Erfassung antisemitischer Straftaten in NRW seit dem islamistischen Terrorangriff der Hamas auf Israel – zweite Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 02.01.2024

Kleine Anfrage 3125

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Erfassung antisemitischer Straftaten in NRW seit dem islamistischen Terrorangriff der Hamas auf Israel zweite Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 5. Dezember 2023 auf unsere Kleine Anfrage vom 26. Oktober 2023, Drucksache 18/6602, wurde auf unsere Frage 5

„Bei wie vielen dieser gegenüber der Meldestelle Antisemitismus vorgebrachten Vorfälle handelte es sich um Straftaten? (Bitte in diesem Zusammenhang auch angeben, in wie vielen Fällen die meldenden Personen an die Polizei verwiesen wurden)“1

wie folgt geantwortet:

„Antisemitische Vorfälle und Geschehnisse werden von RIAS NRW nicht mit Blick auf ihren möglicherweise vorliegenden strafrechtlichen Gehalt analysiert. Die Strafverfolgungsbehörden leiten dann ggfs. ein ErmittIungsverfahren ein und bewerten die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit. RIAS NRW kann Betroffene bzw. die meldende Person jedoch allgemein auf die Möglichkeit einer Strafanzeige und eine mögliche Strafbarkeit hinweisen. Ein solcher Hinweis erfolgt regelmäßig, sobald Anzeichen einer möglichen Straftat im Kontext der Meldung eines antisemitischen Vorfalls festgestellt werden.”2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welchen Alterskohorten (0 – 13, 14 – 17, 18 – 20 und ab 21) gehören die für die antisemitischen Straftaten verantwortlichen Tatverdächtigen an? (Bitte entsprechend der Klammer aufschlüsseln.)
  2. Welches Geschlecht haben die in Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen jeweils?
  3. Welche Nationalität haben die in Frage 1 abgefragten Tatverdächtigen jeweils?
  4. Welche Mehrfachstaatsangehörigkeit haben die in Frage 1 abgefragten deutschen Tatverdächtigen?

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-7564

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 05.12.2023, S. 5.

2 Ebenda.