Kleine Anfrage 5416
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD
Evaluierung und Wirksamkeit des Landesförderplans „Alter und Pflege“
Der Landesförderplan „Alter und Pflege“ bildet ein zentrales Instrument der Landesregierung zur Förderung und Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstrukturen in Nordrhein-Westfalen. Angesichts der demografischen Entwicklung und des steigenden Pflegebedarfs kommt der gezielten und nachhaltigen Förderung eine besondere Bedeutung zu.
„Das oberste Ziel der Alten- und Pflegepolitik ist die Sicherstellung einer guten Versorgung für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen, unabhängig von Wohnort und Einkommen. Die sozialen und pflegerischen Unterstützungssysteme müssen darauf ausgerichtet sein, die Voraussetzungen für eine möglichst lange selbstständige Lebensführung und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu schaffen und zu fördern. Daher muss ein Versorgungsangebot für ältere sowie pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden, welche ihnen in der höchstmöglichen Qualität, Transparenz und Erreichbarkeit zur Verfügung steht. Jeder Mensch, d.h. auch jede bzw. jeder Pflegebedürftige, soll allein oder mit seinem bzw. ihrem sozialen Umfeld entscheiden können, wie und wo sie bzw. er wohnt. Dieses Wahlrecht muss gestärkt und die bundes- und landesrechtlichen Leistungen müssen dahin geleitet werden, wo die Menschen leben wollen. Ebenso benötigen Menschen Unterstützung bei der Pflege ihrer Angehörigen, insbesondere durch Information und Beratung sowie bei der Vereinbarung von Familie und Beruf.“1
Folgende Einzelziele werden im Förderprogramm benannt:
- Strukturen unterstützen
- Wissen fördern, Erkenntnisse verbreiten
- Qualität und Transparenz von Beratung fördern
- Mit (digitaler) Technik unterstützen, Zugänge zu (digitaler) Technik ermöglichen
- Teilhabe (-gerechtigkeit) fördern
Trotz der finanziellen Mittel, die im Rahmen des Landesförderplans bereitgestellt werden, gibt es immer wieder Berichte über Versorgungsengpässe, Personalmangel und unzureichende Unterstützungsangebote in der Pflege. Zudem stellt sich die Frage, ob die Fördermaßnahmen tatsächlich wirksam zur Verbesserung der Versorgung der pflegenden sowie der zu pflegenden Personen beitragen oder ob strukturelle Defizite bestehen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben im Rahmen des Landesförderplans „Alter und Pflege“ seit dessen Einführung?
- Welche konkreten Projekte wurden in den letzten fünf Jahren finanziert, um die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu fördern bzw. ihre soziale Isolation zu verhindern?
- Welche konkreten Programme wurden implementiert, um pflegende Angehörige bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu unterstützen?
- Wie viele der geförderten Projekte bestehen auch weiterhin nach Auslaufen der Fördermittel?
- Welche Evaluationsberichte liegen vor, die die Effektivität der durch den Landesförderplan geförderten Maßnahmen belegen?
Dr. Martin Vincentz
1 https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/pflege_landesfoerderplan_2018.pdf Datum des Originals: 15.04.2025/Ausgegeben: 16.04.2025
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 5416 mit Schreiben vom 21. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben im Rahmen des Landesförderplans „Alter und Pflege“ seit dessen Einführung?
Der Landesförderplan Alter und Pflege wird für jede Wahlperiode neu aufgestellt. Die Gültigkeit ist hierbei aus Gründen der Praktikabilität von Förderungen grundsätzlich bis Ende des ersten Jahres einer neuen Wahlperiode ausgelegt. Der erste Landesförderplan Alter und Pflege im Sinne des aktuell geltenden Landesförderplans wurde mit einer Gültigkeit ab 01.01.2016 veröffentlicht.
