Kleine Anfrage 2821
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Markus Wagner AfD
Erneut schwere Straftaten von ZUE-Bewohnern in Soest – Was unternimmt die Landesregierung zum Schutz der Bürger?
Bereits in der Vergangenheit fiel die Stadt Soest durch zahlreiche Straftaten im Zusammenhang mit der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) auf. Dabei geht es nicht nur um die ZUE Soest, sondern auch um die nahegelegenen ZUE am Möhnesee und in Wickede.
Ganz aktuell soll ein 42-jähriger türkischer Tatverdächtiger, der derzeit in der ZUE Soest wohnhaft ist, eine Rentnerin am eigenen Haus überfallen, zu Boden geworfen und sich sexuell an ihr vergangen haben.1
Einen weiteren Vorfall gab es am Soester Bahnhof. Dort haben mehrere Personen nordafrikanischer Herkunft im Alter von 18, 27 und 35 Jahren, die ebenfalls in der ZUE Soest wohnhaft sind, eine Person überfallen. Im Soester Anzeiger heißt es zu diesem Vorfall:
„Die Polizei berichtet: „Nach einem kurzen Wortwechsel ergriff der Unbekannte plötzlich die Armbanduhr des 28-Jährigen und versuchte, ihm diese vom Handgelenk zu reißen. Der Täter bekam weitere Unterstützung von einem in unmittelbarer Nähe stehenden Bekannten.“ Ein „zusätzlicher Beobachter“ habe die Tat abgesichert. Der Grevener habe noch versucht, sich des Angriffs zu erwehren, konnte aber den Raub der Uhr nicht verhindern. Er wurde nach Angaben der Polizei zudem durch die Tat leicht verletzt.“2
Ebenfalls in Soest wurde ein 25-jährigen Marokkaner, wohnhaft in der ZUE Olpe, festgenommen. Im Soester Anzeiger heißt es hierzu: „Am Wochenende des 30. September soll er vor dem Pesel in der Soester Petristraße zwei Männer – einer aus Lippetal, der andere aus Lippstadt – mit Messerstichen zum Teil schwer verletzt haben. Demnach soll der Streit um eine gestohlene Zigarette vollkommen eskaliert sein. Der Verdächtige soll den Mann aus Lippstadt mit einem Messer unter anderem in Bein, Bauch und Hals gestochen oder geschnitten haben. Beide Opfer überlebten den Angriff.“3
Am 28. Oktober kam es zu einem weiteren Vorfall. Diesmal wurden drei junge Frauen am Bahnhof sexuell belästigt. Laut Polizei sitzt ein Beschuldigter, ein 26-jähriger Mann aus Somalia, in Untersuchungshaft, weil er wegen ähnlicher und anderer schwerwiegender Delikte in der Vergangenheit mehrfach in Erscheinung getreten ist.4
Die Häufung derartiger Fälle in Soest führt zu einer starken – völlig berechtigten – Verunsicherung der Bürger. In einem Vorbericht zur Allerheiligenkirmes heißt es im Soester Anzeiger:
„Eine Mutter sagt, dass sie ihren Kindern angesichts von Messer-Attacken und anderer Angriffe in Soest „Kirmes-Verbot” erteilt habe, eine andere erklärt: „Meine Kinder dürfen nicht mehr in die Stadt. Ich habe Angst, dass ihnen etwas passiert, das sie fürs Leben prägt.“ […] „Die Polizei bestätigt, dass auch sie das sinkende – subjektive – Sicherheitsgefühl bei den Soestern wahrnehme. In diesen Zusammenhang passt, dass die Polizei auch registriere, dass immer häufiger Menschen Messer bei sich tragen – ein bundesweiter Trend, der auch um Soest keinen Bogen macht.“5
Eine Anfrage des Soester Anzeigers bezüglich der Kriminalitätsentwicklung an die Kreispolizeibehörde lieferte geradezu dramatische Zahlen für die Stadt Soest.6 Hierin bestätigt sich der Trend, den eine frühere Kleine Anfrage ergab.7
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Personen sind aktuell in den ZUE Soest, Wickede und Möhnesee untergebracht?
- Wie viele Polizeieinsätze gab es 2023 bisher im Zusammenhang mit den genannten drei ZUE?
- Wie hat sich die Anzahl der Straftaten in Soest im Jahr 2023 bisher entwickelt? (Bitte in diesem Zusammenhang den Anteil tatverdächtiger Zuwanderer8 angeben, vgl. Antwort auf die Fragen 4 und 5 der Kleine Anfrage 1857)
- Bei wie vielen Gewalt- und Rohheitsdelikte bzw. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Soest gab es in den Jahren 2021 bis 2023 tatverdächtige Zuwanderer? (Bitte nach Möglichkeit zugleich angeben wie viele dieser Zuwanderer zugleich Bewohner einer der genannten drei ZUE waren)
- Inwiefern ist die Polizei nach Ansicht der Landesregierung mit den bestehenden Kräften noch in der Lage, den Schutz der Bürger in Soest zu gewährleisten?
