Erneute Massenschlägerei in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Soest – 50 bis 100 Bewohner gehen aufeinander los – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 03.08.2023

Kleine Anfrage 2277

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Erneute Massenschlägerei in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) Soest 50 bis 100 Bewohner gehen aufeinander los Nachfrage

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 29. Juni 2023, Drucksache 18/4839, auf unsere Kleine Anfrage vom 25. Mai 2023, Drucksache 18/4461, wurde unsere Frage 1

„Welche Informationen liegen mittlerweile zur Massenschlägerei am 6. Mai in der ZUE Soest vor? (Insbesondere bitte auch die die Nationalität der beteiligten Personen benennen)“1

unter anderem wie folgt beantwortet:

„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Arnsberg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 14.06.2023 im Wesentlichen berichtet, dass es am Tattag zu einer Auseinandersetzung zwi­schen Angehörigen einer aus Serbien stammenden Familie gekommen sei, der nach den bis­herigen Ermittlungen eine Feier mit erheblichem Alkoholkonsum vorangegangen sei. Bei Ein­treffen der Polizei hätten sich etwa 50 Personen auf einer Freifläche befunden, wobei Perso­nen aus der teils aggressiv auftretenden Gruppe wiederholt polizeilichen Aufforderungen, sich zurück in den Wohnbereich zu begeben, nicht nachgekommen seien. In diesem Zusammen­hang seien Ermittlungen u. a. wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und Wi­derstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen derzeit sechs Beschuldigte mit serbischer Staatsangehörigkeit im Alter von 18 bis 58 Jahren eingeleitet worden, die noch andauerten.“2

Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2277 mit Schreiben vom 8. September 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Warum werden Personen aus Serbien als Flüchtlinge betrachtet, sodass sie in ei­ner Zentralen Unterbringungseinrichtung leben?
  2. Seit wann werden Personen aus Serbien als Flüchtlinge betrachtet, sodass sie in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung leben?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Nach der geltenden Rechtslage haben alle ausländischen Personen ein Recht auf Zugang zu einem individuellen Asyl-Prüfverfahren in Deutschland. Von dem Zeitpunkt der Äußerung eines Asylgesuchs bis zu einer Zuweisung in eine kommunale Einrichtung erfolgt die Unterbringung und Betreuung in Umsetzung des standardisierten Aufnahmeprozesseses in einer Landesein-richtung. Dies folgt auch aus § 47 Asylgesetz (AsylG).

  1. Warum befinden sich die sechs Beschuldigten mit serbischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, gegen die Ermittlungen unter anderem wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein­geleitet wurden?

Die Zuständigkeit zur Einleitung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen obliegt der örtlichen Ausländerbehörde. Im Übrigen wird bzgl. des Aufenthaltsstatus auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

  1. Seit wann befinden sich die sechs Beschuldigten mit serbischer Staatsangehörig­keit in Deutschland?

Die Personen befinden sich seit Anfang 2023 im Bundesgebiet.

  1. Mit welchem Aufenthaltsstatus befinden sich die sechs Beschuldigten mit serbi­scher Staatsangehörigkeit in Deutschland?

Die Personen sind entweder im Besitz einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung.

 

Antwort als PDF

 

1 Antwort der Landesregierung vom 29.06.2023, Drucksache 18/4839.

2 Ebenda.