Kleine Anfrage 246
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 01.08.2022
Erweiterung der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Bad Driburg
Die Bezirksregierung Detmold hat mit Pressemitteilung vom 22.7.2022 angekündigt, dass die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Bad Driburg um 200 Plätze erweitert werden soll. Der Baubeginn wurde für Juli 2022 angekündigt.
Bereits im April 2019 hat die Bezirksregierung Detmold diese Erweiterung angestrebt, das Projekt aber wegen der großen Vorbehalte in der Bevölkerung und im Rat der Stadt Bad Driburg fallengelassen. Am 27.1.2020 hat der Rat der Stadt Bad Driburg mit einstimmigem Beschluss sein Einvernehmen zum Bauantrag für das Ausbauprojekt verweigert.
Da es sich im Endausbau um ein Großprojekt handelt, das erhebliche Auswirkungen auf die Stadtentwicklung und die Integrationsfähigkeit der Stadt Bad Driburg haben wird, ist nach § 25 Absatz 3 VwVfG eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche Kosten entstehen dem Land durch die Erweiterung der ZUE Bad Driburg? (Aufgeschlüsselt nach Investitionskosten, Betriebskosten und Stand-by-Kosten)?
- Welche vertraglichen Vereinbarungen hat das Land mit der Kolping GmbH bezüglich des Ausbaus geschlossen?
- Wie gestaltet sich die Vereinbarung zur Finanzierung des Ausbaus der ZUE Bad Driburg mit dem Bauherrn? (Aufgeschlüsselt nach Investitionskosten, Betriebskosten und Stand-by-Kosten)
- Warum investiert die Landesregierung in einen teuren Ausbau, obwohl Unterbringungskapazitäten im Kreis Höxter leer stehen und die ZUE Bad Driburg im jetzigen Ausbauzustand (300 Plätze) in den letzten Jahren in der Regel nur zu 50% belegt war?
- Welche Maßnahmen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Absatz 3 VwVfG hat die Landesregierung für den geplanten Ausbau in Bad Driburg bisher durchgeführt bzw. vorgesehen?
Enxhi Seli-Zacharias
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 246 mit Schreiben vom 26. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen namens der Landesregierung beantwortet.
- Welche Kosten entstehen dem Land durch die Erweiterung der ZUE Bad Driburg? (Aufgeschlüsselt nach Investitionskosten, Betriebskosten und Standby-Kosten)
- Welche vertraglichen Vereinbarungen hat das Land mit der Kolping GmbH bezüglich des Ausbaus geschlossen?
- Wie gestaltet sich die Vereinbarung zur Finanzierung des Ausbaus der ZUE Bad Driburg mit dem Bauherrn? (Aufgeschlüsselt nach Investitionskosten, Betriebskosten und Standby-Kosten)
Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet.
Bauherr ist die Weberhaus Nieheim gGmbH (Kolping) als Eigentümerin der Liegenschaft. Die Kosten des Ausbaus der ZUE Bad Driburg (Rotes Haus) werden sich voraussichtlich auf ca. 4,3 Mio. € belaufen.
Aktuell entstehen dem Land durch den geplanten Umbau keine Kosten. Die Refinanzierung der Baukosten erfolgt durch einen Investitionsanteil im Mietzins. Die höhere Miete fällt erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens an. Der Anmietungszeitraum für das gesamte Objekt verlängert sich um zehn Jahre nach Fertigstellung des Ausbaus.
Die monatlich anfallenden Kosten der Liegenschaft auf Basis der bestehenden vertraglichen Situation setzen sich zusammen aus einem monatlichem Mietzins i.H.v. 34.573,29 € und einer monatlichen Nebenkostenpauschale i.H.v. 14.500,00 €.
Ab Bezugsfertigkeit des Erweiterungsgebäudes wird eine monatliche Bruttokaltmiete für die gesamte Liegenschaft i.H.v. insgesamt 67.137,00 € anfallen, die auch die Investitionskostenumlage für die baulichen Maßnahmen enthält. Die neue monatliche Nebenkostenpauschale kann derzeit nur geschätzt werden und wird sich voraussichtlich auf 24.000,00 € belaufen.
- Warum investiert die Landesregierung in einen teuren Ausbau, obwohl Unterbringungskapazitäten im Kreis Höxter leer stehen und die ZUE Bad Driburg im jetzigen Ausbauzustand (300 Plätze) in den letzten Jahren in der Regel nur zu 50 % belegt war?
Die Fortsetzung der Planungen zum Ausbau der ZUE Bad Driburg sind durch den Kapazitätenerlass des damaligen Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 29.12.2021 begründet. Demnach muss die Bezirksregierung Detmold 2.660 – mithin 110 zusätzliche – aktive Plätze und 880 Stand-by-Plätze im Regierungsbezirk Detmold bereitstellen.
Die geringe Auslastung der Landeseinrichtungen in den letzten Jahren ist nicht repräsentativ und im Wesentlichen auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Zum einen gingen die Asylbewerberzahlen pandemiebedingt seit März 2020 zunächst stark zurück. Zum anderen wurde in allen Landeseinrichtungen vorübergehend eine Isolationsreserve geschaffen, so dass über einen längeren Zeitraum 30 % der verfügbaren Plätze nicht belegt werden konnten.
- Welche Maßnahmen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Absatz 3 VwVfG hat die Landesregierung für den geplanten Ausbau in Bad Driburg bisher durchgeführt bzw. vorgesehen?
Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein Instrument, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können, zu unterrichten. Erfasst werden alle Vorhaben, deren Auswirkungen mehr als nur lokal sind. Vorliegend geht es um die Ertüchtigung eines Bestandsgebäudes, so dass der Anwendungsbereich der Norm nicht eröffnet ist.
Ungeachtet dessen wurde die Öffentlichkeit über das Vorhaben frühzeitig und laufend informiert, vgl. hierzu exemplarisch die Pressemitteilungen der Bezirksregierung Detmold vom 26. März 2019 (nicht mehr abrufbar), die Information in der 57. Sitzung Stadtrates Bad Driburg am 20. Mai 2019 (Einladung und Niederschrift abrufbar unter https://ratsinfo.bad-driburg.de/tops/?=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZeEdcJsKTxgdUXuXbQk68_0) und Pressemitteilung der Bezirksregierung Detmold vom 22. Juli 2022 (abrufbar unter https://www.bezreg-detmold.nrw.de/bezirksregierung-detmold-schafft-200-plaetze).