Enxhi Seli-Zacharias
Markus Wagner
7 Vgl. Lt.-Drucksache 18/4839
8 Gemäß Definition des BKA
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2821 mit Schreiben vom 7. Dezember 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten für das Jahr 2023 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.
- Wie viele Personen sind aktuell in den ZUE Soest, Wickede und Möhnesee untergebracht?
Die Anzahl der Personen zum Stichtag 08.11.2023 bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Unterbringungseinrichtung | Anzahl Personen |
ZUE Soest | 1.256 |
ZUE Wickede | 563 |
ZUE Möhnesee | 637 |
- Wie viele Polizeieinsätze gab es 2023 bisher im Zusammenhang mit den genannten drei ZUE?
Datenquelle für die Beantwortung der Frage ist das polizeiliche Einsatzbearbeitungssystem. Die Anzahl der außenveranlassten Einsätze zum Stichtag 12.11.2023 bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Unterbringungseinrichtung | Anzahl Einsätze |
ZUE Soest | 345 |
ZUE Wickede | 51 |
ZUE Möhnesee | 155 |
- Wie hat sich die Anzahl der Straftaten in Soest im Jahr 2023 bisher entwickelt? (Bitte in diesem Zusammenhang den Anteil tatverdächtiger Zuwanderer angeben, vgl. Antwort auf die Fragen 4 und 5 der Kleine Anfrage 1857)
Ich verweise auf die Vorbemerkung der Landesregierung.
- Bei wie vielen Gewalt- und Rohheitsdelikten bzw. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Soest gab es in den Jahren 2021 bis 2023 tatverdächtige Zuwanderer? (Bitte nach Möglichkeit zugleich angeben wie viele dieser Zuwanderer zugleich Bewohner einer der genannten drei ZUE waren)
Die Auswertung basiert auf Fallerfassungen der drei Deliktsgruppen „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“, „Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ sowie „Gewaltkriminalität“ der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen. Mindestens eine Tatverdächtige oder ein Tatverdächtiger wurde hierbei mit dem Aufenthaltsanlass „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Asylbewerber“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ erfasst.
Die Deliktsgruppen überschneiden sich teilweise. Das bedeutet, dass einzelne Fälle im Rahmen dieser Auswertung in mehreren Gruppen gezählt wurden, da es sich z.B. um Raubdelikte oder um gefährliche Körperverletzungen gehandelt haben könnte, die einerseits den „Roh-heitsdelikten“, andererseits jedoch auch der „Gewaltkriminalität“ zuzurechnen sind. Eine Addition der Fallzahlen dieser Gruppen ist insoweit aus statistischer Sicht unzulässig.
Die Anzahl der Fälle bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr | Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung | Rohheitsdelikte | Gewaltkriminalität |
2021 | 7 | 100 | 39 |
2022 | 12 | 120 | 51 |
- Inwiefern ist die Polizei nach Ansicht der Landesregierung mit den bestehenden Kräften noch in der Lage, den Schutz der Bürger in Soest zu gewährleisten?
Nachdem die Kreispolizeibehörde Soest zu Beginn des Jahres 2023 einen Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Eigentumskriminalität in der Innenstadt festgestellt hatte, wurde ein direktionsübergreifendes Maßnahmenkonzept umgesetzt. Hierzu gehören unter anderem eine verstärkte polizeiliche Präsenz, Präventionsarbeit und eine konzentrierte Haftsachenbearbeitung. Das Maßnahmenkonzept wurde inzwischen unter Beibehaltung der Präsenzmaßnahmen in eine Ermittlungskommission überführt.
Der Kreispolizeibehörde Soest wurden im Rahmen der belastungsbezogenen Kräfteverteilung zusätzliche Stellen für Beamtinnen und Beamte zugewiesen. Diese zusätzlichen Stellen wurden in der Polizeiwache Soest und im Regionalkommissariat 4 eingesetzt. Gleichzeitig wurde in der Wache Soest mit dem Probebetrieb eines neuen Schichtdienstmodells begonnen. Durch diese Maßnahme ist die Wache Soest in der Lage, mehr Einsatzmittel innerhalb einer Schicht einzusetzen, so dass problematische Einsatzlagen besser bewältigt werden können. Darüber hinaus konnte das Regionalkommissariat 4 die oben genannte Ermittlungskommission personell verstärken.
Die Kreispolizeibehörde Soest hat sich personell und konzeptionell auf die Einsatz- und Kriminalitätslage eingestellt. Hinzu kommt die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Stadt Soest, der Bundespolizei und der Justiz, die durch den regelmäßigen Austausch und die Umsetzung gemeinsamer Ziele geprägt ist.