Erfolg des Programms „Zuwanderung aus Südosteuropa“ in den 21 Förderkommunen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 896
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 14.12.2022

Erfolg des Programms „Zuwanderung aus Südosteuropa“ in den 21 Förderkommunen

Im Jahre 2022 wurden folgende 21 Kommunen über die Kommunalen Integrationszentren im Programm „Zuwanderung aus Südosteuropa“ gefördert:

Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen, Essen, Hagen, Mönchengladbach, Krefeld, Hamm, Herne, Bergheim, Wesseling (Rhein-Erft-Kreis), Gladbeck, Oer-Erkenschwick (Kreis Recklinghausen), Velbert (Kreis Mettmann), Düren (Kreis Düren), Ahlen (Kreis Warendorf), Augustdorf, Horn Bad Meinberg (Kreis Lippe), Gevelsberg (Ennepe-Ruhr-Kreis), Werdohl (Märkischer Kreis) und Kreuztal (Kreis Siegen-Wittgenstein).

Auch im Haushaltsjahr 2023 soll das Programm mit Mitteln im Umfang von 5.500.000 Euro gefördert werden.1 Die kreisfreien Städte erhalten dabei eine Zuwendung in Höhe von bis zu 350.000 Euro pro Jahr, Kreise mit einer kreisangehörigen Kommune erhalten bis zu 120.000 Euro pro Jahr, Kreise mit zwei Kommunen erhalten bis zu 250.000 Euro pro Jahr, Kreise mit drei oder mehr Kommunen erhalten bis zu 350.000 Euro pro Jahr. Nach dem Erfolg des Programms gefragt, führt die Landesregierung lediglich aus, dass „die Sachstandsberichte der Förderkommunen und Vor-Ort-Besuche seitens der Landesregierung an den geförderten Standorten belegen, dass erhebliche Verbesserungen in der Wahrnehmung der Teilhabechancen der Zielgruppe erzielt werden konnten.“2

Diese Bewertung bietet in dieser Form keinen erkennbaren Erkenntnisgewinn. Von Bedeutung wären vielmehr die quantitativen Indikatoren „Arbeitslosigkeit“, „Anteil der Personen im SGB-Bezug“, oder auch der quantitative „Umfang der ausgezahlten Sozialleistungen“.

Eine kommunale Anfrage aus Duisburg3 lieferte hierbei dramatische Zahlen. Danach nahmen von insgesamt 23.881 Bulgaren und Rumänen, die im Jahre 2021 in Duisburg gemeldet waren, 7.925 Personen (also 33 %), Leistungen nach dem SGB II in Anspruch.

In Zahlen beliefen sich die Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften rumänischer und bulgarischer Staatsbürger alleine in Duisburg zu diesem Zeitpunkt auf 39.330.524 Euro. Im Jahre 2017 waren es noch 25.351.564 Euro. Daraus ergibt sich eine Steigerung von 55 % in nur vier Jahren. Das wirft die Frage auf, ob dem Grundsatz einer Arbeitnehmerfreizügigkeit in diesem Zusammenhang noch Genüge getan wird.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele bulgarische und rumänische Staatsbürger lebten in den Jahren 2017 bis 2022 jeweils in den oben genannten 21 Kommunen?
  2. Wie viele der in den 21 Kommunen lebenden Bulgaren und Rumänen waren in den Jahren 2017 bis 2022 jeweils im SGB-II-Bereich gemeldet?
  3. Auf welche Gesamtsummen beliefen sich in diesem Zusammenhang jeweils die im SGB-II-Bereich an Rumänen und Bulgaren ausgezahlten Sozialleistungen (Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften) in den genannten 21 Kommunen in den Jahren 2017 bis 2022?
  4. Wie hat sich die Anzahl der arbeitslosen bzw. arbeitssuchenden Bulgaren und Rumänen in den genannten 21 Kommunen in den Jahren 2017 bis 2022 entwickelt?
  5. Wie hat sich die Erwerbstätigenquote der in den genannten 21 Kommunen lebenden Bulgaren und Rumänen in den Jahren 2017 bis 2022 entwickelt?

Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 Vgl. Einzelplan 07; Kapitel 07 080; Titel 633 68

2 Vgl. Lt.-Vorlage 18/522

3 Vgl. Drucksachen Nr. 22-0955


Vorbemerkung: Die in den Antworten genannten Tabellen sind der unten stehenden PDF zu entnehmen.

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 896 mit Schreiben vom 11. Januar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Förderprogramm Südosteuropa, auf das in der Anfrage Bezug genommen wird, zielt nicht gesondert auf die Beteiligung der Zuwanderungsgruppe am Arbeitsmarkt ab, son­dern auf deren gesellschaftliche Teilhabe. Die dritte Förderphase baut auf den Erkennt­nissen der bisherigen beiden auf und entwickelt die Ansätze daraus weiter. Ein zusätz­licher Fokus liegt in dieser Phase auf Maßnahmen zum Abbau von Antiziganismus bzw. Antiromaismus und der Ausbildung von Fachkräften aus der Community für die Soziale Arbeit mit der Zielgruppe.

  1. Wie viele bulgarische und rumänische Staatsbürger lebten in den Jahren 2017 bis 2022 jeweils in den oben genannten 21 Kommunen?

Die Frage kann mit den Daten der Bevölkerungsstatistik nicht vollumfänglich beantwortet werden. In der Ausländerstatistik (die auf einem Auszug aus dem Ausländerzentralre-gister basiert) sind Ergebnisse nur bis zur Kreisebene als kleinste regionale Einheit dar­stellbar. Es wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen.

  1. Wie viele der in den 21 Kommunen lebenden Bulgaren und Rumänen waren in den Jahren 2017 bis 2022 jeweils im SGB-II-Bereich gemeldet?

Zur Beantwortung der Frage werden Daten aus der amtlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit verwendet. Es wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen.

  1. Auf welche Gesamtsummen beliefen sich in diesem Zusammenhang jeweils die im SGB-II-Bereich an Rumänen und Bulgaren ausgezahlten Sozialleistungen (Zah­lungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften) in den genannten 21 Kommunen in den Jahren 2017 bis 2022?

Zur Beantwortung der Frage werden Daten aus der amtlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit verwendet. Es wird auf die nachstehenden Tabellen verwiesen.

  1. Wie hat sich die Anzahl der arbeitslosen bzw. arbeits-suchenden Bulgaren und Rumänen in den genannten 21 Kommunen in den Jahren 2017 bis 2022 entwi­ckelt?

Zur Beantwortung der Frage werden Daten aus der amtlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit verwendet. Es wird auf die nachstehenden Tabellen verwiesen.

  1. Wie hat sich die Erwerbstätigenquote der in den genannten 21 Kommunen leben­den Bulgaren und Rumänen in den Jahren 2017 bis 2022 entwickelt?

Erwerbstätigenquoten sind in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht verfügbar. Eine Berechnung von Beschäftigungsquoten für einzelne ausgewählte Staatsangehörigkeiten ist daher nicht möglich. Es können Anteile der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB) an allen Ausländern der jeweiligen Beschäftigungsart am Wohnort in Prozent ausgewiesen werden. Es wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen.

 

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