Erstellung Landesberichterstattung Gesundheitsfachberufe 2023

Kleine Anfrage
vom 09.08.2023

Kleine Anfrage 2303

der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Andreas Keith AfD

Erstellung Landesberichterstattung Gesundheitsfachberufe 2023

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 2,6 Millionen Euro für externe Berater, Gutachter und (Mei-nungs- )Forschungsaufträge ausgegeben.

In der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 18/4467 listet die Landesregierung zwar die einzelnen Projekte des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf, für die externe Berater oder Gutachter beauftragt wurden. Sie bleibt allerdings Antworten zu z. B. einzelnen Kostenpunkten oder Auftragnehmern weiter schuldig.

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2303 mit Schreiben vom 29. Augst 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welcher externe Berater hat den Zuschlag für das Projekt „Erstellung Landesbe-richterstattung Gesundheitsfachberufe 2023“ erhalten?

Die GmbH für Dienstleistung, Innovation, Pflegeforschung (DIP), Köln, hat den Zuschlag er­halten.

  1. Wie hoch waren die Kosten des externen Beraters?

Das Projekt läuft noch bis zum 31.12.2023, der Auftragswert liegt bei 267.500,40 Euro brutto.

  1. In welchen weiteren Projekten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozi­ales hat der externe Berater seit 2017 entgeltlich mitgewirkt?

Die GmbH für Dienstleistung, Innovation, Pflegeforschung (DIP) wirkt neben der Erstellung der Landesberichterstattung Gesundheitsfachberufe 2023 auch an dem Projekt „INTRO NW – Implementierung des Pflegeberufegesetzes qualitativ hochwertig und zukunftssicher gestal­ten“ mit.

  1. Welche konkreten Tätigkeiten wurden vom externen Berater übernommen?

Für die Landesberichterstattung Gesundheitsberufe Nordrhein-Westfalen 2023 hat die Auf­tragnehmerin folgende konkrete Tätigkeiten übernommen:

  • Durchführung des Fachkräftemonitorings für die Pflege- und weitere Gesundheitsfachbe­rufe in Nordrhein-Westfalen unter Nutzung bestehender Statistiken und durch die Erhe­bung eigenständiger Daten durch Befragungen. Erstellung des Studienberichts „Landes-berichterstattung 2023“ zu den Auswirkungen, Herausforderungen und Weiterentwick­lungsnotwendigkeiten der Ausbildung und Beschäftigung in den Pflege- und Gesundheits­berufen in Nordrhein-Westfalen, auch mit Blick auf die Corona-Pandemie.
  • Organisation und Durchführung von fünf Regionalkonferenzen sowie einer zentralen Ver­anstaltung für die Bereiche Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen und Hebammen. Im Rahmen dieser Veranstaltungen sollen die Ergebnisse der Studie der (Fach-) Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert werden.
  1. Welche konkreten Schlussfolgerungen bzw. Handlungsempfehlungen hat die Landesregierung aus der „Landesberichterstattung Gesundheitsfachberufe 2019“ ab­geleitet?

Bei der Landesberichterstattung handelt es sich um eine fortlaufende Berichtsreihe, die nicht nur für die Landesregierung, sondern auch für Entscheidungsträger in den Bezirksregierun­gen, den Kommunen, den Einrichtungen und Schulen des Gesundheitswesens eine wertvolle Datengrundlage bietet.

Die Ergebnisse der Landesberichterstattung Gesundheitsberufe 2019 unterstreichen die Not­wendigkeit, die Ausbildungen in der Pflege und den Gesundheitsfachberufen attraktiv zu ge­stalten und die Ausbildungskapazitäten weiterhin qualitätsgesichert zu steigern, um dem Fach­kräftemangel entgegenzuwirken. Das Land Nordrhein-Westfalen hat frühzeitig wichtige Hand­lungsfelder erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen. So wurden in den Aufbau und die Modernisierung von Ausbildungsplätzen 350 Mio. Euro investiert. Hinsichtlich der näheren Einzelheiten wird auf den mündlichen Bericht im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozi­ales vom 10.05.2023 und die schriftliche Ergänzung vom 05.06.2023 (Vorlage 18/1313) ver­wiesen.

Darüber hinaus wurden die Auszubildenden in Nordrhein-Westfalen bereits 2018 durch die Einführung der teilweisen Schulgeldfreiheit in den Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe entlastet. Um den Zugang zu den Ausbildungen zu erleichtern, die Attraktivität weiter zu erhö­hen und damit verbunden dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wurde zum 1. Januar 2021 die vollständige Schulgeldfreiheit in den Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe ein­geführt (vgl. Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe). Der eingeschlagene Weg mit den ge­nannten Maßnahmen wurde durch die Ergebnisse der Landesberichterstattung Gesundheits­berufe 2019 bestärkt.

 

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