Erhebliche Probleme mit den Sicherheitsdienstleistern im Asylzentrum-Berlin-Tegel – Wie ist die Situation in NRW?

Kleine Anfrage
vom 05.01.2024

Kleine Anfrage 3139

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Erhebliche Probleme mit den Sicherheitsdienstleistern im Asylzentrum-Berlin-Tegel Wie ist die Situation in NRW?

Im Rahmen einer Razzia wurden in einer Berliner Flüchtlingsunterkunft insgesamt 183 Beschäftigte verschiedener Sicherheitsunternehmen überprüft. 100 Polizeibeamte und 21 Zoll- und Ordnungsbeamte waren an der Aktion beteiligt. Insgesamt wurden 87 Verstöße gegen die Bewachungsverordnung festgestellt und entsprechende Verfahren eingeleitet.

55 Sicherheitsmänner mussten ihren Dienst sofort beenden, da ihnen Qualifikationen oder Zuverlässigkeitsprüfungen fehlten, die nötig sind, um in diesem Bereich zu arbeiten. Einem Bericht des Internetportals „Tichys Einblick“ zufolge wird vermutet, dass es sich hierbei um illegal Beschäftigte gehandelt habe.1

Der überproportional hohe Anteil von Unregelmäßigkeiten wirft die Frage auf, wie sich die Situation in den Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW darstellt.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. In welcher Form haben im Jahr 2023 in NRW in den Landesunterkünften Kontrollen der beauftragten Sicherheitsdienstleister stattgefunden?
  2. In welchen Abständen werden die einzelnen Unterbringungseinrichtungen auf etwaige Unregelmäßigkeiten bei den Sicherheitsdienstleistern überprüft?
  3. Wie viele Verstöße gegen die Bewachungsverordnung oder andere maßgebliche Vorschriften wurden in diesem Zusammenhang im Jahr 2023 festgestellt?
  4. In wie vielen Fällen fehlten den kontrollierten Mitarbeitern die für ihre Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen oder Zuverlässigkeitsprüfungen?
  5. Wie viele Fälle illegaler Beschäftigungsverhältnisse wurden im Rahmen der durchgeführten Kontrollen im Jahr 2023 festgestellt?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-7620

 

1 Vgl. https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/dubiose-wachfirmen-berliner-asylzentrum-tegel/


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3139 mit Schreiben vom 2. Februar 2024 namens der Landesregierung beant­wortet.

  1. In welcher Form haben im Jahr 2023 in NRW in den Landesunterkünften Kontrollen der beauftragten Sicherheitsdienstleister stattgefunden?

Zur Sicherstellung der Qualitätsstandards in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes Nord­rhein-Westfalen i.S.d. § 44 AsylG sowie zur Gewährleistung der Einhaltung der vertraglich ver­einbarten Sicherheits- und Betreuungsstandards im Bereich der in den Landeseinrichtungen vertraglich verpflichteten Dienstleister führen die Bezirksregierungen im Auftrag des Landes regelmäßig Qualitätskontrollen in den Landeseinrichtungen durch.

  1. In welchen Abständen werden die einzelnen Unterbringungseinrichtungen auf et­waige Unregelmäßigkeiten bei den Sicherheitsdienstleistern überprüft?

Die Bezirksregierungen überprüfen die Einrichtungen mindestens einmal pro Quartal unangemeldet. Darüber hinaus sind Kontrollen an Wochenenden, nachts und an Sonn- sowie Feiertagen mindestens zweimal im Jahr für jede Einrichtung von der Bezirksre­gierung durchzuführen. Die Kontrollintervalle werden intensiviert, wenn Auffälligkeiten, insbe­sondere in sensiblen Bereichen, festgestellt werden.

  1. Wie viele Verstöße gegen die Bewachungsverordnung oder andere maßgebliche Vorschriften wurden in diesem Zusammenhang im Jahr 2023 festgestellt?

Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.08.2023 wurden durch die Bezirksregierungen keine Ver­stöße gegen die Bewachungsverordnung oder andere maßgebliche Vorschriften in diesem Zu­sammenhang an die Landesregierung gemeldet. Eine Auswertung für den Zeitraum ab dem 01.09.2023 liegt aufgrund der Meldeintervalle noch nicht vor.

  1. In wie vielen Fällen fehlten den kontrollierten Mitarbeitern die für ihre Tätigkeit er­forderlichen Qualifikationen oder Zuverlässigkeitsprüfungen?

In keinem Fall fehlte dem kontrollierten Personal die für ihre Tätigkeit erforderlichen Qualifika­tionen oder Zuverlässigkeitsprüfungen.

  1. Wie viele Fälle illegaler Beschäftigungsverhältnisse wurden im Rahmen der durch­geführten Kontrollen im Jahr 2023 festgestellt?

Den Bezirksregierungen sind keine Fälle illegaler Beschäftigungsverhältnisse bekannt. Ent­sprechende Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung fallen gemäß dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in die Zustän­digkeit der Zollverwaltung.

 

MMD18-7971