Evaluationsstudie des Förderprogramms „Bildungsscheck NRW“

Kleine Anfrage
vom 09.08.2023

Kleine Anfrage 2301

der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Andreas Keith AfD

Evaluationsstudie des Förderprogramms „Bildungsscheck NRW“

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 2,6 Millionen Euro für externe Berater, Gutachter und (Meinungs-)Forschungsaufträge ausgegeben.

In der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 18/4467 listet die Landesregierung zwar die einzelnen Projekte des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf, für die externe Berater oder Gutachter beauftragt wurden. Sie bleibt allerdings Antworten zu z. B. einzelnen Kostenpunkten oder Auftragnehmern weiter schuldig.

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2301 mit Schreiben vom 6. September 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welcher externe Berater hat den Zuschlag für das Projekt „Evaluationsstudie des Förderprogramms „Bildungsscheck NRW““ erhalten?

Den Auftrag erhielt das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, Köln.

  1. Inwiefern wurden Vergleichsangebote für die Erstellung einer Evaluationsstudie des Förderprogramms „Bildungsscheck NRW“ eingeholt?

Die Vergabe erfolgte nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung). Es wurde eine öf­fentliche Ausschreibung durchgeführt.

  1. Wie hoch waren die Kosten des externen Beraters für die o.g. Studie?

Die Kosten lagen bei 49.467,50 Euro.

  1. In welchen weiteren Projekten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat der externe Berater seit 2017 entgeltlich mitgewirkt?

Das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik hat entgeltlich mitgewirkt an

  • der Evaluation der Kosten zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in NRW gemäß Artikel 8 § 1 AG-BTHG NRW,
  • der Evaluation der Zuständigkeit der Trägerschaft für die Eingliederungshilfe gemäß Art. 8 § 2 AG-BTHG NRW,
  • der Evaluation des Härtefallfonds des Landes Nordrhein-Westfalen „Alle Kinder essen mit“,
  • dem Gutachten zur Ermittlung der Kosten zur Umsetzung des Betreuungsorganisations-gesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 13.04.2022,
  • der Implementationsanalyse zum Modellprojekt Qualifizierung für geringqualifizierte Ju­gendliche und Erwachsene in NRW,
  • dem Teilhabebericht NRW sowie der Vorstudie zur Untersuchung der Kosten zur Umset­zung des Bundesteilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen.
  1. Welche konkreten Schlüsse hat die Landesregierung aus dem Ergebnis der Evaluationsstudie für die Zukunft des Bildungsschecks gezogen?

In der Evaluation des betrieblichen Zugangs wurde aufgezeigt, dass bei den Betrieben in Nord­rhein-Westfalen ein hoher Weiterbildungsbedarf vorliegt. Die Bildungsscheck-Förderung wurde zu 88 % positiv bewertet („sehr gute“ oder „gute“ Bewertung). Der Service der Bera­tungsstellen wurde ebenfalls grundsätzlich positiv bewertet.

Zudem wurde festgestellt, dass der betriebliche Bildungsscheck bei den kleineren Betrieben einen stärkeren Effekt hat als bei größeren Betrieben mit 50 bis 249 Beschäftigten. Um die kleineren Betriebe noch effektiver zu unterstützen, wurde die Förderung in der folgenden För­derphase auf Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten beschränkt.

Die Evaluation bestätigt insgesamt die Wirksamkeit des Förderinstruments.

 

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