Evaluierung und Wirksamkeit des Landesförderplans „Alter und Pflege“

Kleine Anfrage
vom 16.04.2025

Kleine Anfrage 5416

des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD

Evaluierung und Wirksamkeit des Landesförderplans „Alter und Pflege“

Der Landesförderplan „Alter und Pflege“ bildet ein zentrales Instrument der Landesregierung zur Förderung und Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstrukturen in Nordrhein-Westfalen. Angesichts der demografischen Entwicklung und des steigenden Pflegebedarfs kommt der gezielten und nachhaltigen Förderung eine besondere Bedeutung zu.

„Das oberste Ziel der Alten- und Pflegepolitik ist die Sicherstellung einer guten Versorgung für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen, unabhängig von Wohnort und Einkommen. Die sozialen und pflegerischen Unterstützungssysteme müssen darauf ausgerichtet sein, die Voraussetzungen für eine möglichst lange selbstständige Lebensführung und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu schaffen und zu fördern. Daher muss ein Versorgungsangebot für ältere sowie pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden, welche ihnen in der höchstmöglichen Qualität, Transparenz und Erreichbarkeit zur Verfügung steht. Jeder Mensch, d.h. auch jede bzw. jeder Pflegebedürftige, soll allein oder mit seinem bzw. ihrem sozialen Umfeld entscheiden können, wie und wo sie bzw. er wohnt. Dieses Wahlrecht muss gestärkt und die bundes- und landesrechtlichen Leistungen müssen dahin geleitet werden, wo die Menschen leben wollen. Ebenso benötigen Menschen Unterstützung bei der Pflege ihrer Angehörigen, insbesondere durch Information und Beratung sowie bei der Vereinbarung von Familie und Beruf.“1

Folgende Einzelziele werden im Förderprogramm benannt:

  1. Strukturen unterstützen
  2. Wissen fördern, Erkenntnisse verbreiten
  3. Qualität und Transparenz von Beratung fördern
  4. Mit (digitaler) Technik unterstützen, Zugänge zu (digitaler) Technik ermöglichen
  5. Teilhabe (-gerechtigkeit) fördern

Trotz der finanziellen Mittel, die im Rahmen des Landesförderplans bereitgestellt werden, gibt es immer wieder Berichte über Versorgungsengpässe, Personalmangel und unzureichende Unterstützungsangebote in der Pflege. Zudem stellt sich die Frage, ob die Fördermaßnahmen tatsächlich wirksam zur Verbesserung der Versorgung der pflegenden sowie der zu pflegenden Personen beitragen oder ob strukturelle Defizite bestehen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben im Rahmen des Landesförderplans „Alter und Pflege“ seit dessen Einführung?
  2. Welche konkreten Projekte wurden in den letzten fünf Jahren finanziert, um die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu fördern bzw. ihre soziale Isolation zu verhindern?
  3. Welche konkreten Programme wurden implementiert, um pflegende Angehörige bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu unterstützen?
  4. Wie viele der geförderten Projekte bestehen auch weiterhin nach Auslaufen der Fördermittel?
  5. Welche Evaluationsberichte liegen vor, die die Effektivität der durch den Landesförderplan geförderten Maßnahmen belegen?

Dr. Martin Vincentz

 

MMD18-13492

 

1 https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/pflege_landesfoerderplan_2018.pdf Datum des Originals: 15.04.2025/Ausgegeben: 16.04.2025