Erneute Zweckentfremdung von Steuermitteln für sogenannte Seenotretter auf kommunaler Ebene in Münster

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1116
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 20.01.2023

Erneute Zweckentfremdung von Steuermitteln für sogenannte Seenotretter auf kommunaler Ebene in Münster

Nachdem es bereits in der Vergangenheit immer wieder zu einer Zweckentfremdung kommunaler Steuermittel für sogenannte „Seenotretter“ kam, ist aktuell der kommunale Haushalt in Münster betroffen. So war einer Pressemitteilung der Ratsfraktion der Grünen vom 06. Januar 2023 zu entnehmen: „Nach dem Bekenntnis als sicherer Hafen für geflüchtete Menschen im Jahr 2019 geht Münster den nächsten Schritt: Gemeinsam mit den Partner*innen von Volt und der SPD hat die Grüne Ratsfraktion in der vergangenen Ratssitzung 30.000 Euro für die zivile Seenotrettung im Haushalt für 2023 verankert.“1 Angeblich wolle man einen Beitrag zur Arbeit der zivilen „Seenotrettung“ leisten, „während die Lage auf dem Mittelmeer unter der neuen italienischen Regierung immer prekärer wird“.

Damit kommt es erneut zu der skurrilen Situation, dass eine Kommune meint Außenpolitik betreiben zu müssen mit finanziellen Mitteln, die eigentlich doch den Bürgern der Stadt Münster zu Gute kommen sollten. Auch eine Kritik an der neuen italienischen Regierung unter Ministerpräsidentin Meloni ist keine kommunale Aufgabe.

Verschärfend kommt dabei hinzu, dass mit dem Geld indirekt die illegale Einschleusung von Ausländern gefördert wird. Vergessen wird immer wieder gerne, dass nicht nur die Schleuser illegal handeln, sondern auch die Personen, die sich schleusen lassen. Wenn kurz vor der afrikanischen Küste eine angebliche „Seenot“ erst vorsätzlich herbeigeführt wird, mit Booten, die es überhaupt nicht über das Mittelmeer schaffen sollen, sondern lediglich als Zwischenstation zu den angeblichen „Seenotrettern“ dienen, dann wird die klassische Seenotrettung, wie z.B. in Nord- und Ostsee durch die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) , pervertiert bzw. zweckentfremdet. Die selbst herbeigeführte „Seenot“ ist deutlich als fester Bestandteil der Schleusung zu bewerten.

Ähnliche Fälle gab es zuvor in Bochum, wo nach einem Beschluss des Rates aus dem Jahre 2021 die Stadt Bochum eine eingesammelte Spendensumme zur Unterstützung für das deutsche Schiff „Sea Eye 4“ aus Haushaltsmitteln verdoppelt hat.2

In Köln hatte der Ausschuss für Soziales, Senioren und Seniorinnen des Rates seinerzeit eine Förderung der „Sea-Eye e.V.“ Lokalgruppe Köln beschlossen. Diese soll jeweils 10.000 Euro für die Haushaltsjahre 2022–2025 betragen.3

In ihrer Antwort auf die aufgeführten Kleinen Anfragen hatte sich die Landesregierung auf die kommunale Selbstverwaltung bezogen. Es hieß allerdings in den Antworten auch: „Die Bezirksregierung Arnsberg hat eine Prüfung des Sachverhalts [in Bochum] in eigener Zuständigkeit aufgenommen.“ sowie. „Die Bezirksregierung Köln hat eine entsprechende Prüfung des Sachverhalts [in Köln] bereits aufgenommen und wird im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten erforderlichenfalls das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung als oberste Aufsichtsbehörde beteiligen.“

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Was hat die Prüfung des Sachverhalts in Bochum durch die Bezirksregierung Arnsberg ergeben?
  2. Was hat die Prüfung des Sachverhalts in Köln durch die Bezirksregierung Köln ergeben?
  3. Inwiefern unterliegt auch der neue Sachverhalt in Münster einer Prüfung durch die zuständige Bezirksregierung?
  4. Inwiefern gab es in der Vergangenheit auch aus dem Landeshaushalt NRW eine direkte bzw. indirekte Förderung der sogenannten „Seenotretter“ im Mittelmeer? (Bitte für die Jahre 2015-2022 listen unter Nennung der Empfänger und der Höhe der jeweiligen Förderung)
  5. Welche Kontakte bestehen zwischen dem für Integration und Flucht zuständigen Ministerium und den an der sogenannten „Seenotrettung“ beteiligten NGOs?

Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 Vgl. htt p s : / / gruene-m u e n s t e r.de/20 23/30 -000-e u r o -fuer-ein-see not r e t t u n g s schiff/ (falsche Rechtschreibung aus dem Originaltext übernommen)

2 Vgl. Lt.-Drucksache 18/815

3 Vgl. Lt.-Drucksache 18/1333


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 1116 mit Schreiben vom 15. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen sowie der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Was hat die Prüfung des Sachverhalts in Bochum durch die Bezirksregierung Arnsberg ergeben?

Entsprechend der Prüfung des Sachverhalts durch die Bezirksregierung Arnsberg liegen keine Anhaltspunkte für offensichtliche Rechtsverstöße vor, die ein aufsichtsrechtliches Einschreiten erforderlich machen würden.

  1. Was hat die Prüfung des Sachverhalts in Köln durch die Bezirksregierung Köln ergeben?

Entsprechend der Prüfung des Sachverhalts durch die Bezirksregierung Köln liegen keine An­haltspunkte für offensichtliche Rechtsverstöße vor, die ein aufsichtsrechtliches Einschreiten erforderlich machen würden.

  1. Inwiefern unterliegt auch der neue Sachverhalt in Münster einer Prüfung durch die zuständige Bezirksregierung?

Die Bezirksregierung Münster hat eine Prüfung des Sachverhalts in eigener Zuständigkeit auf­genommen.

  1. Inwiefern gab es in der Vergangenheit auch aus dem Landeshaushalt NRW eine direkte bzw. indirekte Förderung der sogenannten „Seenotretter“ im Mittelmeer? (Bitte für die Jahre 2015-2022 listen unter Nennung der Empfänger und der Höhe der jeweiligen Förderung)

Durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration ha­ben die genannten Organisationen keine Förderung erhalten. Darüber hinaus war die Fest­stellung im Sinne eines sicheren Ausschlusses jeder direkten oder indirekten Förderung über alle Einzelpläne des Landeshaushalts hinweg in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mög­lich.

  1. Welche Kontakte bestehen zwischen dem für Integration und Flucht zuständigen Ministerium und den an der sogenannten „Seenotrettung“ beteiligten NGOs?

Es bestehen keine Kontakte zwischen dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration und den genannten Organisationen.

 

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