Die jährlichen Ausgaben des Landesförderplans Alter und Pflege ergeben sich aus der folgenden Aufstellung und beinhalten für die Jahre 2016 bis 2024 den tatsächlichen Mittelabfluss. Für das HH-Jahr 2025 sind die Bewilligungssummen zum Stand 01.04.2025 angegeben:
2016: 4.833.641,34 Euro
2017: 5.248.761,38 Euro
2018: 4.176.929,18 Euro
2019: 4.107.595,29 Euro
2020: 5.850.667,66 Euro
2021: 7.582.723,44 Euro
2022: 7.751.547,69 Euro
2023: 7.090.382,74 Euro
2024: 5.965.176,17 Euro
2025: 5.794.509,14 Euro (Bewilligungsstand 01.04.2025)
- Welche konkreten Projekte wurden in den letzten fünf Jahren finanziert, um die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu fördern bzw. ihre soziale Isolation zu verhindern?
Projekte, die im Rahmen des Landesförderplans Alter und Pflege gefördert werden, sind grundsätzlich auch darauf ausgerichtet, gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu stärken und damit u. a. soziale Isolation zu verhindern. Dies gilt nicht nur für Projekte, die sich direkt an ältere Menschen, Seniorinnen und Senioren richten, wie das Einsamkeitstelefon des Trägers Silbernetz e.V., sondern auch für die strukturellen Förderungen, wie die Landesseni-orenvertretung Nordrhein-Westfalen oder die Landesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros in Nordrhein-Westfalen.
Die Themen gesellschaftliche Teilhabe und Vermeidung von Isolation und Vereinsamung betreffen auch Menschen mit Pflegebedarf sowie deren pflegende Angehörige und diese begleitenden Menschen, die im Regelfall ebenfalls bereits der älteren Generation angehören.
Pflegebedürftigkeit und Älterwerden sind Risikofaktoren für Entstehung von Einsamkeit und sozialer Isolation.
So helfen z. B. Projekte aus den Förderprogrammen „Miteinander und nicht allein“ sowie „Miteinander – Digital“, in denen Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen als Ankerpunkte auf lokaler Ebene etabliert werden und mit ihren Begleitungs- und Unterstützungsangeboten zur Erreichbarkeit und Teilhabe von älteren Menschen in ihren Quartieren beitragen.
Mit den Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz wird für die Entwicklung und Verbesserung von Angeboten für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige eine landesweit flächendeckende Unterstützungsstruktur zusammen mit den Trägern der Pflegeversicherung in Nordrhein-Westfalen gefördert, in deren Arbeitsprogrammen die Minderung der Einsamkeit älterer und pflegebedürftiger Menschen explizit Berücksichtigung findet.
Im Rahmen der Selbsthilfeförderung wird der Auf- und Ausbau eines Netzes von Pflegeselbst-hilfestrukturen ermöglicht. Durch die Landesstruktur „Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe“, die ebenfalls durch die Träger der Pflegeversicherung in Nordrhein-Westfalen mitgefördert wird, werden Angebote von Pflegeselbsthilfegruppen initiiert und im Land kontinuierlich ausgebaut. Die Teilnahme an Pflegeselbsthilfegruppen kann pflegenden Angehörige sowie Pflegebedürftigen helfen, Einsamkeit zu reduzieren.
- Welche konkreten Programme wurden implementiert, um pflegende Angehörige bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu unterstützen?
In Nordrhein-Westfalen sind rund 1,4 Millionen Menschen (Stand Ende 2023) pflegebedürftig. Die meisten von ihnen (rd. 88 Prozent) werden zuhause von ihren Angehörigen versorgt. Diese sind in vielen Fällen berufstätig: Schätzungsweise mehr als 700.000 Erwerbstätige pflegen (im weitesten Sinne) zusätzlich zu ihrem Beruf ihre Verwandten, Partner oder Freunde.
