Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) auf dem Areal der ehemaligen Oberfinanzdirektion Köln – Wie ist der aktuelle Planungsstand?

vom 26.06.2024

Kleine Anfrage 4008

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) auf dem Areal der ehemaligen Oberfinanzdirektion Köln Wie ist der aktuelle Planungsstand?

Wie aus einem Bericht der Kölnischen Rundschau hervorgeht, plant das Land NRW die neue Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) im früheren Sitz der Oberfinanzdirektion an der Riehler Straße zu Beginn des Jahres 2026 in Betrieb zu nehmen. Das Vergabeverfahren für die Generalplanungsleistung stehe kurz vor dem Abschluss.1

Wie bereits zuvor an vielen anderen Standorten gibt es auch dort berechtigte Ängste und Sorgen von Anwohnern. Das zeigt sich u. a. in einer Petition gegen den Betrieb dieser EAE. In dieser Petition richteten sich die Anwohner an den Landtag NRW mit der Forderung, dass die Landesregierung die Pläne fallen lässt und eine andere Nutzung für das Gebäude findet. Das Bürogebäude sei nicht für eine Umnutzung geeignet, die geplante Nutzung missachte die Interessen der dort wohnenden und arbeitenden Bürger und der Kostenaufwand für einen Umbau sei zu groß.

Die Anwohner beklagen auch die fehlende Prüfung von alternativen Standorten. Irritiert sind die Anwohner zudem, wenn es um unbeantwortete Fragen zu den Kosten geht, einem Phänomen, das der Fragestellerin im Zusammenhang mit zahlreichen Kleinen Anfragen durchaus bekannt ist. Transparenz sieht anders aus.

Beklagt wird auch die Eigenheit einer EAE, dass sie nicht dem längeren Verbleib, sondern eher als Durchgangsstation dient, was Integrationsmaßnahmen in dieser Zeit verunmöglicht. Wie aus dem Bericht der Kölnischen Rundschau weiter hervorgeht, hat die Landesregierung die Sorgen der Anwohner bagatellisiert, indem sie von einer „Angst vor Veränderung“ sprach. Sollte dem so sein, würde sich an dieser Stelle erneut zeigen, wie weit sich insbesondere das zuständige Ministerium in dieser Frage bereits vom Bürger entfernt hat. Auch eine Informationsveranstaltung konnte offensichtlich nicht für Abhilfe sorgen, weshalb sich besorgte Bürger an die AfD gewandt haben. Die noch offenen Fragen leiten wir hiermit an die Landesregierung weiter.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 5. Juni wurde darauf hingewiesen, dass man sich noch am Anfang des Planungsstadiums befinde und z. B. noch Aufträge vergeben und Angebote eingeholt werden müssen. Inwiefern ist die Entscheidung über den Standort bereits final getroffen worden, so dass es im Prinzip nur noch um das Wie und nicht mehr um das Ob geht? (Bitte in diesem Zusammenhang auch angeben, ob und welche Verträge bereits unterzeichnet wurden)
  2. Im Rahmen der Informationsveranstaltung war die Rede davon, dass ein Generalplaner zur Zeit umfangreiche Prüfungen vornimmt. Inwiefern muss man daraus schließen, dass das Projekt ggf. auch noch scheitern kann?
  3. Welche konkreten Auswirkungen des Betriebs der EAE auf die Anwohnerschaft sind vor der Entscheidung bereits thematisiert und problematisiert worden? (Bitte in diesem Zusammenhang auch angeben, welche konkreten Maßnahmen zur Lösung möglicherweise festgestellter Probleme im Sinne der Anwohner beschlossen wurden)
  4. Welche konkreten Belange haben im Rahmen des Abwägungsprozesses des Landes bzw. der Bezirksregierung Köln eine Rolle für den Standort gespielt? (Bitte auch bewerten, wie diese Kriterien für bzw. gegen den Standort im Rahmen des Abwägungsprozesses gewichtet wurden)
  5. In unmittelbarer Nähe der geplanten EAE befindet sich der Drogenhotspot Ebertplatz. Wie gedenkt die Landesregierung den sich aus diesem Umstand möglicherweise ergebenden Problemen wirksam im Sinne der Anwohner zu begegnen?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-9741

 

1 Vgl. https://www.rundschau-online.de/koeln/koeln-innenstadt/neustadt-nord/koeln-einrichtung-fuer-gefluechtete-im-agnesviertel-startet-2026-785645


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 4008 mit Schreiben vom 23. Juli 2024 namens der Landesregierung beantwor­tet.

