
  3. Welche Nationalität haben die in Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen jeweils?
  4. Welche Mehrfachstaatsangehörigkeit haben die in Frage 1 abgefragten deutschen Tatverdächtigen?
  5. In welcher Form liegt eine abschließende Auswertung in Bezug auf antisemitische Vorfälle mittlerweile vor, die seit dem 16.10.2023 gegenüber der Meldestelle Antisemitismus angezeigt wurden? (Bitte differenziert nach Anzahl und Art der Meldungen listen.)

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-7563

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 05.12.2023, S. 2.

2 Ebenda, S. 2 – 3.

3 Ebenda, S. 3.

4 Ebenda.

5 Ebenda, S. 4.

6 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3124 mit Schreiben vom 30. Januar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheit­lich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“.

Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie

  • den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Ent­scheidungen richten.
  • sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerk­male, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsor­gane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben.
  • durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswär­tige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
  • gegen eine Person wegen der ihr zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Hal­tung, Einstellung und/oder ihres Engagements gerichtet sind bzw. aufgrund von Vorur­teilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religi­onszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Ori­entierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. Diese Straftaten können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Ob-jekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten.

Darüber hinaus werden Tatbestände gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102, 104, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 130, 192a, 234a oder 241a Strafgesetzbuch (StGB) sowie Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch erfasst, da es sich bei ihnen um Staatsschutzde-likte handelt, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.

Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.

Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).

Der Fallzahlenabgleich mit dem Bundeskriminalamt für die Jahre 2023 und 2024 sind noch nicht abgeschlossen. Die in diesem Bericht angegebenen Fallzahlen mit Stand 09.01.2024 sind insofern als vorläufig zu betrachten.

  1. Welchen Alterskohorten (0–13, 14–17, 18–20 und ab 21) gehören die für die anti­semitischen Straftaten verantwortlichen Tatverdächtigen an? (Bitte entsprechend der Klammer aufschlüsseln.)

Bei der Polizei Nordrhein-Westfalen wurden seit dem 07.10.2023 insgesamt 260 antisemiti­sche Straftaten statistisch erfasst. In 88 Fällen konnten insgesamt 96 Tatverdächtige ermittelt werden.

Die entsprechenden Altersgruppen bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Altersklassen 0 – 13 14 – 17 18 – 20 ab 21
Anzahl 1 7 7 81
Gesamt 96

 

  1. Welches Geschlecht haben die in Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen je­weils?

Bei 70 Personen handelt es ich um männliche, bei den Übrigen 26 Personen um weibliche Tatverdächtige. Weitere Informationen bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

  1. Welche Nationalität haben die in Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen je­weils?

Die Zuordnung der Staatsangehörigkeiten zu den Tatverdächtigen bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

  1. Welche Mehrfachstaatsangehörigkeit haben die in Frage 1 abgefragten deutschen Tatverdächtigen?

Bei insgesamt 16 Personen liegt eine Doppelstaatsbürgerschaft vor. Weitere Informationen bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

  1. In welcher Form liegt eine abschließende Auswertung in Bezug auf antisemitische Vorfälle mittlerweile vor, die seit dem 16.10.2023 gegenüber der Meldestelle Anti­semitismus angezeigt wurden? (Bitte differenziert nach Anzahl und Art der Mel­dungen listen.)

Im Rahmen einer Sonderauswertung für den Zeitraum vom 07.10.2023 bis zum 04.12.2023 wurden bislang insgesamt 320 antisemitische Vorfälle von der Recherche- und Informations­stelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen erfasst. Die jeweilige Art des Vorfalls kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Art des Vorfalls Anzahl
Extreme Gewalt 2
Angriff 7
Bedrohung 10
Gezielte Sachbeschädigung 37
Massenzuschrift 2
Verletzendes Verhalten 262 (davon 55 Versammlungen und 3 Diskriminierungen)
Gesamt 320

 

Die jeweilige Definition der einzelnen Vorfallskategorien kann dem RIAS NRW Jahresbericht für das 2022 entnommen werden. In der für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war eine, über die Sonderauswertung hinausgehende, Auswertung, vor dem Hintergrund noch nicht abgeschlossener Verifizierungsverfahren, nicht möglich.

 

MMD18-7936