Kleine Anfrage 2408
der Abgeordneten Carlo Clemens und Enxhi Seli-Zacharias AfD
ESF-Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Da nicht alle (Neu-)Zugewanderten Zugang zu den Integrationskursen oder anderen Angeboten zur Sprachförderung des Bundes haben, fördert die Landesregierung NRW das Programm „ESF-Basissprachkurs zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“. Die Mittel dieser Förderung stammen sowohl aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) als auch aus Landesmitteln. Ziel des Sprachkurses ist es, den Teilnehmern eine Sprachkompetenz auf dem Niveau A1 des GER zu vermitteln, damit diese im Anschluss weitere Sprach- und Schulungsangebote wahrnehmen können. Die Kurse werden nach curricularen Standards der Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt.1
Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag ergab, dass die Erfolgsquote der Sprach- und Integrationskurse des BAMF überaus überschaubar ist.2 Nicht nur die Anzahl der Absolventen ist in Anbetracht der Anzahl der neu angemeldeten Teilnehmer ernüchternd, auch das Nichterreichen der gesetzten Standards und die Quote der Kursaustritte wegen Inaktivität enttäuschen.3 Die Ergebnisse sind dabei auch für Nordrhein-Westfalen und die hier implementierten Förderprogramme von großer Relevanz, da die Sprachkurse in NRW an die Standards der Integrationskurse des BAMF angelehnt sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie hat sich die Anzahl der Kurseintritte (neue Kursteilnehmer) in den Jahren 2016 bis 2023 jeweils entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl der Teilnehmer, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung)?
- Wie hat sich die Zahl der Kursaustritte in den Jahren 2016 bis 2023 jeweils entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl der Teilnehmer, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung)?
- Wie hoch war die Anzahl der Absolventen, die im Anschluss einen weiteren Sprach- oder Förderkurs besucht haben, in den Jahren von 2016 bis 2023?
- Wie haben sich die Anzahl sowie der Anteil der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität in den Jahren 2016 bis 2023 jeweils entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl der Teilnehmer, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung)?
- Was ist über den weiteren Verbleib bzw. Status jener Sprachkursteilnehmer in der Zeitspanne zwischen 2016 und 2023 bekannt, die aufgrund von Inaktivität den Integrationskurs verlassen?
Carlo Clemens
Enxhi Seli-Zacharias
1 https:// www .mags.nrw/sprachfoerderung-deutschkurse-vor-und-waehrend-der-berufsausbildung
2 https:// dserver .bundestag.de/btd/20/075/2007505.pdf
3 https:// www .welt.de/politik/deutschland/plus246707638/Migration-Wenn-die-Mehrheit-an-der-deutschen-Sprache-scheitert.html?
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2408 mit Schreiben vom 17. Oktober 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie hat sich die Anzahl der Kurseintritte (neue Kursteilnehmer) in den Jahren 2016 bis 2023 jeweils entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl der Teilnehmer, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung)?
- Wie hat sich die Zahl der Kursaustritte in den Jahren 2016 bis 2023 jeweils entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl der Teilnehmer, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung)?
- Wie haben sich die Anzahl sowie der Anteil der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität in den Jahren 2016 bis 2023 jeweils entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl der Teilnehmer, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung)?
Die Fragen eins, zwei und vier werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die angefragten Daten sind der anliegenden Tabelle (Anlage 1) zu entnehmen.
Bei den Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten werden keine Teilnahmeverpflichtungen ausgesprochen, folglich wird nicht zwischen Teilnehmenden mit und ohne Teilnahmeverpflichtung unterschieden. Ferner wird bei einer nicht regulären Beendigung des Kurses keine weitere Untergliederung nach „Inaktivität“ vorgenommen.
- Wie hoch war die Anzahl der Absolventen, die im Anschluss einen weiteren Sprach- oder Förderkurs besucht haben, in den Jahren von 2016 bis 2023?
Über den Verbleib der Teilnehmenden der Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten liegen der Landesregierung keine Angaben vor.
- Was ist über den weiteren Verbleib bzw. Status jener Sprachkursteilnehmer in der Zeitspanne zwischen 2016 und 2023 bekannt, die aufgrund von Inaktivität den Integrationskurs verlassen?
Die angefragten Daten aufgrund von „Inaktivität“ liegen der Landesregierung nicht vor.