Kleine Anfrage 5415
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD
Evaluierung des Willkommensgeldes für ausländische Fachkräfte im Pflegebereich
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Einführung des Willkommensgeldes für ausländische Pflegefachkräfte aus Nicht-EU-Staaten ein Instrument geschaffen, um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. Ziel des Programms ist es, qualifizierte Pflegekräfte für eine langfristige Beschäftigung in NRW zu gewinnen.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele ausländische Pflegefachkräfte haben seit Einführung des Willkommensgeldes in Nordrhein-Westfalen eine Förderung erhalten? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Herkunftsland der Antragstellenden und Bewilligungsquote.
- Aus welchen Nicht-EU-Staaten stammen die Pflegefachkräfte, die das Willkommensgeld beantragt haben?
- Wie lange dauert im Durchschnitt das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Pflegequalifikationen in Nordrhein-Westfalen?
- Wie viele der durch das Willkommensgeld geförderten Pflegekräfte sind nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens weiterhin in Nordrhein-Westfalen tätig?
- Hält die Landesregierung die aktuelle Förderhöhe des Willkommensgeldes für ausreichend, um die finanziellen Belastungen der ausländischen Pflegekräfte während des Anerkennungsverfahrens angemessen zu kompensieren?
Dr. Martin Vincentz
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 5415 mit Schreiben vom 21. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie viele ausländische Pflegefachkräfte haben seit Einführung des Willkommens-geldes in Nordrhein-Westfalen eine Förderung erhalten? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Herkunftsland der Antragstellenden und Bewilligungsquote.
Die Landesregierung legt den Zeitraum der aktuellen Förderperiode ab dem 01.03.2024 zugrunde.
Seit dem Förderbeginn sind insgesamt 1.256 Anträge auf Willkommensgeld bewilligt worden.
- Aus welchen Nicht-EU-Staaten stammen die Pflegefachkräfte, die das Willkom-mensgeld beantragt haben?
Zur Beantwortung der Frage 2 wird auf Anlage 1 verwiesen.
- Wie lange dauert im Durchschnitt das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Pflegequalifikationen in Nordrhein-Westfalen?
Bei dem genannten Begriff der „Pflegequalifikationen“ wird der Begriff der „Pflegefachkraft“ wie bei den Fragen 1 und 2 zugrunde gelegt.
Die durchschnittliche Dauer des Anerkennungsverfahrens wird in der Statistik von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ausgewiesen. Für die Pflegefachberufe ergab sich im Erhebungsjahr 2023 ein Durchschnittswert der Dauer der Anerkennungsverfahren von 82 Tagen (Median).
- Wie viele der durch das Willkommensgeld geförderten Pflegekräfte sind nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens weiterhin in Nordrhein-Westfalen tätig?
Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
- Hält die Landesregierung die aktuelle Förderhöhe des Willkommensgeldes für ausreichend, um die finanziellen Belastungen der ausländischen Pflegekräfte während des Anerkennungsverfahrens angemessen zu kompensieren?
Das Willkommensgeld in Höhe von 1.500 Euro ist als Zuschuss zum privaten Lebensunterhalt für Pflegefachkräfte aus Drittstaaten zu verstehen.
Die Förderung dient insbesondere zur Unterstützung bei der Einwanderung und Integration in Nordrhein-Westfalen, einschließlich der in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen.