Erfolgsbilanz des Programms „Neustart im Team (NesT)“ in NRW

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 40
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 29.06.2022

 

Erfolgsbilanz des Programms „Neustart im Team (NesT)“ in NRW

Wie eine Kleine Anfrage vom 25. Mai 2021 ergab, fiel der Erfolg des Programms „Neustart im Team (NesT)“ seit dem Programmstart im Jahre 2019 sehr bescheiden aus. So gab es im Jahr 2019 drei, im Jahr 2020 drei und von Januar bis Mai 2021 bisher zwei Mentoren und Mentorinnen bzw. Mentorengruppen, die Kosten für Flüchtlinge im Rahmen des NesT-Programms übernommen haben. Zum damaligen Zeitpunkt waren 37 Flüchtlinge über das NesT-Programm nach NRW eingereist. Kein Mitglied der letzten Landesregierung nahm als Mentorin oder Mentor am NesT-Programm teil.1

Beim Programm NesT unterstützen Mentoren die Flüchtlinge dabei, in Deutschland eine neue Heimat zu finden. Potentielle Unterstützer müssen die Flüchtlinge in der Anfangszeit finanziell und ideell unterstützen. Insbesondere teilen sie sich als Gruppe über zwei Jahre die Kaltmiete, die vorab auf ein gesondertes Konto einzuzahlen ist. Außerdem unterstützen sie die Schutzbedürftigen neben der Wohnungssuche auch ein Jahr lang ideell auf ihrem Weg zur gesellschaftlichen Teilhabe. Sie sind Ansprechpersonen und helfen beispielsweise bei Behördengängen, bei der Suche nach einer Schule, einem Ausbildungsplatz oder einer Arbeitsstelle.2

Im Rahmen von NesT können Resettlementflüchtlinge unterstützt werden, die nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung und des Visumverfahrens eine Aufnahmezusage nach § 23 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz für zunächst drei Jahre erhalten. Danach kann dieser Aufenthaltstitel verlängert werden. Damit erhalten sie Leistungen gemäß SGB II, d.h. Hartz IV, und können am Integrationskurs teilnehmen.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie entwickelte sich die Anzahl der Mentoren bzw. Mentorengruppen, die Kosten für Flüchtlinge im Rahmen des NesT-Programms übernommen haben, in NRW – vom Beginn am 7. November 2019 bis heute?
  2. Wie viele Flüchtlinge nehmen derzeit in NRW am NesT-Programm teil?
  3. Aus welchen Herkunftsländern stammen diese Flüchtlinge?
  4. Wie viele Mitglieder der neuen Landesregierung NRW nehmen als Mentor am NesT-Programm teil und zeigen dadurch, dass sie bereit sind, mit gutem Beispiel voranzugehen?
  5. Wie hat sich im Zusammenhang mit dem NesT-Programm seit Mai 2021 der Austausch der Landesregierung insbesondere mit den Städten und Gemeinden entwickelt, die sich zum „sicheren Hafen“ erklärt haben?

Enxhi Seli-Zacharias

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Lt.-Drucksache 17/14345

2 Vgl. https://www.neustartimteam.de/wp-content/uploads/2019/08/nest_broschuere.pdf; https://www.neustartimteam.de//wp-content/uploads/2019/11/Leitfaden-fuer-MentorenInnen-1911.pdf

3 Vgl. https://www.neustartimteam.de/informationen-zum-aufnahmeprogramm-nest/


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 40 mit Schreiben vom 28. Juli 2022 im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie entwickelte sich die Anzahl der Mentoren bzw. der Mentorengruppen, die Kosten für Flüchtlinge im Rahmen des NesT-Programms übernommen haben, in NRW – vom Beginn am 7. November 2019 bis heute?

Im Rahmen des NesT-Programms haben im Jahr 2019 drei, im Jahr 2020 drei, im Jahr 2021 zehn und im Jahr 2022 bisher vier Mentorinnen und Mentoren bzw. Mentorengruppen die Kosten für Geflüchtete im Rahmen des NesT-Programms übernommen.

  1. Wie viele Flüchtlinge nehmen derzeit in NRW am NesT-Programm teil?

In Nordrhein-Westfalen nehmen am NesT-Programm derzeit 93 Geflüchtete teil.

3. Aus welchen Herkunftsländern stammen diese Flüchtlinge?

Die geflüchteten Personen stammen aus den Herkunftsländern Syrien, Somalia, Sudan und dem Kongo.

  1. Wie viele Mitglieder der neuen Landesregierung NRW nehmen als Mentor am NesT-Programm teil und zeigen dadurch, dass sie bereit sind, mit gutem Beispiel voranzugehen?

Kein Mitglied der Landesregierung nimmt bislang als Mentorin oder Mentor am NesT-Programm teil.

  1. Wie hat sich im Zusammenhang mit dem NesT-Programm seit Mai 2021 der Austausch der Landesregierung insbesondere mit den Städten und Gemeinden entwickelt, die sich zum „sicheren Hafen“ erklärt haben?

Das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg steht mit den Städten und Gemeinden, die sich zum „sicheren Hafen“ erklärt haben, in einem regelmäßigen Austausch. Nach § 16 Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) ist das Kompetenzzentrum für Integration auch die zuständige Behörde für die Verteilung und Zuweisung der über dieses Programm eingereisten geflüchteten Personen.

Der Austausch erfolgt u.a. über Tagungen zur Information der (Fach-) Öffentlichkeit über das NesT-Programm einschließlich des Schutzprogramms Resettlement. Am 12. Juni 2019 und am 24. Juni 2021 fanden entsprechende Veranstaltungen statt, an denen auch Kommunen teilgenommen haben, die sich an der Aktion „Sicherer Hafen“ beteiligen. Des Weiteren erfolgt der Austausch über das NesT-Programm mittels Printmedien und über den Internetauftritt des Kompetenzzentrums für Integration, über den Informationen zu diesem Aufnahmeprogramm abgerufen werden können.

 

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