Im Mittelpunkt des im Frühjahr 2022 öffentlich vorgestellten nordrhein-westfälischen Landesprogramms zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege stehen daher die Entlastung dieser erwerbstätigen pflegenden Angehörigen sowie die Stabilisierung der häuslichen Pflege. Je besser die Versorgungssicherheit der Pflegebedürftigen gewährleistet werden kann, umso leichter gelingt die schwierige Balance, sowohl die eigene Erwerbstätigkeit als auch die private Pflegeverantwortung miteinander vereinbaren zu können. Durch die Unterstützung von Unternehmen und deren Beschäftigten leistet das Landesprogramm auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Am Landesprogramm nehmen bereits rund 500 Unternehmen (Stand 2. Quartal 2025) teil, von kleinen und mittleren (Familien-) Unternehmen über Organisationen, Kommunen, Landes- und Bundesbehörden bis hin zu Großbetrieben. Gestartet ist das Landesprogramm im März 2022 mit den ersten 16 Unternehmen. Konkret fördert das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Trägern der Pflegeversicherung in Nordrhein-Westfalen ein Servicezentrum beim Kuratorium Deutsche Altershilfe in Köln, das Unternehmen, Behörden und Organisationen dabei hilft, sich pflegefreundlich auszurichten, und sich mit den Angeboten der Beratungs- und Pflegeinfrastruktur zu vernetzen.
Zusätzlich organisieren und finanzieren die AOK Rheinland/Hamburg bzw. AOK Nordwest in allen Landesteilen Qualifizierungen betrieblicher Pflege-Guides. Inzwischen sind rund 900 Pflege-Guides qualifiziert worden. Die beiden Sozialpartner unternehmer nrw und DGB NRW unterstützen das Landesprogramm.
- Wie viele der geförderten Projekte bestehen auch weiterhin nach Auslaufen der Fördermittel?
Grundsätzlich sollen die Maßnahmen auf eine nachhaltige Umsetzbarkeit und Wirksamkeit angelegt sein, was als Förderbedingung entsprechend formuliert ist. Eine fortlaufende, regelhafte Nachbetrachtung von durchgeführten Projekten mittels detaillierter Evaluation aller Einzelprojekte erfolgt nicht. Wie bei vielen geförderten Projekten enden diese bei Auslaufen der Förderung durch das Land. Allerdings beinhaltet der Landesförderplan NRW im Wesentlichen langjährige, strukturell angelegte Förderungen wie die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz, die Koordination der Pflegeselbsthilfe, die Koordination der Wohnberatung NRW, den Pflegewegweiser, die Förderung der Landesseniorenvertretung und der Geschäftsstelle der Alzheimergesellschaft, die bis zum heutigen Tag die wesentlichen Säulen der Alten- und Pflegepolitik des Landes NRW darstellen.
- Welche Evaluationsberichte liegen vor, die die Effektivität der durch den Landes-förderplan geförderten Maßnahmen belegen?
Die Projekte und Maßnahmen aus dem Landesförderplan werden vom Grundsatz her anhand der im Antrag geforderten Angabe zu messbaren, überprüfbaren Ergebnissen, die am Ende eines Projektes stehen müssen, ausgewertet. Die Zielerreichung, die Wirkung und die Wirtschaftlichkeit werden abschließend bewertet.
Die Bewertungen der in der Laufzeit des jeweils gültigen Landesförderplans Alter und Pflege durchgeführten Projekte fließen bei der Erstellung eines neuen Landesförderplans mit ein. Neben dieser generellen Bewertung der Projekte werden für einzelne Förderbereiche Ergebnisoder Evaluationsberichte erstellt.
Ein Ergebnisbericht zu dem Förderprogramm „Miteinander und nicht allein“ wird derzeit erstellt. Darüber hinaus wird es eine Evaluierung des Förderprogramms „Miteinander – Digital“ geben. Da einige Projektförderungen jedoch noch bis Ende 2025 laufen, wird ein Bericht hierzu frühestens in der ersten Jahreshälfte 2026 vorliegen.
Zur Evaluation der Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wurde u.a. eine Unternehmensbefragung beim Institut Arbeit und Technik (IAT) in Auftrag gegeben. Zentraler Fokus der Erhebung waren eine Ist-Stand-Analyse sowie die Identifikation von Veränderungen (Unterstützungsstrategien, Unterstützungsangebote, Wirkungen) innerhalb der Betriebe zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege durch Maßnahmen, die durch die Aktivitäten des NRW-Landesprogrammes initiiert wurden: https://berufundpflege-nrw.de/uploads/2024/12/Landesprogramm_Unternehmensbefragung-1.pdf.