  1. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 5. Juni wurde darauf hingewiesen, dass man sich noch am Anfang des Planungsstadiums befinde und z. B. noch Auf­träge vergeben und Angebote eingeholt werden müssen. Inwiefern ist die Ent­scheidung über den Standort bereits final getroffen worden, so dass es im Prinzip nur noch um das Wie und nicht mehr um das Ob geht? (Bitte in diesem Zusam­menhang auch angeben, ob und welche Verträge bereits unterzeichnet wurden)

Die Standortentscheidung ist in Absprache mit der Stadt Köln, der Landesregierung und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen final getroffen worden.

  1. Im Rahmen der Informationsveranstaltung war die Rede davon, dass ein General­planer zur Zeit umfangreiche Prüfungen vornimmt. Inwiefern muss man daraus schließen, dass das Projekt ggf. auch noch scheitern kann?

Der Umbau der ehemaligen Oberfinanzdirektion (OFD) befindet sich zurzeit noch im frühen Planungsstadium. Nach den ersten Einschätzungen der Bezirksregierung und des Generalpla­ners lassen sich die im Planungsprozess ergebenden Herausforderungen bewältigen.

  1. Welche konkreten Auswirkungen des Betriebs der EAE auf die Anwohnerschaft sind vor der Entscheidung bereits thematisiert und problematisiert worden? (Bitte in diesem Zusammenhang auch angeben, welche konkreten Maßnahmen zur Lö­sung möglicherweise festgestellter Probleme im Sinne der Anwohner beschlossen wurden)

Anwohnerbelange fanden in allen Phasen des Entscheidungsprozesses Berücksichtigung. Das Betriebskonzept der Landesunterkünfte trifft Vorkehrungen, um das Zusammenleben mit der Anwohnerschaft so konfliktfrei wie möglich zu gestalten. Die Hausordnung sieht insbeson­dere nächtliche Ruhezeiten vor. Diese wird durch den in der Einrichtung tätigen Sicherheits­dienst sowie den Betreuungsdienst und die Beschäftigten der Bezirksregierung Köln vor Ort durchgesetzt. Die Bewohnenden werden über Regeln und Gepflogenheiten in der neuen Um­gebung im Rahmen von Kursen für die Bewohnerschaft sensibilisiert. Umfangreiche Bera­tungsangebote beugen Konflikten inner- und außerhalb der Einrichtung vor. Ein Umfeldma-nagement steht für Fragen zur Verfügung und fungiert als Schnittstelle in die Nachbarschaft.

  1. Welche konkreten Belange haben im Rahmen des Abwägungsprozesses des Lan­des bzw. der Bezirksregierung Köln eine Rolle für den Standort gespielt? (Bitte auch bewerten, wie diese Kriterien für bzw. gegen den Standort im Rahmen des Abwägungsprozesses gewichtet wurden)

Standorte mit gut ausgebauter verkehrlicher und sonstiger Infrastruktur eignen sich grundsätz­lich gut für die Unterbringung von Geflüchteten.

Das Gebäude der ehemaligen OFD befindet sich zudem im Eigentum des Bau- und Liegen­schaftsbetriebes NRW.

Ehemalige Bürogebäude sind erfahrungsgemäß für die Unterbringungsnutzung gut geeignet. Hier können Unterbringungsstandards in der Regel ohne erhebliche Umbauarbeiten oder in­tensive Eingriffe in die Gebäudesubstanz umgesetzt werden und es stehen für die Mitarbeiten­den der Bezirksregierung, der Dienstleister und der Zentralen Ausländerbehörde ausreichend Büroräume zur Verfügung.

Auch die Belange der Anwohnerschaft (s. Fragen 3 und 5) sind in den Abwägungsprozess eingeflossen.

  1. In unmittelbarer Nähe der geplanten EAE befindet sich der Drogenhotspot Ebert-platz. Wie gedenkt die Landesregierung den sich aus diesem Umstand möglicherweise ergebenden Problemen wirksam im Sinne der Anwohner zu begegnen?

Die Nähe zum Ebertplatz wurde in der Standortentscheidung ebenfalls berücksichtigt. Insbe­sondere angesichts des kurzen Aufenthaltes der Geflüchteten in der zukünftigen EAE wird das von den Petenten befürchtete Risiko eines Anwerbens der in der zukünftigen Unterkunft Un­tergebrachten durch die dortige Drogenszene als gering eingeschätzt. Selbstverständlich gilt in der Unterkunft ein striktes Drogenverbot, das durch regelmäßige Zimmerkontrollen durch­gesetzt wird.

 

MMD18-10104